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Kita Eingewöhnung vor oder nach der Geburt des Geschwisterchens?

Kita Eingewöhnung vor oder nach der Geburt des Geschwisterchens?

lisa202

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Huhu ihr Lieben, ich zerbreche mir momentan den Kopf über dieses Thema. Meine Tochter sollte eigentlich nächsten Monat in der Krippe eingewöhnt werden mit 12 Monaten. Nun bin ich wieder schwanger und überlege ob ich sie nun direkt eingewöhnen soll, ob ich noch ein paar Monate warten soll und noch vor der Geburt eingewöhne oder 3-6 Monate nach der Geburt. Den Platz habe ich, die Eingewöhnung kann ich verschieben. Meine Tochter ist doch noch klein und wenn ich nun zu Hause bin da ich BV habe hätte ich ein schlechtes Gewissen sie abzugeben. Gleichzeitig überlege ich ihr damit einen sicheren Ablauf zu geben wenn das Baby erstmal da ist. Was würdet ihr tun?


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von lisa202

Ich würde sie jetzt eingewöhnen. Und dann auch regelmäßig hinbringen. So gewohnt sie sich an den Ablauf und fühlt sich nicht ein paar Wochen nach Ankunft des Geschwisterchens unwohl, weil ihr beide zu Hause bleibt. Und wer weiß, wie es dir die letzten Wochen vor der Geburt geht, denn Eingewöhnung braucht auch Kraft und Nerven.


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von lisa202

Wenn die Krankenkasse merkt das dein Kind nicht betreut ist musst du das Geld zurück zahlen


lisa202

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Was hat die Betreuung meines Kindes mit Berufsverbot aufgrund von Schwangerschaft zu tun?


Suomi

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Antwort auf Beitrag von lisa202

Das Kind muss theoretisch so betreut sein , dass Du theoretisch auch arbeiten könntest.


heutanonym

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Antwort auf Beitrag von lisa202

Ein Beschäftigungsverbot setzt voraus dass du arbeitsfähig bist, und arbeitsfähig bist du nur wenn dein Kind betreut ist.


Dirsoo

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Hä ? Wenn sie ein BV vom AG hat oder weil sie eine risikoschwangerschaft hat, was bitte hat das mit dem kind zu tun, das ist schwachsinn !


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Dirsoo

Ahja? Das ist kein Schwachsinn. Ein BV bekommt man, wenn man einen Job hat, den aber nicht ausüben kann wegen der Schwangerschaft. Das setzt aber eben voraus, dass sie arbeitsfähig sein muß. Und mit einem unbetreutem Kind bist du nicht arbeitsfähig. Bei dir ist immer alles gleich Schwachsinn, nur weil du dich nicht auskennst. Schon mehrfach aufgefallen.


lisa202

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Um das mal etwas zu klären, ich bin momentan noch in Elternzeit meines ersten Kindes und nahtlos daran bekomme ich Beschäftigungsverbot vom AG, wie auch schon beim ersten Kind. Spricht etwas dagegen wenn mein Bv bestätigt ist meine ältere Tochter noch zu Hause zu betreuen?


Dirsoo

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Ich weiß ja nicht woher du das schließt, ich denke da musst du mich verwechseln! Ich habe bis jetzt seid ich angemeldet bin nur knapp 15 antworten gegeben un 3 fragen selber gestellt. Ich lese zwar viel mit seid über 1 jahr aber das etwas schwachsinn ist habe ich grade zum erstem mal geschrieben. Und auch nur weil: Das kind ist 12 monate alt !? Ich denke sie ist noch in EZ und voher der BV kommt wisst ihr auch nicht. Die aussage (du musst das geld zurückzahlen) ist somit schwachsinn für mich. Und es kann mir keiner erzählen das wenn ich im BV bin das ich mein kind nicht zuhause haben darf(vorallem in der EZ). Schließlich gibt es auch noch einen Vater. Der evtl. Auch noch in EZ ist? Das juckt herzlich niemanden ob dein kind zuhause ist oder nicht.


AlmutP

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Antwort auf Beitrag von lisa202

Nein es spricht nichts dagegen. Es geht nur darum, dass im Falle einer Bereitstellung eines Sicheren Arbeitsplatzes für dich seitens des Arbeitgebers dein erstes Kind eben betreut sein muss. Ob das jetzt durch die Kita, den Vater oder den Papst ist ist hier egal.


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von Suomi

Eben, theoretisch. Praktisch richtet sich ja jeder sein Leben so ein, wie es die Umstände zulassen. Wenn ich also in einem BV bin und mein Kind für 500€ betreuen lassen, nehme ich es ja vielleicht raus? Und Mal ab davon, woher soll die KK wissen, wie ein Kind betreut ist?


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von lisa202

Ich würde das Kind auch so eingewöhnen, dass Du vor der Geburt fertig bist damit. Wie schon gesagt könnte sie ja sonst auf die Idee kommen, dass sie weg muss, weil das Baby da ist oder sie wird eben eifersüchtig, weil das Baby bei Dir bleiben darf. Bei uns kam es super an, nach der Geburt gemeinsam in die Kita zu gehen und der Grosse konnte dann mit dem kleinen Bruder mächtig angeben :-) Zum BV: da stimmt das Gesagte. Aber da Du ja jetzt eh nich in Elternzeit bist, ist das erstmal nicht relevant. Du kannst aber eben nur dann ein BV bekommen, wenn Du arbeitest. Und die kannst nur arbeiten, wenn Dein Kind betreut ist. Denn theoretisch können die Gründe für das BV ja wegfallen und dann müsstest Du vom einen auf den anderen Tag arbeiten gehen (dasitzt zwar unwahrscheinlich, kann aber eben dich mal sein).


heutanonym

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Antwort auf Beitrag von Dirsoo

Neben einigen Userinnen hier könnte dir das zb. auch Frau Bader erzählen. Oder die Krankenkasse. Oder Google, wenn du die richtigen Suchbegriffe verwendest. Wenn die AP in Elternzeit ist kann sie natürlich ihr Kind zuhause lassen, das ist ja irgendwie auch der Sinn der Elternzeit. Aber wenn sie wieder arbeiten müsste und dann ein Beschäftigungsverbot bekommt muss ihr Kind betreut sein.


Spirit

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Seltsam, mein K1 war nicht in Kita/Kindergarten angemeldet als ich ein BV hatte und ich musste auch nix zurück zahlen. Würde mich jetzt schon immer wie die KK das wissen möchte. Es gibt ja keine Kitapflicht. Kann ja jeder sein Kind betreuen wie er mag. Vielleicht gibt es im Bedarfsfall einen Vater, Verwandten oder anderes soziales Netzwerk. Dass man für ein BV gleich einen Betreuungsvertrag für das ältere Geschwisterkind vorlegen muss ist mir neu.


Ruto

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Antwort auf Beitrag von heutanonym

"Betreut" ist ja ein weiter Begriff. Theoretisch reicht ja, dass Großeltern in Rente bezeugen, dass sie im Falle der Beschäftigung das Kind betreut hätten. Prüfen Krankenkassen das in der Praxis (nicht nur nach juristischer Theorie) wirklich? Denn umgekehrt wird ja auch ein Schuh draus. In der 2. Schwangerschaft ist man genauso wenig für den Arbeitsplatz einsetzbar wie in der 1. Was hat das mit meiner Fähigkeit zur Kinderbetreuung zu tun? Also, die gesetzlichen Vorgaben ausklammern - einfach nur aus der Logik heraus. Im Prinzip wird das ja tatsächlich erst dann zum Problem, wenn der AG plötzlich und aus dem Nichts irgendwelche Akten (als Beispiel) findet, die die Schwangere sortieren könnte, aber dann tatsächlich wegen fehlender Betreuung nicht könnte. In Wahrheit kommt das aber sicherlich äußerst selten vor, oder?


NorSch

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Antwort auf Beitrag von lisa202

Ich würde auch jetzt eingewöhnen. Genieß die letzten Vormittage ganz alleine daheim, bis das Baby da ist.


Atombiene

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Antwort auf Beitrag von lisa202

Eindeutig vorher. Wie willst du das Kind samt Baby eingewöhnen? Oder gibst du Dann das Baby für die Zeit ab Zudem hätte ich mehr Sorge, dass das Kind sich dadurch zurückgesetzt fühlt, wenn du es erst abgibst, wenn das Baby da ist. Ich würde lieber vorher eingewöhnen, um bei Ankunft des Babys schon eine Routine zu haben. Dann kommt das Kind auch nicht auf den Gedanken, dass es nur wegen dem Baby in den Kindergarten muss. Bzgl. deines BV brauchst du nun wirklich kein schlechtes Gewissen zu haben, euer Kind muss ja nicht ganztägig und jeden Tag gehen. 3 bis 4 Mal die Woche bis Mittags oder nach dem Mittagessen würde doch reichen.


Tigerblume

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Antwort auf Beitrag von lisa202

In der Situation hätte ich gesagt jetzt eingewöhnen. Rückblickend finde ich dass gemeinsame Zeit so kostbar ist und Kinder so schnell groß werden, dass ich mit der Eingewöhnung bis vor der Geburt warten würde wenn ich die Möglichkeit dazu habe.


lisa202

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Vielen Dank für die bis jetzt vielen lieben Antworten. Ich hatte überlegt die Eingewöhnung etwas nach hinten zu verschieben vielleicht so 3-4 Monate vor ET dann bleibt genug Zeit zum eingewöhnen und Routine aufbauen und ich kann mich zum Schluss der Schwangerschaft mehr ausruhen. Ich bin ja jetzt noch ganz am Anfang. Ich wollte sie sowieso nur vormittags abgeben bis nach dem Mittagessen.


Atombiene

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Antwort auf Beitrag von lisa202

Na das ist doch ein guter Plan, so kannst du dich noch etwas vor Geburt ausruhen und dein Kind bekommt nicht das Gefühl, es muss nur wegen dem Baby weg. Wie sich das mit dem BV verhält, kann ich nicht sagen. Eventuell hast du ja deine Eltern/Schwiegereltern, die einspringen könnten zur Betreuung, sollte es Probleme mit der Krankenkasse geben? Dann wärst du ja theoretisch arbeitsfähig für den Fall der Fälle.


misssilence

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Antwort auf Beitrag von Atombiene

Ich würde nicht bis 3/4 Monate vor ET warten. Die Zeitspanne wäre mir zu kurz, denn eine Eingewöhnung kann gut 4-6 Wochen dauern, nicht wenige Schwangerschaften enden in Frühgeburten und zack hast du eim Problem, das vermieden werden sollte: dass das ältere Kind das als Abschieben für das Geschwister empfindet. Ich würde jetzt eingewöhnen und ggf nur 3 Tage bis mittags da lassen. So bekommt dein Kind Routine. Und vergiss nicht: im ersten Kitajahr ist man ständig krank. Nimm lieber jetzt die ganzen Krankheiten mit, als wenn du auch noch eim Baby versorgen musst. Das ist nämlich echt Mist.


Bonnie

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Antwort auf Beitrag von lisa202

Hallo, unbedingt vorher eingewöhnen, sonst bekommt Deine Tochter das Gefühl, dass sie wegen des Babys weg von zu Hause muss. Sie fühlt sich dann vom Baby, das immer bei Dir sein darf, vertrieben. LG


Baerchie90

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Antwort auf Beitrag von lisa202

Ich würde wohl noch warten, mit gerade einem Jahr wäre mir der Zwerg aber eh noch zu klein für eine Fremdbetreuung, erst recht, wenn ich eh zu Hause bin. Ich habe die erste Eingewöhnung mit zwei Kindern gemacht, da war der große 3 Jahre alt und die Kleine 8 Monate. Sie war dann in der Tragehilfe mit dabei und hat dabei nicht weiter gestört. Letztlich klappte es mit dem Kindergarten nicht wie gewünscht, daher meldete ich unseren Sohn einige Monate später wieder ab und gewöhnte die beiden dann etwa 2 Jahre später mit 5 & 3 Jahren gemeinsam in einem anderen Kindergarten ein.


lisa202

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Antwort auf Beitrag von Baerchie90

An diese Möglichkeit habe ich auch schon gedacht, die Große dann einzugewöhnen wenn sie 2 Jahre und 2 Monate ist dann wäre das Baby schon 6 Monate und Oma könnte während der Eingewöhnung aufpassen. Ich denke dann ist auch nicht mehr dieses Gefühl von abschieben da. Entweder diese Option oder vor der Geburt aber dann ist sie halt noch sehr klein. Schwierige Entscheidung


kia-ora

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Antwort auf Beitrag von lisa202

Für die Kleinen ist eine Fremdbetreuung oft anstrengend und belastend. Mich schmerzt es sehr, dass ich mein Kind aus beruflichen Gründen abgeben muss nach dem ersten Geburtstag. Verstehe nicht, warum man so etwas freiwillig in Erwägung zieht. Mit Baby zum KiGa hat mich auch immer genervt. Ständig wurde das Baby aus dem Schlaf gerissen, weil das Geschwisterkind weggebracht oder abgeholt werden musste. War schwer da einen vernünftigen Baby-Schlaf zu etablieren.


Spirit

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Antwort auf Beitrag von lisa202

Hm, was würde ich tun? Vermutlich das Kind nicht in der Kita eingewöhnen und mein Kind selbst betreuen. Ob man jetzt Geld zurück zahlen muss kann niemand wissen. Ich hatte auch ein BV in meiner 2. Schwangerschaft und hatte nicht im Traum daran gedacht mein K1 in der Kita anzumelden, weil der AG eventuell das BV wieder zurück zieht und ich dann doch arbeiten müsste. Mein K1 war damals noch nicht mal angemeldet. Insofern hatte ich mir da keine Gedanken gemacht. Im Notfall wäre mir schon eine Lösung eingefallen, aber ich denke, dass das Gewerbesufsichtsamt genau geschaut hätte warum mein AG das BV wieder zurück zieht. Aber egal. Möchtest du nach dem BV noch in EZ und wie lange? Mein Plan wäre folgender: BV und dann 1-2 Jahre EZ. Dann ist Kind 1 mindestens 2 oder gar 3 Jahre alt und Kind 2 entsprechend ein oder zwei Jahre. Ich würde dann beide Kinder in der Kita eingewöhnen. Ich habe mein K1 im Kindergarten eingewöhnt als K2 6 Monate alt war. Er fühlte sich ganz und gar nicht vernachlässigt oder abgeschoben. Gut, war schon älter als dein K1. Aber so wäre mein Plan, ausdrücken mein Plan. Wenn du es anders machst, finde ich es auch in Ordnung. Es muss zu euch passen und du musst doch wohl fühlen. Alles Liebe.


Anni3

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Antwort auf Beitrag von lisa202

Ich würde K1 erst in die Kita geben, wenn K2 auch geht. Grund: Diese ganzen Seuchen, die die Kinder insbesondere im ersten Kitajahr heimbringen, würde ich mit Neugeborenem nicht haben wollen.