Irish83
Ich habe heute Werbung von meiner Krankenkasse bekommen. Eine Kinder-Krankenhaus-Zusatzversicherung. Ich könnte damit eine CA Behandlung, sowie die Belegung in einem Ein- bzw. Zweibettzimmer bezahlt bekommen. Zudem würden die Kosten für die Übernachtung für ein Elternteil übernommen werden. Ledtzlich finde ich nur den letzten Punkt interessant und bin irritiert: muss die Krankenkasse nicht generell die Anwesenheit eines Elternteils bezahlen? Wer kennt sich aus? LG
Soweit ich weiß nur bis zu einem bestimmten Alter und wenn es für die Genesung relevant ist.
Ich weiß jetzt nicht genau, wie lange Eltern dabei sein dürfen, aber das geht definitiv nicht für "immer". Ab einen gewissen Alter ist "Schluss", da kann aber eine Ärztin noch die Notwendigkeit der Begleitung verschreiben. Was ist eine CA-Behandlung. Krebs? Die sollte ja immer bezahlt werden
Chefarzt?
das wäre möglich ;-)
Hoffentlich bildet der sich ständig weiter, sonst ist er nicht mehr auf dem aktuellen Stand.
Ich glaube, das kommt auf das Alter des Kindes an.
Bei uns so lange es ein gestilltes Kind ist, und bei euch?
Mein Zwerg war beim letzten kkh Aufenthalt 3 Jahre und ich durfte dort bleiben.
In Österreich waren wir bei MUKI. Gibt's das noch? War damals echt gut
ja gibt es noch, haben wir auch, letztes jahr wie ich mit söhnchen (damals 4) wegen einem schlimmen magen darm virus da war, hatten wir ein zimmer mit zwei betten ganz allein für uns, sogar mit tv und so ein teil kann bei einem an infusion hängenden kind schon eine gute hilfe sein, wir haben zwar viel gespielt und auch gekuschelt, vorgelesen, aber er durfte da dann auch mehr gucken. mal schauen wie lange wir muki noch haben werden, zumindest die unfallversicherung bleibt auf jedenfall bis beide 18 sind. lg shelpy
Unsere KH bezahlt das bei Kindern bis zum vierten Geburtstag. Danach Zahlen wir selbst. Allerdings war das nie nötig. Nachts sind wir nach Hause gefahren.
Hm..ok. Also mal bei der Krankenkasse direkt nachfragen. CA= Chefarzt Danke für eure Antworten
bei meiner lütten war ich noch im krankenhaus dabei, als sie 7 war. private zusatzversicherung kann schon sinn machen. bei unserem letzten kranknehausaufenthalt waren 5 kinder zwischen 6 monaten und 16 jahren im z8immer, plus 4 Mütter. zwei tv liefen in Konkurrenz, danach habe ich für meine eine solche Versicherung abgeschlossen.... mit einem schwerkranken kind wäre das der alptraum gewesen, an schlaf nicht zudenken. so war es "nur" verdacht auf Gehirnhautentzündung, die es Gott sei dank nicht war.
Ich meine auch es kommt aufs Alter an. Chefarzt wäre mir nicht wichtig. Und ich glaube Einzelzimmer für ein Kind wollte ich auch nicht.
Soweit ich weiss kann das von KK zu KK variieren. In der Regel ist bis 6 Jahre der Mitaufenthalt eines Elternteils eine Kassenleistung, da davon ausgegangen wird, dass dies förderlich für die Genesung ist. Bis 12 Jahre ist es eine KANN-Variante der Krankenkasse. Da muss das KH den Grund dafür angeben. (Zum Beispiel dauerhafte betreuung wird benötigt, die das Personal nicht auffangen kann.) Ob sich so eine Zusatzversicherung lohnt? Hmm... ich schätze mal eher nicht.
Mein Kind lag 3 Wochen im Kh. mit 5 Monaten, ich hatte ein extra Zimmer und musste nichts dazu bezahlen.
Ich habe meine Tochter immer begleitet zuletzt im März mit 6 Jahren. Bei uns ist es so das es bis zum 9. Lebensjahr bezahlt wird und man ab 9 J. selbst bezahlen muss.
So hatten wir Glück, Okt 2013 war unser Großer 8, er hat eine Enzephalitis mit Gesichtslähmung, mein Mann war die ganzen 10 Tage da, ohne Kosten f uns.
Meine wurde im Sept notfallmässig operiert, war schon 8,5 und ich durfte bleiben, ohne Probleme. GAb eine Bescheinigung vom Arzt, fertig. Hatte auch am nä Tag mit der KK telefoniert, die brauchten nur die Bescheinigung. Allerdings kann es dir passieren, dass du zwar dableiben kannst, aber kein Bett bekommst. Oder es ist zu voll und dann geht es auch nicht. Arbeite selber im KH und habe eine Zusatzversicherung für die Kinder. Und dann gibt es Einzelzimmer, Chefarzt auf Wunsch,... Aleerdings hatte ich die Versicherung auch wegen der Brille und der kieferorth. Behandlung.