Elternforum Rund ums Baby

Kennt sich jemand bei Kündigung durch den Arbeitgeber aus???

Anzeige Lerne RSV kennen bevor es dein Kind tut
Kennt sich jemand bei Kündigung durch den Arbeitgeber aus???

dreifachJungsMutti

Beitrag melden

Bitte melden.....


dreifachJungsMutti

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Fru

Wenn die Kündigung am 01.03 zugestellt wird und man 5 Monate kündigungsfrist hat. Zu wann ist man dann raus??? 31.07 oder 30.08???


dreifachJungsMutti

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Und warum??? der März hat ja nun schon begonnen...also ist an sich ja kein voller Monat mehr. Hätte die Kündigung nicht ende Februar zugestellt werden müssen???


Baghira2011

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dreifachJungsMutti

ansonsten würde ich auch den 31.07.2012 sagen, weil du HEUTE das Schreiben bekommen hast! LG


benny&yannick

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dreifachJungsMutti

Nein, denn ich habe ja auch bis zum Samstag (03.03) Zeit, meine Wohnung zu kündigen und könnte Ende Mai raus. Meist ist der 3.Werktag relavant im Gesetz.


Baghira2011

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dreifachJungsMutti

kann doch die Post nix dafür! Kannst du erkennen, wann das abgestempelt wurde?


dreifachJungsMutti

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Baghira2011

Datum von gestern....also 29.02. Wurde per Post zugestellt. Habs eben nach der arbeit gesehen....


nest84

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Baghira2011

30.8.! Hättest du es gestern bekommen, am 31.7.! LG


Ilse_2000

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dreifachJungsMutti

Na, geht es den Kindern gut? Oh je, Du hattest doch heute Deinen ersten Arbeitstag, nicht wahr? Und dann erhältst Du heute die Kündigung nach Deinem Erziehungsurlaub? Oh Mann.... Du hast Recht, Dein Arbeitgeber hätte Dir gestern, 29.02., die Kündigung zustellen müssen, damit Dein Arbeitsverhältnis am 31.07. endet. Jetzt kommt es darauf an, ob Du auch Mitte des Monats oder nur zum Ende eines Monats gekündigt werden kannst (also 15.08. oder 31.08.). Das ist meine Meinung..... Kopf hoch!


dreifachJungsMutti

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Ilse_2000

Nein ersten Arbeitstag hatte ich letzte Woche Montag...bzw vorletzten Donnerstag...hatte aber Do & Fr gleich Urlaub genommen Können immer nur zum Ende des Monats gekündigt werden. Also heißt das jetzt für mich Betriebsrat anrufen....weil Kündigung erst zum 31.08 richtig wäre ja???


dreifachJungsMutti

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von nest84

Glaubst du oder weißt du???


dreifachJungsMutti

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von nest84

Auch am 01. die Kündigung bekommen und 5 Monate kündigungsfrist???


Ilse_2000

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dreifachJungsMutti

Wow, Du bist seit 12 Jahren im Unternehmen? Ich gehe davon aus aufgrund Deiner sehr langen Kündigungsfrist. Liebelein, ich habe jetzt noch mal nach gelesen: Endet das Arbeitsverhältnis in einem Monat mit 31 Tagen, so darf die Kündigung bis zum 3. des Monats erfolgen (also in Deinem Fall bis zum 03.03. mit Kündigung zum 31.07.). Stand in dem Schreiben zum 31.07.2012??? *stöhn* ich glaube, Dein Arbeitgeber ist auf der rechtlich richtigen Seite. Du kannst ja nichtsdestotrotz beim Betriebsrat unverbindlich nachfragen! Die können Dir das 100 %ig sagen! Die wissen ja auch schon von Deiner Kündigung.


nest84

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dreifachJungsMutti

Kündigungsfrist war nur 3 Monate und er hatte am 31. die Kündigung bekommen, persönlich. Er sagte damals noch, wäre es einen Tag später gewesen, hätte er noch einen Monat länger bleiben müssen!


dreifachJungsMutti

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Ilse_2000

Bin sogar knapp 14 Jahre dabei.... auch während der Elternzeit immer wieder auf 400€ Basis.....naja nun hab ich drei Kinder, bin nicht mehr so flexibel einsetzbar und wurde nun in eine Filiale gesteckt die eh mitte des Jahres schließt....angeblich ist keine andere Stelle frei......zum Kotzen....:( (sorry für meine ausdrucksweise...ist aber so)


32+4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dreifachJungsMutti

briefumschläge von amtsvorgängen hebe ich immer auf. man sagte mir mal, daß der poststempel gilt würde ich in diesem fall jetzt auch denken


Ilse_2000

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dreifachJungsMutti

Wenn Du in Erwägung ziehst, gegen die Kündigung zu klagen, musst Du dies bitte innerhalb der nächsten drei Wochen tun! Danach ist die Klage vor dem Arbeitsgericht nicht mehr möglich! Auch, wenn Du nicht wieder eingestellt werden kannst - zumindest wird Dir eine Abfindung zugesprochen! Bei 14 Jahren Betriebszugehörigkeit kommt da schon einiges zustande! Traurig, dass man mit drei Kindern so abgestempelt wird, zumal Du ja auf Minijobbasis immer wieder dort unterstützt hast!


dreifachJungsMutti

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Ilse_2000

Ich bekomme ja eine Abfindung...das haben sie mir auch gleich geschrieben... Auf wiedereinstellung habe ich bei dem riesen Konzern kaum eine Chance wollten mich ja los werden....ist eben schade,....verdiene da ja nun auch schon Endstufe...überall anders fange ich wieder mit 7-8 euro an:(


dreifachJungsMutti

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von 32+4

Ist kein Poststempel...ist ein Einschreiben mit Posteinwurf....auf dem Umschlag steht 28.02.2012...aber das schreiben selbst ist ja erst vom 29.02.2012.


dreifachJungsMutti

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Ilse_2000

Ja ja...Kind oder Karriere ich mache beides....hahahahaha........ Kinder braucht das Land.....hahahahahahaha....... Hätte wohl besser in die Politik gehen sollen.....