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Krankenversicherungs-Kenner

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Krankenversicherungs-Kenner

Kathii1988

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Hallo zusammen, unser Sohn ist derzeit über mich versichert, private Krankenversicherung mit Beihilfe. Mein Mann ist derzeit noch in der freien Heilfürsorge. Er wechselt jedoch im August in die gesetzliche. Wir überlegen unseren Sohn dann über ihn zu versichern. Muss unser Sohn dann auch im August wechseln, oder können wir auch erst im nächsten Jahr den Wechsel vollziehen? Danke


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Kathii1988

Es stellt sich die Frage, ob das ÜBERHAUPT geht...wechseln, meine ich.


trekkie

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Antwort auf Beitrag von Kathii1988

Hallo, wann wechseln möglich ist weiss ich nicht . Wir haben bei uns die Situation das mein Sohn gesetzlich versichert ist bei mir. Das geht aber nur weil mein mann unter einer einkommensgrenze liegt. Wäre er darüber müsste unser sohn privat versichert sein bei ihm. Hab das mal rauskopiert: Im Jahr 2019 liegt die JAEG bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 60.750 Euro. Wer regelmäßig mehr verdient, ist nicht mehr versicherungspflichtig und kann eine privateKrankenversicherung (PKV) abschließen. Das ist die Grenze die für die Krankenversicherung für uns gilt. Grüße


trekkie

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Antwort auf Beitrag von trekkie

Ergänzung : Ich muss jedes Jahr beide Einkommen offen legen der gesetzlichen gegenüber


Bela66

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Antwort auf Beitrag von Kathii1988

Ein kurzer Anruf bei der gesetzlichen Krankenkasse klärt diese Frage inh. von zwei Minuten!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Kathii1988

Du kannst nicht immer wechseln, da gibt's Termine. Frag bei deiner KK nach. Warum lässt du dein Kind nicht privat versichert? Mit Beihilfe bekommst du doch eh alles erstattet?


Kathii1988

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Leider kriegen wir oft nicht alles zurück...Beihilfe hat bei vielen Dingen höchstsätze auf die sich auch die PKV bezieht.


Musikerin

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Antwort auf Beitrag von Kathii1988

Ich würde auch sagen das es am besten ist bei der KK anzurufen. Mein Mann ist gesetzlich versichert und ich privat. Alle 3 Kinder sind über mich privat versichert und die Beihilfe kürzt nichts bei den Kindern. Warum sollen die Kinder gesetzlich versichert werden?


Charo258

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Antwort auf Beitrag von Musikerin

Bei uns ist es genau andersrum, meine kleine ist in der Familienversicherung bei mir und mein Mann privat/Beihilfe. Geht halt nur Solang er nicht mehr als 49?? Eur im Monat verdient. Wir haben noch ne Zusatzversicherung für 1,35 im Monat somit kann sie auch alle privat Leistungen abrufen. Sind aber nicht viele da die gesetzliche bei Kindern auch viel zahlt. Bei der Beihilfe muss man immer bissl aufpassen mit 1 bett zimmer z. B. September hat sichs dann bei uns auch erledigt dann sind wir alle 3 privat.


Ally79

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Antwort auf Beitrag von Kathii1988

Ich würde auf jeden Fall Bedenken, dass in der Konstellation nur der Kind Krank Tage nehmen kann, bei dem das Kind versichert ist. Beim Wechsel kannst du also nicht mehr beim kranken Kind bleiben und Ersatzzahlungen bekommen.


Charo258

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Antwort auf Beitrag von Ally79

Mhh also mein Mann hat 10 Kind krank Tage als Beamter. Egal wo wer krankenversichert ist.


Ally79

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Antwort auf Beitrag von Ally79

Bei allen im Bekanntenkreis, bei denen einer Privat und einer gesetzlich versichert ist bekommt nur der die Tage, der dieselbe Versicherung hat wie das Kind. Wenn beide Privat oder beide gesetzlich versichert sind bekommen beide Kind Krank Tage. Nur nicht bei der Mischung beider Formen der Versicherung.


Charo258

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Antwort auf Beitrag von Ally79

Wir haben einen Tag davon auch schon genutzt. Steht bei meinem Mann als Kind krank drin. Als er nachfragte damals hieß es Beamten in Bayern haben 10 Kind krank Tage. Ich Weiss dass die private keine kind krank Tage zahlt. Anscheinend hat es hier etwas mit dem beamten Status zu tun


Musikerin

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Antwort auf Beitrag von Charo258

??? Soweit ich weiss stehen Beamte in Bayern nur 4 Kinderkrankheitstage im Jahr zu.


Charo258

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Antwort auf Beitrag von Ally79

Das es mich nun doch sehr interessiert, da wir ja direkt betroffen sind habe ich mal ein bisschen recherchiert und folgendes gefunden. Für Beamte ist das geregelt in § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. e Doppelbuchst. bb UrlV. Da ist zwar von 4 Arbeitstagen die Rede, aber es greift § 16 Abs. 3 UrlV, dort heisst es am Schluss "...in dem Maße gewährt werden , wie Arbeitnehmer Anspruch auf Freistellung von der Arbeit nach § 45 SGB V geltend machen können" - also 10 Tage. Scheint also ein bisschen konfus zu sein, wenn mann aber alle paragraphen mal durchgeht kommt man tatsächlich auf 10 Kind krank Tage als Beamter. Auch wenns von vornherein eher nach 4 aussieht. Wie gesagt die 10 Tage würde uns vom Dienstherrn so mitgeteilt als wir letztes Jahr den einen Tag in Anspruch genommen hatten.


Musikerin

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Antwort auf Beitrag von Charo258

Du hast zwar grundsätzlich Recht aber die 6 zusätzliche Tagen sind Ermessensentscheidungen des Vorgesetzten, wenn er ablehnt dann hat man Pech gehabt.


Charo258

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Antwort auf Beitrag von Ally79

Dann scheinen wir Glück zu haben danke auch für deine Infos.


Mamamaike

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Antwort auf Beitrag von Kathii1988

Hallo, ist ein Elternteil privat versichert, MUSS das Kind über diesen ebenfalls privat versichert sein. Damit ist ein Wechsel in die allgemeine Krankenkasse unter normalen Umständen nicht mehr möglich. Viele Grüße


Charo258

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Antwort auf Beitrag von Mamamaike

Die Aussage ist leider falsch. Bei der Prüfung der Familienversicherung kommt es auf die Höhe des Einkommens des privat versicherten an.


Musikerin

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Antwort auf Beitrag von Charo258

Wir konnten frei entscheiden ohne irgendwelche Einkommensgrenzen zu beachten.


Charo258

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Antwort auf Beitrag von Mamamaike

Bekommt ihr nicht jedes Jahr den Fragebogen zur Prüfung der Familienversicherung? Dort muss das Einkommen des vergangenen Jahres mitgeteilt werden. Bei uns ging die freie Entscheidung nur weil der privat versicherte unter der JAEG liegt. Bei meiner Freundin musste das Kind in die private weil der privat versicherte über der JAEG verdient.


Musikerin

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Antwort auf Beitrag von Charo258

Wir haben noch nie so einen Fragebogen bekommen.


iripan

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Antwort auf Beitrag von Kathii1988

@musikerin Das ist natürlich keine Ermessens Entscheidung!! Unter einer bestimmten Einkommensgrenze hat jeder Beamter in Bayern 10 Tage je Kind. Jedoch max. Pro Elternteil 25 Kind krank Tage. Also bei 3 Kindern z.B gilt die Höchstgrenze von 25 Tage je Elternteil.


Musikerin

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Antwort auf Beitrag von iripan

Nein, das stimmt so definitiv nicht!! Es gibt nur 4 Kinder Krankheitsttage und keine 10 oder 25!! Das hat auch gar nichts mit dem Einkommen zu tun, das ist gesetzlich geregelt!


Musikerin

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Antwort auf Beitrag von Musikerin

Und wenn im Gesetz das Wort kann vorkommt dann ist es definitiv Ermessen und keine Pflicht denn ansonsten müsste im Gesetz dann ja das Wort muss stehen!


Musikerin

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Antwort auf Beitrag von Musikerin

Bei Beamten ist es anders wie bei Arbeitnehmern.


iripan

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Antwort auf Beitrag von Kathii1988

@musikerin Mal vorne weg ich bin Finanzbeamtin, und habe Kinder. Das Wörtchen "kann" bezieht sich darauf das es nach Einkommen weitere Regelungen offen lässt. Und nicht je nach Dienstherrn Ermessens entstehen ist... Das wäre ja noch schöner ich arbeite im Finanzamt bekomme 10 Kind Tage PRO KIND. Mein Mann ist Justizvollzugsbeamter und hat ebenfalls 10 Tage PRO KIND. Und das weil wir unter einer bestimmten Einkommensgrenze sind. Bist du auch Beamtin?


Musikerin

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Antwort auf Beitrag von iripan

Ja ich bin auch Beamtin und bekomme nur 4 Tage Kinder krank und ich habe auch Kinder. Es hat nichts mit dem Einkommen zu tun und es ist und bleibt eine Ermessensentscheidung des Dienstherrn.


iripan

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Antwort auf Beitrag von iripan

@musikerin. Bist du Landesbeamtin Freistaat Bayern? Dann kann es schier unmöglich sein- außer dein Jahreseinkommen übersteigt ca. 67500€ ja dann hättest du nur vier Tage. Vielleicht erkundigst du dich nochmals. Habe viele Mitarbeiter die eben auch 10 Tage je Kind haben. Ermessen gibt es da keinen. Das wäre familienpolitisch nicht denkbar! Frag bei euch in der Geschäftsstelle nach. Der Ausgangsparagraph sagt 4 Tage. Dann kommt die Ausnahme und das ist die Einkommensgrenze.


iripan

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Antwort auf Beitrag von iripan

@musikerin aber wenn euch die vier Tage genügend sind, so ist doch alles prima. Ich bin froh darüber dass unsere Geschäftsstelle die Beamten gut informiert hierüber. Ist anscheinend wie man merkt nicht selbstverständlich.


Musikerin

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Antwort auf Beitrag von iripan

Danke dir für die Info und ich nehme meine Aussage zurück. Ich bekomme lt. Aussage unserer Geschäftsstelle nur 4 Tage und ich habe dieselben Voraussetzungen wie du. Deswegen war ich mir sicher. Sorry.


iripan

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Antwort auf Beitrag von Kathii1988

@musikerin Gerne. Ich würde an deiner Stelle nochmals forschen ;) weil solange man nicht mehr Tage benötigt ist alles gut. Aber oft braucht man ja doch paar Tage mehr... wäre schade. Liebe Grüße