katsix2903
Hallo, mein Mann und ich sind uns einig, falls uns etwas passieren sollte, sollen unsere Kinder auf keinen Fall zu unseren Eltern. Seine wohnen sehr weit weg und haben die Kinder zwei mal gesehen in 6,5 Jahren und haben zu dem noch völlig weltfremde Ansichten und Erziehungsmethoden. Meine Eltern sind dazu nicht in der Lage (psychisch, wie physisch). Nun zu meiner Frage: Wir möchten im Falle das uns etwas passiert, dass unsere Kinder zu ihrer Taufpatin können, wo und mit wem müssen wir das klären bzw. hinterlegen. Jugendamt oder einem Anwalt........Danke schon mal im Voraus
Ihr müsst nichts von alle dem... im Netzt gibt es Vordrucke für Verfügungen. Die füllt ihr aus und die sollten natürlich hinterlegt sein wo es eine vertraute Person weiß. Ich habe alles verfügt von Patientenverfügung bis über den Verbleid der Kinder, wie ich bestattet werden will usw. PS: Erstmal gilt immer was man verfügt aber sollten Angehörige nicht mit eurer Wahl einverstanden sein wird das immer übers Gericht laufen. Man kann festlegen wer eingesetzt wird und wen man nicht will.
. . .musst du das angeben . . . Aber vielleicht kannst ja mal beim Jugendamt nachfragen, wer dafür zuständig ist . . .
es muss nur jemand von den Verfügungen wissen sie finden und durchsetzen
. . .
Festlegen kann und darf man alles allein. Muss nur handschriftlich sein, im Vollbesitz des Geistes verfasst, einige Verfügungen mit Zeugen. Natürlich KANN man es hinterlegen wo man mag, auch bei einem Notar. Das macht das Schriftstück aber nicht wertiger. Ich finde übrigens, dass JEDER alle Verfügungen haben sollte.
beredet das mit ne Taufpaten...schriftlich festhalten und Zuhause so hinlegen,das sie es im Notfall finden..das muss nicht anwaltlich etc hinterlegt sein
http://www.verfuegungszentrale.org/cms/upload/pdf/Formulare/DVZ_Sorgerechts_II_M_nichtdruckbar.pdf
ich persönlich würde diese Verfügung gleich dem/der Taufpatin geben, dann ist diese gleich in den richtigen Händen falls etwas passiert...
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