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Mal eine Frage , rein interessehalber......

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Kater Keks

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Bei uns sind ja bald Wahlen, und es werden immernoch Wahlhelfer gesucht.....als Wahlhelfer bekommt man ja Geld: 50€. Wie ist das denn bei Hartz IV Empfängern? Müssen die das angeben?! Und wird denen das angerechnet?! Weiß das jemand? Fällt mir gerade so ein.....


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Nein, wird nicht angerechnet. Die Idee hatten wohl schon viele Kommunen... http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-betroffene-als-wahlhelfer8331.php


Mitglied inaktiv

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Und behaupte: es kommt darauf an...! http://hartz.info/index.php?topic=91893.0


Keksraupe

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http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/alg-2-hartz-4.html wenn das JobCenter es anrechnet, würde ich mich darauf berufen


Anny

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Hmm ich würde mal raten... Man kann es behalten, weil man bei einer Arbeit einen Selbstbehalt von keine Ahnung, irgendwas von über 100€ hat? Wobei wenn man das schon hat muss man es sicher abgeben? Absolut keine Ahnung!!!!


mf4

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Antwort auf Beitrag von Anny

Die 100 frei und darüber 20% frei gilt für Job und nicht allgemein.


Zero

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Bis zu 100 Euro dürfen dazu verdient werden ohne das diese angerechnet werden. Der Verdienst muss aber angegeben werden.


Keksraupe

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Antwort auf Beitrag von Zero

das ist noch mal ein Unterschied betrifft z.B. ehrenamtliche Sporttrainer


Zero

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Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Aufwandsentschädigungen werden nicht angerechnet, da kein verdienst. Ob das angegeben werden muss, weiß ich grad gar nicht.


Keksraupe

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Antwort auf Beitrag von Zero

http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/alg-2-hartz-4.html nur als ein beispiel, habe es aber auch irgendwo in einer "vertrauenswürdigen quelle" gelesen


mf4

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Angeben ja (muss man ja immer) aber ich denke, dass das wie ein Ehrenamt nicht angerechnet wird.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Gab es da nicht Freibeträge? Ich meine meine Schwester darf 140 Euro nebenbei einstreichen


mf4

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Wenn man ein Arbeitseinkommen hat sind 100 frei, was darüber ist zu 20% anrechnungsfrei. Mann kann verdienen so viel man mag und nicht nur 140€.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ohne Abgaben meinte ich natürlich. Darum ging es ja. Sie geht Teilzeit. Dann sind das nur 100 - Danke wieder was dazu gelernt. Ich hatte die 140 im Kopf


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Jetzt hab ich mal neugierig nachgelesen. Konkret bedeutet dies, dass von Bruttoeinkommen, die zwischen 100 Euro und 800 Euro liegen, dem Arbeitslosengeld 2- Empfänger 20 Prozent (also maximal 140 Euro) verbleiben. Liegt das Einkommen aus Erwerbstätigkeiten wie sog Minijobs darüber, sind 10 Prozent anrechnungsfrei. Da hab ich wohl einen Wurm beim Denken gehabt - andere Richtung