MAMAundPAPA2013
Ist es tatsächlich so, dass man unterschiedliche Ansprüche auf Kindkranktage hat? Eine Freundin hat 10+ die 10 von ihrem Mann. Das ist mit der Kasse und dem AG so geklärt. Eine andere hat nur 3. Gibt es da irgendwo eine Tabelle? Wie viele haben Beamte?
3??? Ich weiß nur von jeweils 10 bei Verheirateten un 20 bei Alleinerziehenden. 3 ist ja garnix.
Jedes Elternteil hat pro Kind 10 Tage vielleicht hat sie eine Abmachung mit dem Arbeitgeber
3 Kinderkranktage kenne ich auch nicht. Nur 10 Tage pro Kind und Elternteil. Gebraucht habe ich in allen Jahren zum Glück nur 3 Tage bei 3 Kindern. Meine Kinder waren zum Glück nur sehr selten krank und konnten trotz Krankheit zum Glück meist anders betreut werden (natürlich nicht in öffentlichen Einrichtungen! )
habe ich!!! Und da mein eines Kind ja sehr schwer krank ist, war es schwer lächerlich!!!!!!! Und da ich mich dann selbst krankschreiben lassen musste, um mein wirklich schwerst krankes Kind zu betreuen, habe ich beruflich die goldene.... Ja, also bin ich grad sehr dankbar, weit weg von dem "Laden" zu sein....
denn weder mein Exmann, noch mein Mann haben Jobs, in denen sie wegen eines kranken Kindes hätten zuhause bleiben können von jetzt auf gleich und ohne Planung....
Anspruch auf Freistellung bei Krankheit des Kindes hat jeder, ich glaube auch unbegrenzt, nur eben zahlt die KK nicht unbegrenzt. Nur 3 Tage? Von Seiten der Kasse? Glaube ich so nicht. Vielleicht 3 Tg vom AG? Ich hatte in meiner alten Firma 2 Tg pro Erkrankung des Kindes , das war natürlich super.
Eigentlich stehen jeder Mutter und jedem Vater pro Kind und Jahr 10 KindKrank-Tage zu, bei mehr als 2 Kindern aber nur 25 Tage pro Jahr. Alleinerziehende haben den doppelten Anspruch. Mit Zustimmung der beiden Arbeitgeber und den/der jeweiligen Krankenkasse/n kann der Anspruch des Mannes auf die Frau (oder umgekehrt!) übertragen werden. Die KindKrank-Tage sind erstmal "nur" eine (unbezahlte) Freistellung von der Arbeit, i.d.R. erfolgt eine (teilweise) Erstattung des Verdienstausfalls durch die Krankenkasse (bei gesetzlich Versicherten). Häufig gibt es in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen etc. Regelungen über die bezahlte Freistellung, dies können dann durchaus weniger als 10 Tage sein. Oder Regelungen mit privaten Krankenversicherungen...
Das es pro Kind ist?? Das würde bedeuten das wir 40 Tage Krankheit abdecken könnten bei 2 Kindern. Das sind 8!! Wochen.
Mein Kind war vom April bis Juli insgesamt 4 Wochen krank- das wären dann die 20 Tage gewesen...
Finde es für Kleinkinder nicht viel, 2x 10 Tage, die können schnell weg sein.
Ja, ich bin mir sicher, dass es 10 Tage pro Kind, pro Elternteil sind!!! Wie gesagt, bei mehr als 2 Kindern aber nicht mehr als 25 Tage pro Elternteil.
Ja so kenne ich das auch.
Wie chrissicat es beschreibt.
Beamte bzw.privat Versicherte haben gar keine. Manche AG machen das, damit sie den Verwaltungsaufwand nicht haben. Man hat aber dann trotzdem/zusätzlich die 10 bzw.bei AE 20 Tage
Wir sind angestellt und haben beide je 10 Kindkranktage (für die wir Krankengeld - 70% vom Brutto - beziehen). Einer Übertragung der Krankentage meines Partners würde mein AG im Leben nicht zustimmen. Meine Cousine ist Beamtin und bekommt 7 vollbezahlte Kindkranktage.
Dass mit 70% vom Brutto habe ich schon öfter gelesen- aber das wäre ja dann mehr, als dein reguläres Netto? Wie soll das gehen?
Beispiel
Bruttogehalt 3.600
Netto 2.200 (IV, 2 Kinder)
70% wären über 2.500 > da wäre mein Kind aber ganz sicher die vollen 10 Tage krank
Ok, ganz korrekt müsste es heißen "...das Krankengeld beträgt 70% des Brutto-, aber nicht mehr als 90% des Nettoeinkommens..."
Ich bin angestellt und habe pro Kind 10 Tage im Jahr. Von meinem AG erhalte ich noch 4 Tage pro Kind zusätzlich, vielleicht meint deine Freundin das mit den 3 Tagen? Mein Mann ist selbständig, er zahlt bei seiner privaten Krankenversicherung einen zusätzlichen Beitrag, so dass er im Notfall auch pro Kind 5 Tage im Jahr einen Verdienstausfall bekommt. LG
Da steht alles drin. Es sind bei gesetzlich Versicherten 10 Tage pro Elternteil. Viele Tarifverträge sehen ein paar Tage bezahlte Freistellung vor, bei Privatversicherten gelten andere Regelungen. Es sind zwar 70% vom Bruttogehalt, aber maximal in Höhe des Nettobetrages. Von dem errechneten Betrag werden natürlich noch die SV- Beiträge abgeführt, so dass Krankengeld oder Kinderkrankengeld immer einen Verdienstausfall bedeutet. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__47.html
Weiß auch jemand wie die Regelung ist, wenn der hauptsächlich betreuende Elternteil längerfristig erkrankt und die Kinder nicht versorgen und betreuen kann ? Hat der andere, gesunde Elternteil dann auch irgendeinen Anspruch ? LG, Gold-Locke
Nein, aber Du hättest ein Anrecht auf eine Haushaltshilfe, soweit Du Kinder unter 12 Jahren zu betreuen hast und das aufgrund der Krankheit nicht kannst und das niemand machen kann, der sonst im Haushalt lebt. Haushaltshilfe kann auch z.B. die Nachbarin oder Verwandte ab dem 2. Grad sein.
Als privat Versicherte habe ich leider keinen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, das gilt nur für gesetzlich Versicherte. Daher meine Frage nach einem eventuellen Anspruch des Partners ... LG
Das regelt wohl jede Behörde und jeder AG anders.
Außerdem denke ich, wird es auch daran bemessen wie man arbeitet. Ich arbeite voll und 5 Tage die Woche. Meine Freundin nur 4 Tage die Woche. Und so wird das bei anderen sicher auch sein.
Ich habe als Beamte 4 "Kinderkranktage" - läuft hier unter Sonderurlaub. Mein Mann bekommt keinen Tag, weil unser Kind über mich versichert ist. Tja, nicht toll. Aber irgendwie machbar.
Erste Frage, wie versichert? 10 Tage hat der wer Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist pro Kind. Entweder zahlt dann der AG bei Kinderkrank oder was meistens der Fall ist, die KK. Ist aber weniger wie der reguläre Verdienst. Wer in der privaten Krankenversicherung Mitglied ist hat in der Regel weniger, viele auch gar keinen Anspruch auf Kinderkrank, außer der AG gewährt diesen. Und dann kann es eben unterschiedlich lang sein. Das einer der Elternteile übernehmen darf vom anderen Elternpaar gilt nur im absoluten Ausnahmefall. Da es dann ja einseitig zu Lasten geht (KK und AG des jeweiligen).
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