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kennt sich hier jemand spontan mit elterngeld aus?

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kennt sich hier jemand spontan mit elterngeld aus?

PoisonLady

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meine frage ist folgende, wie verhält es sich, wenn der vater ab geburt einen monat elternzeit nimmt mit dem elterngeld? normalerweise bekommt man ja mutterschaftsgeld und erst ab der 9. lebenswoche elterngeld. bekommt man dann im ersten monat kein elterngeld als vater, weil mutter ja das mutterschaftsgeld bekommt? bitte klärt mich jemand auf. und dann noch ne frage zum antrag, man kann ja die einzelnen monate ankreuzen die man möchte, also 1-14 mit partnermonaten. wenn also der vater im ersten monat zuhause bleibt, mache ich bei mir an der stelle kein kreuz auch wenn ich trotzdem zuhause bin?


sinchen71

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Antwort auf Beitrag von PoisonLady

Dein Partner bekommt trozdem Elterngeld auch wenn du Mutterschaftsgeld bekommst.


chrissicat

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Antwort auf Beitrag von PoisonLady

Der Vater bekommt das Elterngeld für den 1 Monat, aber nur dann wenn er innerhalb der ersten 14 Lebensmonate noch mindestens einen weiteren Elternzeitmonat nimmt.


MAMAundPAPA2013

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Antwort auf Beitrag von chrissicat

Genau. So isses! Du 1-12 dein Mann innerhalb von 1-14 zwei Monate. Beide bekommen in der Zeit Elterngeld. Auf der Rückseite steht eine Telefonnummer. Da kannst du alles erfragen.


DeeCee

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Antwort auf Beitrag von PoisonLady

Den Fall haben wir auch. (Und mein Mann nimmt auch noch den 12. LM parallel mit mir, da man mind. 2 Monate nehmen muss) Du kreuzt die Monate, die ihr parallel nehmt, bei euch beiden an. Er bekommt Elterngeld im ersten LM, auch wenn du Mutterschaftsgeld bekommst.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von PoisonLady

Ja, Dein Mann bekommt natürlich den Monat Elterngeld - auch gerechnet von seinem Gehalt her. ABER !!! bis ihr alle Unterlagen zusammen habt, der Antrag durch ist usw kann es dauern. In der Zeit habt ihr dann nur das Mutterschutzgeld von Dir. Und, was weit wichtiger ist, es passiert regelmäßig das es dann dazu kommt, zB weil der Job gewechselt wird, das Mann doch den zweiten Monat nicht nehmen kann. In dem Fall müsst ihr dann das Geld für den einen Monat zurück zahlen. Dazu ab kann es nötig sein das de Papa später die Eingewöhnung im KiGa machen muss - wenn Du vor hast nach einem Jahr Elterngeld wieder arbeiten zu gehen. Spätestens dann kann es zeitlich eng werden, denn die meisten KiGa´s, Krippen, KiTa´s und Tagesmütter nehmen neue Kinder nur zu August/ September an. Und gut 3-6 Wochen sollte man sich auch Platz lassen wegen Eingewöhnung. keiner kann ja jetzt schon wissen wie gut es klappt. Und bei dir werden die Zeiten wo Du Mutterschutzsgeld bekommst auch beim Elterngeld abgezogen. Du bekommst durchaus ab Geburt Elterngeld, nur da das Mutterschutzgeld in der Regel höher ist wie das Elterngeld, wird eben nur Mutterschutzgeld ausgezahlt, das Elterngeld eben nur als "Zeitfaktor" mit verbucht. Zudem sind es nicht 9 Wochen sondern in der Regel 8 Wochen, bei Frühchen oder Mehrlingen auch 12 Wochen Mutterschutz nach der Geburt. Du beantragst also Monat 1-12 - und hast dann deinem kompletten Anspruch durch. Bekommst aber eben "nur" 10 mal Elterngeld und 2mal Mutterschutzgeld für die komplette Zeit. Dein Mann wahlweise in den Monaten 1-14 (mindestens) 2 Monate. Wenn er mehr nehmen will, dann müsst ihr halt entsprechend bei dir kürzen. Der Trick, dann nimmt Papa eben Monat 1 und 2 und du dann Monat 3-14 klappt nicht, die ersten beiden Monate werden dir auf jeden Fall wegen Mutterschutz beim Elterngeld berechnet. Auch dann wenn du diese nicht meldest.