Elternforum Rund ums Baby

kita-gebühr von jugendamt

Anzeige Lerne RSV kennen bevor es dein Kind tut
kita-gebühr von jugendamt

Karina79

Beitrag melden

wie oft darf ein kind aus dem kindergarten fehlen, wenn das jugendamt den kindergarten finanziert? ich habe nämlich ein geringes einkommen, da ich alleinerziehend bin wie ist das wenn ich mein kind mal einige zeit zuhause lassen muß aus familieren gründen, oder wenn ferien sind mal zuhause lasse?& zahlt das jugendamt dann weiter, oder können sie die kosten dann streichen?


Kater Keks

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Karina79

Da es keine Kitapflicht gibt denke ich nicht das die da was machen können. Wir bezahlen auch jeden Monat die gleiche Summe, egal wie oft mein Kind geht.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Kater Keks

dafür muss es aber auch gemeldet werden. "Hier" würde nach wiederholten unentschuldigten Fehlen ein Ablaufplan in Gang gesetzt. Ich gehe jedoch davon aus, das du nicht unentschuldigt das Kind nicht in den Kindergarten schickst, oder? Ich würde das mit der Gruppenleitung / Kindergartenleitung absprechen und natürlich auch immer erklären, warum das Kind nicht da ist ( Krankheit, Urlaub etc). Und dann im letzten Kindergartenjahr schon sehen, das es so regelmäßig wie möglich hingeht.


Fru

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Also hier sagte man mir damals, das man das Kind nicht ohne zwingenden Grund aus dem Kiga lassen kann...mal nen Tag sagt sicher niemand was, aber sonst.....man "blockiert" da ja einen Platz auf den evtl. jemand anderes dringend wartet....unabhängig vom Jugendamt...so wurde es mir damals gesagt, ist aber wohl erst seit dem Kibitz so...


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Fru

Bei uns konnte man sein Kind bringen oder nicht wie man Lust hatte... bezahltes Essen und Gebühren waren dann eben umsonst bezahlt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

Das ist unetrschiedlich, wie es gesehen wird. "Hier" steht das Kindeswohl vor der Wirtschaftlichkeit, das heißt, wenn jemand unentschuldigt fehlt, nicht anzutreffen ist, nicht mitarbeiten will, gibt es irgendwann eine Meldung auf verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Wegen dem Platz, der blockiert wird, schaut erst einmal niemand. Wenn also jemand gelegentlich fehlt und das auch erklären kann, ist es egal. Gerade bei Familien mit Schichtdienst oder im Wochenwechsel nach Trennung ist das hin und wieder so, das häufiger plausibel gefehlt wird (kein Bock ;-))