Kater Keks
Bei uns sind ja bald Wahlen, und es werden immernoch Wahlhelfer gesucht.....als Wahlhelfer bekommt man ja Geld: 50€.
Wie ist das denn bei Hartz IV Empfängern? Müssen die das angeben?! Und wird denen das angerechnet?!
Weiß das jemand?
Fällt mir gerade so ein.....
Nein, wird nicht angerechnet. Die Idee hatten wohl schon viele Kommunen... http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-betroffene-als-wahlhelfer8331.php
Und behaupte: es kommt darauf an...!
http://hartz.info/index.php?topic=91893.0
http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/alg-2-hartz-4.html wenn das JobCenter es anrechnet, würde ich mich darauf berufen
Hmm ich würde mal raten... Man kann es behalten, weil man bei einer Arbeit einen Selbstbehalt von keine Ahnung, irgendwas von über 100€ hat? Wobei wenn man das schon hat muss man es sicher abgeben? Absolut keine Ahnung!!!!
Die 100 frei und darüber 20% frei gilt für Job und nicht allgemein.
Bis zu 100 Euro dürfen dazu verdient werden ohne das diese angerechnet werden. Der Verdienst muss aber angegeben werden.
das ist noch mal ein Unterschied betrifft z.B. ehrenamtliche Sporttrainer
Aufwandsentschädigungen werden nicht angerechnet, da kein verdienst. Ob das angegeben werden muss, weiß ich grad gar nicht.
http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/alg-2-hartz-4.html nur als ein beispiel, habe es aber auch irgendwo in einer "vertrauenswürdigen quelle" gelesen
Angeben ja (muss man ja immer) aber ich denke, dass das wie ein Ehrenamt nicht angerechnet wird.
Gab es da nicht Freibeträge? Ich meine meine Schwester darf 140 Euro nebenbei einstreichen
Wenn man ein Arbeitseinkommen hat sind 100 frei, was darüber ist zu 20% anrechnungsfrei. Mann kann verdienen so viel man mag und nicht nur 140€.
Ohne Abgaben meinte ich natürlich. Darum ging es ja. Sie geht Teilzeit. Dann sind das nur 100 - Danke wieder was dazu gelernt. Ich hatte die 140 im Kopf
Jetzt hab ich mal neugierig nachgelesen.
Konkret bedeutet dies, dass von Bruttoeinkommen, die zwischen 100 Euro und 800 Euro liegen, dem Arbeitslosengeld 2- Empfänger 20 Prozent (also maximal 140 Euro) verbleiben. Liegt das Einkommen aus Erwerbstätigkeiten wie sog Minijobs darüber, sind 10 Prozent anrechnungsfrei.
Da hab ich wohl einen Wurm beim Denken gehabt - andere Richtung