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mal ne dumme frage

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mal ne dumme frage

jungmuddi

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ne freundin meine mir steht noch kindergeld zu. ich bin 20 und mutter und leben mit meinem partner zusammen. er geht arbeiten ich bin zuhause bei meinem kind. mir steht doch kein kindergeld zu? und außerdem würde es doch wenn meiner mutter zustehen, wenn ich noch bei ihr wohnen würde? oder? oder verstehe ich da was falsch? lg


Mami-Franzi19

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Antwort auf Beitrag von jungmuddi

Wenn du ein Kind hast hast du nur anspruch auf kindergeld wenn du in einer ausbildung (ich meine bis 25) wärst. Dann kreigst aber auch DU das geld, entweder übeweist deine Mutter es dir immer oder ihr gebt an das es auf dein Konto kommen soll. Bevor ich ein Kind kam und noch arbeitssuchend gemeldet war aber nicht mehr bei meiner Mutter wohnte bekam ich auch noch Kindergeld (ich glaube da ist es bis 21). Aber als meine tochter dann kam fiel das weg. Ich glaube im studium kriegt man es bis 27, bin mir da aber nicht sicher.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von jungmuddi

Ab 18 KANN das Kindergeld für dich direkt an dich gehen, sofern du noch irgendwie in der Ausbildung bist...


jungmuddi

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dein kindergeld für mein kind ist ja klar das ich das bekommen. aber ich als mutter bekomme doch kein kindergeld mehr oder?


webseid

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Antwort auf Beitrag von jungmuddi

jeder der ein kind hat, steht kindergeld zu. vielleicht meinst du elterngeld? mit deinem kindergeld kommt es drauf an wie deine ausbildung ist.


Jess!

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Antwort auf Beitrag von jungmuddi

ich weiß, das man 30 jahre das recht hat es zurück zu fordern. aber wie lange man es bekommt, ist ja von fall zu fall verschieden... würdest du es denn einfordern wollen?


jungmuddi

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Antwort auf Beitrag von Jess!

ich glaube da gibt es nichts mit einfordern. denn ich denkt meine freundin liegt da falsch. aber sagen wir mal so WENN es mir zustehen würde, würde ich es einfordern. ich denke der staat bekommt genug geld, allein schon durch die ganzen steuern. (MEINE MEINUNG, BITTE NICHT FESTNAGELN UND KEINE DISSKUSION ANZETTELN)


Pamo

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Antwort auf Beitrag von jungmuddi

Es kommt auf deine Situation an. Bist du in der Ausbildung? Bist du berufstätig?


Danie1983

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Antwort auf Beitrag von jungmuddi

E steht dir zu wenn du eine Ausbildung machst , auch wenn du wegen Mutterschutz unterbrichst. Bis zum vollendeten 25. Lebenjahr. Allerdings NICHT während der Elternzeit!