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Kennt sich jemand damit aus?

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Kennt sich jemand damit aus?

Tess@

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Eine bekannten Familie von mir lebt von H4. Beide haben einen Minijob und versuchen, wirklich alles, um einen besseren Job zu bekommen. Jetzt wollten sie umziehen, sie leben zu 6 auf 85qm. Die Eltern haben kein Schlafzimmer. Aber das AA stellt sich quer. Sie haben keinen Anspruch auf eine größere Wohnung, sagt das Amt. Wisst ihr wieviel qm sie haben dürfen? Könnten sie sie auch von einem Anwalt beraten lassen? wie funktioniert das? Wisst ihr das?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tess@

Uns sagte man damals das wir immer umziehen können wie wir wollen, solange die Miete nicht teurer wird. also so das für das A-amt keine weiteren kosten aufkommen...


LittleRoo

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Antwort auf Beitrag von Tess@

Ich denke schon, dass sie eine größere Wohnung haben dürfen. Hier ist es so, da darfst du als 2-Personen Haushalt 65 qm haben... kommt aber wohl auch auf die Region an.


taram

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Antwort auf Beitrag von LittleRoo

In Berlin darf man zu zweit nur 60qm haben. Google mach nach der Stadt/Landkreis, dann nach WAV 2013 für diese Stadt. Es ist komplizierter geworden, die Wohnung wird auch nach der Heizart/Größe des ganzen Wohnblocks usw. gestattet


Kolkrabe

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Antwort auf Beitrag von Tess@

Kopiert: Neben den Hartz 4 Regelleistungen werden Wohnungs- und Heizkosten erstattet. Bei der Bewertung der Angemessenheit können für Mietverhältnisse bei Hartz 4 die folgenden Wohnungsgrößen als angemessen angesehen werden: Übersicht Personen Wohnfläche 1 bis 50 qm 2 bis 60 qm (oder 2 Wohnräume) 3 3 bis 75 qm (oder 3 Wohnräume) 4 4 bis 90 qm (oder 4 Wohnräume) ab 5 jede weitere Person zusätzlich 10 qm (oder 1 Wohnraum mehr) -------------------------------------------------------------------------------- --- Vielleicht aber leben sie auch schon lange genug in der Wohnung so dass das Amt sagen kann die Situation ist duldsam. Ich denke dass auch Leute mit Jobs in manchmal beengten Wohnsituationen leben. Die Kassen sind nun einmal leer, was will man machen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tess@

sie sollten mal H4-Foren aufsuchen und sich dann beraten lassen. Ich kann mir das NICHT vorstellen, also 6 Personen auf 85 qm


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Tess@

Die qm-Zahl wird von den Gemeinden geregelt, das können sie ihren Sachbearbeiter fragen.


Tess@

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Das Arbeitsamt darf KEINEM h4 empfänger verbieten umzuziehen, so lange es in der zuständigen Stadt bleibt. Das einzige was sie machen können ist sagen, dass sie keinerlei Kosten übernehmen.


Krümeline

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Antwort auf Beitrag von Tess@

http://www.gegen-hartz.de/miete-hartz-iv-wohnung.html


taram

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Antwort auf Beitrag von Krümeline

Von 2010 dein Link - es gibt schon eine WAV 2012 WAV heißt Wohnungsaufwendungverordnung