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Kinderzuschlag

Kinderzuschlag

DortmundLady124

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Hallo, werden eigentlich Sonderzahlungen wie zum Beispiel die Energiepauschale als Einkommen gezählt?


kitkat170583

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Antwort auf Beitrag von DortmundLady124

Ich gehe mal davon aus. Ochvwar gestern in der Firma (bin momentan in elternzeit) und habe eine Gehaltsabrechnung bekommen. Für September erhalte ich 300 Euro von der Firma mit vermerk: energiepauschale. Steuerfrei. Meine chefin scherzte gestern das sie mal gespannt ist von wem sie das wieder bekommt!? Da es auf einer normalen lohnabrechnung steht sehe ich es als Lohn an der nächstes Jahr mit in meine Steuererklärung rein muss.


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von kitkat170583

Die AP meint aber wohl eher, ob diese 300 als Einkommen angerechnet werden bei der Berechnung des Kinderzuschlags. Nicht, dass dieser dann gekürzt oder gestrichen wird für den Monat und nachträglich zurückgefordert wird. Aber die Antwort kenne ich auch nicht Bei Erhalt von Sozialleistungen bleiben die 300 frei, aber wenn man arbeitet (und trotzdem KIZ bezieht)?


DortmundLady124

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Antwort auf Beitrag von kitkat170583

Danke! Das wäre toll :)


DortmundLady124

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Antwort auf Beitrag von DortmundLady124

Genau, also in unserem Fall wäre es echt super, weil unser Einkommen derzeit durch die Elternzeit gering ist und eventuell schon fast zu gering für den Kinderzuschlag, so dass jeder Euro helfen kann


Eternal84

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Antwort auf Beitrag von DortmundLady124

Ja,sollte als Einkommen zu versteuern sein. Zusätzliche Energiepauschalen, die die Bürger zahlen müssen, werden in voller Höhe abgebucht. Die aktuelle Regierung verarscht uns nur. Sorry für die Wortwahl.