Schokonuss87
Hallo, vielleicht kennt sich jmd von euch damit aus. Mein Mann bekommtfür LM 13. und 14. Elterngeld ( ich nur noch für LM 12). Kann ich troztdem ab dem LM 13 das Landeserziehungsgeld beantragen? Bin mir da grad nicht sicher.Ne Freundin sagt nein und eine andere ja. Wollte den Antrag in den nächsten Tagen mal holen.
Nein, da noch Elterngeld bezogen wird. Hab ein Schreiben mit Infos hier liegen.
Danke :)
Bitte :-) Ich tipp dir das mal eben ab: "Anspruch besteht erst, wenn die Eltern die ihnen zustehenden Monatsbeträge für das Elterngeld vollständig verbraucht haben. Da den Eltern gemeinsam bzw. Alleinerziehenden grundsätzlich 14 Monatsbeträge zustehen können, kann es im Regelfall erst vom ersten Tag des 15. Lebensmonats, längstens bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats des Kindes bezogen werden"
DANKE. Versteh echt nicht warum die zwei sich nicht einig sind,denn beide sind verheiratet und beide Elternteile bekamen Elterngeld.
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