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Kündigung

Mitglied inaktiv

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Wenn in meinem Vertrag keine Kündigungsfrist eingetragen ist, zu wann hab ich die Möglichkeit, zu kündigen? Zum 1.12 ist zu kurzfristig oder?


webseid

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je nachdem welche gesetzliche kündigungsfrist gilt


sweetbelly

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Was für ein Vertrag?


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Antwort auf Beitrag von sweetbelly

Kirche, Teilzeitkraft.


kangaru

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Na, ich glaub, 6 Wochen sind das Minimum. Es sei, du bist in der Probezeit, da geht das, glaub ich, fristlos


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von kangaru

Mist! 6 Wochen schaff ich nicht mehr :( und aus der Probezeit bin ich längst raus :(


Reni+Lena

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hast keinen Urlaub mehr? Normalerweise 6 Wochen zum Monatsende. Bei dir dann also zum 1.1.13 Aber rede doch mit deinem Arbeitgeber.... Zur not sagst, dass du dich scheiden lässt oder abgetrieben hast, dann werfen sie dich sowieso raus!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Muss heute sowieso mit ihr reden. Nee, Scheidung oder Abtreibung geht nicht, kennen mich schon zu lange. Ich geh am Stock, wenn ich das noch 6 Wochen durchhalten muss!


kangaru

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Im Ernst oder triefender Sarkasmus?


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Antwort auf Beitrag von kangaru

Ernst.


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von kangaru

nene, der vorschlag war schon ernst. Eine freundin von mir hat 15 jahre in Passau bei der Dombauhütte gearbeitet und ist dann blöderweise schwanger geworden bevor sie verheiratet war. Das haben sie extrem gerügt...als sie dann noch die frechheit besaß mit dem Vater des Kindes zusammen zu ziehen hat sie die fristlose Kündigung erhalten. Steht in den Veträgen der kirchlichen Arbeitgeber drin dass man sie an die Gesetze der kath. Kirche halten muss.


Mutti69

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Im Zweifelsfall würd ich einfach das neue Angebot annehmen und beim alten Arbeitgeber einfach nicht mehr erscheinen! Zieht dann die fristlose Kündigung nach sich (wegen Arbeitsverweigerung), but what shells! Musste ich tatsächlich mal so machen, respektive hat der AG dann eingesehen, dass ich mich nicht erpressen lasse und hat einer einvernehmlichen Regelung zugestimmt. Schöner ist, du sprichst mit deinem jetzigen Arbeitgeber und ihr macht einen Aufhebungsvertrag. LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Leider kein neues Jobangebot. Zu kompliziert, Kurzfassung: ich kann einfach nicht mehr. Wenn ich an die Arbeit denke, hab ich Bauchweh...


Mutti69

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Das sind Zeichen einer Depression (neudeutsch nent man es auch Nurn out oder *Arbeitsplatzkonflikt*). LG


kangaru

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Dann kündigen und krankschreiben lassen. Ist nicht die feine Art, aber wenns hilft


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Psychiatrie krank schreiben lassen solltest, falls du folgend Leistungen vom Arbeitsamt beziehst (wegen einer möglichen Sperrung von Geldern). Die kannst du nur dann umgehen, wenn der Arzt dir bescheinigt, dass du aus gesundheitzlichen Gründen gekündigt hast. LG


Pamo

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Sag dem AG dass du nicht mehr kannst und willst und bitte um einen Aufhebungsvertrag. Ansonsten lass dich krank schreiben.


Littlecreek

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einem Vertrag ohne Angabe sind 14 Tage zum Monatsende. Es gilt das Eingangsdatum. LG


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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Danke! Jetzt noch die Chefin erwischen!