mellomania
kurze frage. einfach fürs verständnis. ehepaar kauft wohnung. vollfinanziert. darlehen wird über die miete getilgt, daher fällt die wohnung finanziell nicht auf sozusagen. jetzt meine frage. was genau ist der unterschied? nur der mann unterschreibt den notarvertrag beide unterschreiben den notarvertrag. uns ist nicht so klar warum (es geht um eine freundin) sie unbedingt mitwollte und auch unterschreiben. ist es nicht zugewinngemeinschaft? also wenn die ehe in die brüche geht, gehört ihr die hälfte, auch wenn sie nicht mitunterschrieben hätte? nur damit wir verstehen, warum sie da so drauf bestand...bei ebenfalls guten freunden war es so, dass eben nur er unterschrieben hat. daher frage ich
Also meiner Meinung nach wird auch nur der Eigentümer, der den Kaufvertrag mitunterschreibt. Die erste Frage verstehe ich nicht richtig....
Wenn sie nicht unterschreibt ist sie nicht Miteigentümerin, steht nicht im Grundbuch. Nicht jede Ehe hat Zugewinngemeinschaft, wäre in dem Falle auch in Teilen egal, weil der Mann es theoretisch auch von seinem Geld gekauft haben könnte. Wenn sie das Darlehen aber mit unterschreibt, haftet sie mit. hat aber nichts davon im Fall de Fälle. Im Fall des Todes greift zudem das Erbrecht. Unterschied ob man von 100% Erbe nur einen Teil erbt weil der Rest an die Kinder geht, oder ob man von den 50% einen teil erbt und sich die 50% mit den Kindern teilen muss. Mein Rat, wenn beide tilgen und beide Eigentümer sein sollen, soll sie auf jeden Fall mit unterschreiben.
Eigentümer ist der der im Grundbuch steht (in der Regel der Käufer der Wohnung). Trotz Ehe wäre es MIR wichtig, dass ich Miteigentümer bin (mir also mind 50% der Wohnung gehört), erst recht wenn ich auch die Finanzierung mit stemme. Hat Vorteile im Erbfall und sicher auch in Fall einer Scheidung.
Wie schon geschrieben: Zugewinn ist nur ein minimaler Anteil der Aspekte. Wenn der alleinige Eigentümer meint, er verkauft wieder und haut das Geld auf den Kopf, dann ist da kein Zugewinn mehr. Der juristische Eigentümer entscheidet ob und an wen er vermietet. SEINE Erben bekommen die Wohnung. Etc. VG D
Ich hab das auch gemacht. Wenn man sich wirklich mal nicht mehr versteht oder einer sich sehr verändert (Suchtkrankheiten etc.), kann keiner das Haus ohne den anderen einfach so verkaufen. Für den Erbfall - man möchte es ja nicht, aber das ist schon wichtig zu beachten - würde ein Nichtunterschreiben der Frau bedeuten, dass sie in Erbengemeinschaft das Haus erbt, also sie 50%, die Kinder 50%. Im schlimmsten Falle, dass z.B. die Kinder volljährig sind und das Haus nicht behalten wollen, müsste sie sie dann auszahlen. Alles das ist oft ganz schlecht für das harmonische Miteinander. Besitzt die Frau, da im Grundbuch als halbe Eigentümerin eingetragen, die Hälfte, wird im Erbfall 25% an die Kinder fallen, was dann schon ein ganz anderer Schnack ist. Noch besser ist in dem Falle ein "Berliner Testament", das eindeutig den überlebenden Partner als Vollerben einsetzt, unter der Voraussetzung, dass bei dessen oder deren Ableben die gemeinsamen Kinder das ganze Haus erben. Wichtig für den Fall, dass mal ein Elternteil stirbt, das andere wieder heiratet und dann plötzlich ein/e familienfremde/r Frau/Mann Erbansprüche stellt. Das ist meist sehr übel für die Kinder. Und außerdem - warum sollte nur er unterschreiben? Und warum muss sie "darauf bestehen"? Das erscheint mir, wenn beide in Zugewinngemeinschaft das Haus finanzieren, doch sehr altmodisch und diskriminierend gegenüber der Frau.
wäre es daher für die andre freundin möglich, sich nachträglich ins grundbuch eintragen zu lassen? ich hatte es mit ihr heute drüber und sie sagte sie hätten sich da nie gedanken drüber gemacht. finanzieren tut sich die wohnung über die mieteinnahmen, läuft also im hintergrund mit..
Rechtlich gesehen ist das dann vermutlich eine Schenkung. Das Haus hat einen bestimmten Wert minus die Hypothek, die sicherlich darauf liegt. Sind sie verheiratet, sind die Freibeträge recht hoch, und wenn es nicht gerade in München, Hamburg beste Lage oder Berlin ist, sollte das innerhalb des Rahmens liegen. Sind sie nicht verheiratet, so sind die Freibeträge minimal und reichen sicherlich nicht aus. Das müsste man zumindest abklären, sonst fallen Steuern an. Eine Grundbuchumschreibung ist sehr aufwändig und teuer. Das muss man wissen und zu zahlen bereit sein. Das andere Problem ist die Hypothek. Das Haus gehört, vermutlich zu einem nicht unerheblichen Teil, der Bank. Daher hat die Bank auch etwas dazu zu sagen. Wenn der Mann allein der Kreditnehmer ist, wird die Bank möglicherweise ein Veto einlegen. Im Falle einer Trennung der Partner würde sie nämlich mit zwei zerstrittenen Partnern zu tun haben, und zu solchen Schwierigkeiten haben Banker überhaupt gar keine Lust. Ebenso würde sich die Lage für die Bank im Erbfalle verkomplizieren. Auch das werden sie vermeiden wollen. Es ist also gar nicht so leicht, die Konsequenzen zu überblicken. Ich würde mich diesbezüglich fachlich beraten lassen.
Ganz einfach, vermutlich hat sie den Kreditvertrag mit unterzeichnet und welche Frau will schon gern für ein Haus mit abzahlen und haften, das ihr nicht gehört. Gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft § 1363 ff. BGB. Der gesetzliche Güterstand tritt gemäß Abs. 1 automatisch ein, wenn die Ehepartner nicht durch notariellen Ehevertrag einen anderen Güterstand (Gütergemeinschaft, Gütertrennung) vereinbaren. Abs. 2. Das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau werden nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten; dies gilt auch für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1363.html Bedeutet: Kauft er innerhalb der Ehe etwas allein, ist es auch sein alleiniges Eigentum/ Vermögen. Ebenso verhält es sich mit Schulden. Schulden die vor der Ehe oder innerhalb der Ehe entstanden sind, bleiben alleinige Schulden des Ehepartners. (Anders ist es natürlich, wenn man gemeinsam einen Hauskredit aufnimmt, dann sind es gemeinschaftliche Schulden - Schulden machen kann ich aber ja mit jedem "Fremden" auch und nicht nur mit dem Ehepartner.) Zugewinn ist nur der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt. § 1373 BGB Den Zugewinnausgleich im gesetzlichen Güterstand gibt es im Todesfall (§ 1371) und in anderen Fällen ( Scheidung z.B. ) Steht sie nicht mit im Kreditvertrag aber dafür im Grundbuch, dann war sie einfach schlau ;-) wobei die Bank da nicht mitspielen würde... Bg
Na wenn sie nicht mit unterschreibt, er quasi alleine kauft und auch nur er alleine im Grundbuch steht dann ist es seins. Eigentümer ist der, der im Grundbuch steht. Unser Haus ist auch meins alleine, mein Mann steht nicht im Grundbuch. Sollte da Finanzierung im Spiel sein, sprich sie steht mit in der Finanzierung, aber nicht im Grundbuch kann man auch eine Art "Ehevertrag" machen, in dem Finanzierung und Haus im Falle einer Trennung geregelt ist.
Nachträglich ins Grundbuch eintragen kann sie sich übrigens auch nicht einfach so. Es ist ja dann laut Grundbuch seine Wohnung, da kann sie gar nichts einfach so ändern, zumal Grundbuchänderungen eh ein relativ großer Aufwand sind.
er meinte ja, sie hätte da nie drüber nachgedacht. kredite laufen auf ihn, er steht allein im GB und sie hätten nun drüber gesprochen, sie eintragen zu lassen...
Wenn er allein Kreditnehmer ist, ist es doch - zumindest auf den ersten Blick ohne weitere Gegebenheiten zu kennen - vernünftig, wenn er allein im Grundbuch steht.
Und sollten noch Kinder von ihm da sein, aus einer anderen Beziehung, und er verstirbt, dann erben diese Kinder von 100% der Wohnung mit, die sie vielleicht mit abbezahlt hat (die Miete, die das abzahlt, wird ja vielleicht auch von ihr erwirtschaftet). Stände sie mit im Grundbuch, erben die Kinder nur von 50% der Wohnung. Silvia
Naja, wenn die beiden verheiratet sind, dann erbt sie von Haus aus (bei Zugewinngemeinschaft) 50 und alle Kinder zusammen 50%. Wenn ihr lt. Grundbuch die Hälfte gehört, bekommt sie nochmal 25% dazu und alle Kinder teilen sich 25%. Gruss D
Frage : warum soll sie es nicht so wollen? Dinge,für die ich zahle und mir eventuell mal gehören ,habe ich gern selber mit im blick