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Hallo, Ich möchte ungern im Personalbüro nachfragen, die sollen nicht unbedingt wissen dass ich mich anderweitig bewerbe. Vielleicht kann mir hier einer weiter helfen. Also ich arbeite im öffentlichen Dienst, zur Zeit EZ bis Ende Oktober. Meine normale Kündigungsfrist beträgt 4 Monate zum Quartalsende. Zählt sie auch jetzt? Also das wäre ja dann zum 30.09. und dann vier Monate. Oder zählt das nicht, weil ich zZ nicht arbeite? Also dass ich dann erst zum 31.12. kündigen könnte? Mit den drei Monaten zum Ende der EZ haut ja nicht mehr hin
Wenn du ganz genau zum Ende der Ez kündigen willst, musst du das 3 Monate vorher machen. Das ergibt sich aus Paragraf 19 BEEG

Ja. Soweit war ich auch schon aber das haut ja nicht hin. Also elternzeit Ende ist 20.10., dann hätte ich ja schon am 20.07. kündigen müssen. Oder sehe ich das falsch?
Ja genau. Den Zeitpunkt hast du leider verpasst Dann musst du mit deiner Frist kündigen und zwischen drin arbeiten
Huhu, Kann mich denn antreten nur anschließen, allerdings hat du falsch gerechnet. Es ist nicht Quartalsende und dann 4 Monate, sondern 4 Monate und dann Quartalsende. Das heißt das wäre zu jetzt dann 31.03.2022. Du kannst natürlich auch mit deinem Arbeitgeber sprechen. Vielleicht lässt der sich auch darauf ein dich früher gehen zu lassen.
Wäre es dann aber nicht 31.12,? Also Ende august kündigen und dann vier Monate bis 31.12? Oder gilt das aktuell nicht wegen Elternzeit?
4 Monate zum Quartalsende sind 31.12 Quartalsende ist 31.12. Vier Monate vorher wäre 31.08. spätestens Kündigung beim AG
Du hast absolut recht... Keine Ahnung warum ich schon einen Monat weiter bin in meinem kopf macht wohl der babyschlafmangel.
Auf den Tag genau wo die EZ endet wären es 3 Monate. Ansonsten gilt in der EZ deine vertraglichen Fristen. Wenn also 4 Monate zum Q-Ende, dann das. Außer das Q-Ende wäre zufälligerweise auch das Datum wo deine EZ endet, dann 3 Monate. Im Notfall halt Aufhebungsvertrag, das ist im öffentlichen ja kein Problem. Deine EZ endet dann aber mit Vertragsende, ein neuer AG ist nicht an die Vereinbarungen gebunden, welche du mit deinem jetzigen AG hast. Evtl geht ja auch TZ innerhalb der EZ, bis zu 30 Std die Woche darfst du da arbeiten, mit Zustimmung deines jetzigen AG auch woanders.