sungirl82
Hallo, kann mir jemand weiterhelfen? Ich habe heute mit der Post meinen Auflösungsvertrag bekommen, um den ich gebeten habe. Ich habe zum 1.9. eine neue Stelle und löse den alten Vertrag zum 31.8. auf. Jetzt steht da im letzten Absatz: "Die Beschäftigte wird auf Ihre gesetzliche Verpflichtung zur Meldung bei der Agentur für Arbeit nach § 38 Abs. 1 SGB III hingewiesen". Ich habe mir den Paragraphen im Internet schon angesehen. Bin ich da wirklich verpflichtet? Ich denke, das müsste ich nur tun wenn ich keine neue Stelle hätte, oder? Ich fange ja direkt beim neuen Arbeitgeber an. Dann geht das doch die Agentur für Arbeit nichts an, oder doch? Danke!
Das müsstest du, wenn du nach dem 31.8. arbeitslos wärst und keine neue Stelle ab dem 1.9. hättest.
Das ist so ein Pflichtsatz. Für den Fall der Fälle sichert sich dein Ex-AG gegen etwaige Pflichtverletzungen ab. Aber du hast ja eine neue Stelle, direkt im Anschluss. Also keine Meldung nötig. Aber warum machst man denn einen Auflösungsvertrag? Hast du nicht einfach gekündigt und eine Kündigungsbestätigung erhalten? Oder hat die Kündigungsfrist nicht gereicht?
Kündigung wäre erst zum Quartalsende möglich gewesen. Mein Arbeitgeber ist mir da entgegen gekommen. Danke euch!
Wenn es nicht gerade ein ganz kleines Unternehmen ist, sind Auflösungsverträge ein Standardtext, in dem nur die jeweiligen Personalien angepasst werden. Und natürlich ist der AG zu diesem Hinweis verpflichtet. Dass es in deinem konkreten Fall nicht passt, interessiert deinen zukünftigen Ex-Arbeitgeber nicht.