linghoppe.
wenn in Deutschland geboren , aber beideEltern haben jeweils eine andere Staatsangehörigkeit Bitte via PN Merci
Versuch´s mal im Mehrsprachenforum. Man hat aber nicht wie in den USA automatisch eine dt. Staatsbürgerschaft, nur weil man dort geboren ist. Dafür müssen in Dtld. nach meinem Wissensstand einige Bedingungen (bei den Eltern) erfüllt sein.
Das geht meines Wissens nicht.
natürlich geht das. zumindest ganz grundsätzlich. wobei wichtig wäre welche anderen sta das sind und ob diese beide oder nur eine ebenfalls eu-sta sind. es ist richtig dass man die deutsche sta nicht automatisch durch geburt in d erwirbt. auch ob man sie mit 21, wenn man sie durch geburt erworben hat, ablegen muss bzw. sich dafür entscheiden muss ggfls. andere sta abzulegen ist von einigen faktoren abhängig. das ganze ist in d sehr kompliziert. du kannst mir eine pn schicken, linghoppe. zwar ist ausländerrecht nicht mein fachgebiet aber im rahmen des familienrechts habe ich öfter damit zu tun.
WonderWoman, es ist auf jeden Fall gut, sich da auszukennen und zu wissen, welche Quellen wirklich seriös sind. Denn sogar bei 2 Staatsbürgerschaten schwirren die unglaublichsten Geschichten durch die Lande (meist verbreitet durch Leute, die eh nur 1 Staatsbürgerschaft und von daher wenig bis keine Ahnung vom Thema haben).
Superm, wenn Du da mehr weißt, und sei es nur mit Blick auf seriöse Ansprechpatrner. Unsere Erfahrung ist, daß Sachbearbeiter normalerweise auch nicht besonders gut Bescheid wissen, oft genug kannten wir eine Gesetzeslage besser als die Behörden - nicht nur in Bezug auf Mehrstaatlichkeit, sondern auch andere Dinge.
Und schon die andere Antwort hier zeigt ja, wie "zuverlässig" andere Auskünfte sind. Und es ändert sich auch manchmal sehr schnell so einiges...
Es ist richtig, daß man als Erwachsener auch aufpassen muß, um seine (eine bzw. die 2. /deutsche) Staatsbürgerschaft nicht zu verlieren; auch da sind die Regeln von Land zu Land verschieden - so gibt es auch in DK dafür bestimmte Regeln, vor allem eben, wenn die Kinder Dänen im Ausland sind.
Aber das ist ja eh nicht das Thema.
Men Hinweis aufs M;ehrsprachenforum gilt weiterhin, nicht nur, weildort eher "Amerikaner" anzutreffen sind, die evtl. genau diese konstalleationen haben - 2 PEltern = 2 Staatsbürgerschaft + amerikanische d urch Geburt, aber auch, weil dort weniger gemutmaßt und geglaubt wird
Auswärtiges Amt ist also nicht seriös? Und nein,ich beziehe mich nicht auf Google und Co. Egal, du hast wie immer recht
Wenn Du wüßtest, was für hahnebücherne Antworten ich zu dem Thema bereits klenne, würdest Du meine Hinweise evtl. besser verstehen. Im übrigen hast Du DICH als Quelle angegeben: "Meines Wissens" (vom auswärtigen Amt steht da mal gar nichts in Deiner Antwort) - und dieses subjektive Wissen ist eben bei vielen deutlich falsch. Wie übrigens ja auch hier. Und wie ich schrieb, wissen leider oft auch gewisse Behörden nicht, was internationales Recht ist. Da wird dann oft das eigene Landesrecht zum Nabel der Welt gemacht , nach dem sich alles andere zu richten hat - das ist manchmal so, aber eben nicht immer. Spätestens, als mir vor Jahren eine Sachbearbeiterin in einer internationalen Familiensache die Reise von DK nach England zu meiner Cousine mit Hinweis auf einen dän. Praragraphen, der in unserer damaligen Situation Kontakt verhindert hätte, "untersagen" wollte und dann sogar noch staunte, als ich erklärte, sowohl meine kleine Tochter als auch ich hätten immerhin dt. Pässe, wie wolle sie das eigentlich verhindern, habe ich aufgehört, an Aussagen von Behörden zu glauben, ohne diese gegengeprüft zu haben. Ich könnte weitaus mehr Beispiele nennen, in wichtigen und unwichtigen Bereichen (Muttersprachenunterricht, Staatsbürgerschaft, Namensführung etc.), aber dann müßte ich meistens sehr persönlich in Familienangelegenheiten werden, was ich ganz sicher nicht will. Du irrst übrigens ein 2. Mal: Ich habe durchaus nicht immer Recht, aber gegenüber Behörden haben mein Mann und ich den hiesigen, aber auch dt., schn oft einiges erklären müssen, weildie im Unrecht waren und ihre Paragraphen eben nur halb oder gar nicht kannten. Wohl dem, der es kann --- ohne Sprachkenntnisse und eine gewisse Übung in guter Recherchearbeit wären wir oft untergegangen und hätten als Familie so kaum weiter Bestand gehabt.
Streitet Euch nicht. Die "Lösung" steht in § 4 Abs. 3 StAG: Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil 1. seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und 2. ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810) besitzt. Also, wenn mindestens ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat, erwirbt das Kind, wenn es in Deutschland geboren wird, kraft Gesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit. Ob es daneben noch die Staatsangehörigkeit(en) seiner Eltern erwirbt, ist Sache des Heimatrechts der Eltern. Die deutsche Staatsangehörigkeit gibt es dann jedenfalls, egal, welche und wie viele Staatsangehörigkeiten die Eltern haben.
Ein deutsches Honorakonsulat in Italien war mal der Meinung, ich haette die deutsche Staatsangehoerigkeit verloren. Ich sollte dann sofot vorbeikommen. Gottseidank habe ich eine Ausbildung in dem Bereich und hatte die Unterlagen noch. Die habe ich denen dann am naechsten Vormittag (und nicht abends, so wie sie es urspruenglich wollten) vorbeigebracht. Die Italiener meinten auch, man koenne keine 2 Staatsangeheorigkeiten haben. Als die gemerkt haben,dass ich Ahnung von dem Thema habe, haben sie mich zur Abteilungsleitung geschickt. Da hat sich die Sache dann geklaert. Bei Fragen bezueglich der deutschen Staatsangehoerigkeit wuerde ich mich an das Bundesverwaltungsamt in Koeln wenden. Die sind dafuer zustaendig.
Hallo, In dem von Dir geschilderten fall: ob das Kind die dt. Staatsangehörigkeit erwirbt wenn in D geboren, hängt von Dauer und Aufenthaltstitel der Eltern ab. Ich hab dir eine PN geschickt Gruß D
wurde behoben... Merci
Hallo, jetzt mal so für alle, losgelöst von diesem konkreten Fall: - Staatsbürgerschaften HAT man durch die Eltern, Ob man will oder nicht. In sehr vielen Fällen bekommt man die einfach, weil man Kind eines Staatsbürgers des Landes X ist. Ob man das nun cool findet oder nicht. - das hat nichts damit zu tun ob man einen PASS des jeweiligen Landes hat oder nicht Der Pass ist nur einer der Nachweise einer Staatsbürgerschaft, aber nicht der alleinige. - Man kann u. a. auch eine Staatsbürgerschaft verlieren... und trotzdem noch den Pass physisch in der Hand haben (und nutzen, illegal), weil man ihn unerlaubterweise nicht zurückgegeben hat. - In manchen Fällen erwirbt man auch eine Staatsangehörigkeit losgelöst von den Eltern nur weil man im Land Y geboren wird. Auch da gilt wieder: ob man will oder nicht. - Die dt. Behörden und ihre Bediensteten kennen NUR das deutsche StAG, sie haben keinerlei Befugnis zu erklären/zu bestimmen ob und welche anderen Staatsangehörigkeiten man hat (ansonsten würden sie sich anmaßen 100% fit im ausländischen Recht zu sein). Das muss man selbst tun. - aktiver Erwerb (durch Antrag) einer weiteren Staatsbürgerschaft zieht in D per Gesetz den Verlust der dt. StaBü nach sich, Ausnahmen müssen beantragt werden BEVOR man eine weitere StaBü annimmt. VG D (Doppelstaatlerin durch Erwerb, nicht Vererbung)