Annika06
Die Oma von meinem Partner ist gestorben wohnt aber am andren Ende von Deutschland. Sie hatte die letzten Monate eine gesetzliche Betreuerin weil kein Verwandter in der Nähe gewohnt hat ... Sie ist in ein Pflegeheim gezogen und ihr Haus wurde zugesperrt und die Schlüssel hat die Betreuerin verwaltet. Das Problem ist dass die gesetzliche Betreuerin irgendwie ziemlich schwer erreichbar war und auch immer noch ist und generell zumindest am Telefon sehr wortkarg war. Mein Schatz hat z.B. oft auf ihr Handy angerufen oder Sms geschrieben um nach den Zustand seiner Oma zu fragen und hat lediglich zwei mal ne Rückantwort bekommen. Jetzt ist die Oma wie gesagt verstorben. Da seine Mutter selbst gesundheitlich nicht so gut drauf ist konnte/wollte sie sich um nix kümmern. Jetzt haben die Nichte und er die Beerdigung organisiert. Aber wie ist das z.B. mit den Schlüsseln fürs Haus? Wir haben gelesen dass mit dem Tod der Oma das Betreuungsverhältnis mit der gesetzlichen Betreuerin endet. Mein Schatz möchte natürlich auch selbst bei der Beerdigung dabei sein, weil es bei uns aber alles finanziell sehr knapp ist wäre es die beste Lösung wenn er in dem Haus schlafen könnte ... In dem Ort (Kurort) findet man so gut wie kein Zimmer unter 100 Euro pro Nacht und dann kommt ja auch noch die Zugfahrt mit insgesamt um die 200 Euro für Hin- und Rückfahrt dazu. Ein Testament gibt es laut der Betreuerin nicht..... Seine Mutter möchte auch das Erbe nicht und redet davon das Erbe auszuschlagen. Wenn er jetzt von seiner Mutter eine Vollmacht bekäme alle erbrechtlichen Geschichten zu regeln, bekäme er den Schlüssel dann sofort oder wird das erstmal wochenlang über ein Nachlassgericht (also bürokratisch) geregelt..?
Ich vermute, das Erbe muss erst klar geregelt sein. Damit das Erbe vor unrechtmäßigem Zugriff geschützt ist, macht das auch Sinn. Könnte letztlich ja jeder kommen und die Hausschlüssel haben wollen.
Mhm das stimmt natürlich. Wie gesagt die Betreuerin weiß ja eigentlich dass hier die gesetzliche Erbfolge greifen müsste weil es kein Testament gibt d.h. nach seiner Mutter sollte ja normalerweise er der gesetzlich rechtmäßige Erbe sein.. Aber du meinst wahrscheinlich dass das auch offiziell bestätigt sein muss mit Erbschein vermutlich!?
Betreuung ist in dem Moment geendet indem der betreute verstorben ist. Schlüssel wie alles an hab und gut darf nur an Erben ausgehändigt werden. Heisst auch, nimmt wer den Schlüssel an ist nichts mehr mit Ausschlagung. Auch wenn nur einerinnerungsstück mit genommen wird ist nichts mehr mit Ausschlagung. Es geht nur ganz oder gar nicht. Für Ausschlagung habt ihr 6 Wochen Zeit ab Tod da ihr es ja zeitnah wusstet. Sonst gilt ab Kenntnis. Ausgeschlagen werden kann bei Gericht oder beim Notar. Kosten abhängig von erbmasse, mindestens aber 10 €. Auch bei Verschuldung. Wenn nicht bekannt ob es lohnt zu Erben empfiehlt sich ei erbschaftsverwalter. Ist das ganze überschuldet man will das Erbe aber trotzdem wegen erinnerungsstücke lohnt evtl eine erbinsolvenz. Beerdigungkosten müssen von nahen Angehörigen getragen werden. Ausser wirkliches armengrab. Kosten können beim Erben eingefordert werden. Man kann echte Beerdigungkosten auch vom Konto des Verkäufers abgehen lassen. Vorsicht aber weil mögliche Schuldner das als erbannahme sehen könnten. Wenn also wegen Verschuldung eine Ausschlagung im Raum steht würde ich nichts ohne Rücksprache mit einem Notar machen. Manche Gerichte beraten auch, also da nachfragen. Ausschlagung ist schwebend.
Ich würde zuerst mal die Mutter deines Mannes fragen, wieso sie das Erbe ausschlagen will. Weiß sie mehr als dein Mann? Wenn Schulden da sind und dein Mann betritt das Haus, habt ihr das Erbe angenommen. Ihm wird nichts anderes übrig bleiben als sich ein Zimmer zu nehmen. 6 Wochen wird sich die Beerdigung nicht hinziehen.
Das ist Quatsch. Mann darf sich eine Überblick übers Erbe verschaffen...
Dann muß aber ein Notar, Anwalt oä. dabei sein bei der Besichtigung. Sonst könnte es hinterher heißen, man hat wertvolle Dinge entwendet. So einfach ist das nicht. Wir haben das erst durch mit dem Erbe ausschlagen. Wir durften nichtmal das Auto des Verstorbenen vor seine Wohnung fahren, es mußte dort stehenbleiben, wo er verstorben ist. Obwohl wir den Ersatzschlüssel hatten. Genauswenig durften wir alleine die Wohnung betreten.
Nein, du darfst nicht einfach den Schlüssel nehmen und dann einfach so ins Haus. Es gibt Leute die man einsetzen kann wenn man sich einen Überblick verschaffen will, schrieb ich weiter oben. Nennt sich Nachlassverwalter. Nimmst du den Haustürschlüssel eines Hauses und, hast du das Haus und damit das Erbe angenommen. Kommt das raus kann es dir richtig den Arsch aufreißen. Mit solchen Ratschlägen wäre ich also extrem vorsichtig. https://ra.de/bsp/artikel/ab-wann-ist-eine-erbschaft-konkludent-angenommen-3F-_8289
Nein, du darfst nicht einfach den Schlüssel nehmen und dann einfach so ins Haus. Es gibt Leute die man einsetzen kann wenn man sich einen Überblick verschaffen will, schrieb ich weiter oben. Nennt sich Nachlassverwalter. Nimmst du den Haustürschlüssel eines Hauses und, hast du das Haus und damit das Erbe angenommen. Kommt das raus kann es dir richtig den Arsch aufreißen. Mit solchen Ratschlägen wäre ich also extrem vorsichtig. https://ra.de/bsp/artikel/ab-wann-ist-eine-erbschaft-konkludent-angenommen-3F-_8289
Ich konnte das nur nicht so gut wie du rüberbringen
Hallo. Erstmal herzliches Beileid zu eurem Verlust! Ich selbst bin auch gesetzliche Betreuerin und es ist auf jeden Fall so, dass die Betreuung endet wenn der/die Betreute verstirbt. Der Betreuer muss den Betreuerausweis an das Amtsgericht zurückgeben und hat keine Handhabe mehr über die Angelegenheiten des zuvor Betreuten. Ob es dann in sofern rechtens ist das die Betreuerin eurer verstorbenen Oma den Schlüssel des Hauses einbehält kann ich mir nicht vorstellen. Natürlich müsste aber ja ein Erbe vor Ort sein damit sie den Schlüssel aushändigen kann. Oder ggf. könnte er beim Betreuungsgericht abgegeben werden?! Da bin ich mir nicht ganz sicher. Wie das nun mit dem Erbe aussieht kann ich dir leider nicht beantworten. Ich würde anstelle deines Freundes mal auf dem Amtsgericht wo die Betreuerin bestellt wurde anrufen und nachfragen wie das alles nun abläuft. Es gibt ja dort in der Abteilung des Betreuungsgerichts ein/e Rechtspfleger/in welche diesen Fall unter sich hat. Erfahrungsgemäß sind die auch nett und beantworten soweit sie können eure Fragen. Und dann definitiv einen Überblick über das Erbe verschaffen um zu entscheiden ob angenommen oder abgelehnt wird. LG
Meine Kolleginnen machen gesetzliche Betreuungen. Vieles Richtige ist schon geschrieben worden. Die Betreuerin darf die Sachen behalten und gibt sie an die Erben weiter. Die müssen sich mit Erbschein ausweisen. Deshalb darf sie die Sachen nicht an dich übergeben solange die Erbfolge nicht geklärt ist. Erbe ausschlagen kann nur jeder für sich und persönlich. Also kann er das nicht für seine Mutter, ihr alllerdings für eure Kinder, falls das in Frage kommt. Falls es noch Verträge etc gibt muss die auch der Erbe kündigen. Die Betreuerin darf eben nichts mehr. Nicht mal.mehr Post öffnen. Euer Verlust tut mir leid. Das allein ist schon schwer, aber wenn dann noch so viel auf so eine Entfernung zu regeln ist ist es doppelt hart. Ich wünsche euch viel Kraft.
Ich würde mich an das zuständige Amtsgericht wenden die den Betreuer/in bestellt hat. Die können dir auf jeden Fall Auskunft geben.