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kennt sich hier jemand in rechtl. Dingen aus? Erbschaft betreffend

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kennt sich hier jemand in rechtl. Dingen aus? Erbschaft betreffend

Woelfin90

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Hallo ihr, mein Opa ist ja verstorben. Nun wurde mir gerade mitgeteilt, dass meine Mutter ihr Erbe ausschlägt, womit ich automatisch nachrutsche. Ich will ehe ich aber ja oder nein sage, dass ganze erst prüfen lassen. Dazu hab ich ja prinzipiell sechs Wochen Zeit. Einen Gutachter kann ich aber nur bestellen, wenn ich einen Erbschein beantrage. Die Frage ist - wenn ich Ansprüche geltend mache, den Schein also beantrage, habe ich doch noch nicht gesagt ich nehme das Erbe an, oder? Ich habe übermorgen einen Anwaltstermin, aber vllt kann mir ja jemand vorher weiterhelfen. Mir gehts auch um meine Söhne, wenn ich ausschlage sind die beiden ja an der Reihe. Mein Opa wird übrigens nicht im Garten verscharrt, dass konte jetzt durchgesetzt werden. Ich hab eigentlich ganz andere Sachen im Kopf als das jetzt wieder.


Honey58

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Antwort auf Beitrag von Woelfin90

Die Erteilung eines Erbscheins setzt die Annahme der Erbschaft voraus! LG


Woelfin90

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Antwort auf Beitrag von Honey58

Aha, danke dir. Na dann hat sichs sowieso erledigt. LG


Tweety2014

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Antwort auf Beitrag von Woelfin90

Warum lehnt sie ab? Warum willst du dann auch ablehnen?


Honey58

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Antwort auf Beitrag von Woelfin90

Gestaltet es sich denn als sehr schwer Nachforschungen über den Nachlass deines Opas anzustellen? Hatte er einen Betreuer oder konnte er seine Angelegenheiten bis zu seinem Tod selbst regeln? Gibt es Bevollmächtigte, gerade was Geldangelegenheiten betrifft, die Du "befragen" könntest? Du kannst auch einen Erbschein beantragen, dann kommst Du selbst wesentlich leichter an diese Informationen. Findest Du im Nachgang raus, dass die Schulden das Vermögen übersteigen, musst Du schnellstmöglich Nachlassinsolvenz beantragen, damit Du nicht mit deinem eigenen Vermögen haften musst: http://de.wikipedia.org/wiki/Nachlassinsolvenzverfahren


Woelfin90

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Antwort auf Beitrag von Tweety2014

Es geht darum, dass meiner Mutter im Testament das Haus und Grundstück hinterlassen worden ist. Sie hatte heut einen Termin und der Anwalt hat ihr mitgeteilt, dass sie prinzipiell das Anrecht natürlich hat, dass das Grundstück samt Haus aber auch in die Erbmasse fällt (logisch soweit). Das heißt, wenn meine Mutter das geltend macht, muss sie einen gutachter bezahlen, der das schätzt. Und von diesem Betrag können die anderen Erben ihren Pflichtteil verlangen, also dass meine Mutter sie auszahlt. Das kann sie sich nicht leisten, schon den Gutachter nicht. Dsa Haus ist abrissreif, so sehr wir daran hängen, hat aber eine sehr gute Lage und ist groß. Den Gutachter kann ich aufbringen. Ich schätze, der Pflichtteil wird gering sein, aber bei der Masse an Erben summiert eine Menge. Ich kann nicht sagen, ja nehm ich, wenn ich vorher nicht genau weiß, was die anderen Erben dann zu kriegen haben. Angenommen der Pflichtteil pro Kopf übersteigt 300€ - dann hat sichs schon erledigt. Bin grade fertig mit der Ausbildung und habe keine Rücklagen. Stunden geht eventuell bei zwei von den Erben, die anderen werden schon "Krieg" hören, wenn außer ihnen jemand sagt, er hat Anspruch auf das Haus.


Honey58

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Antwort auf Beitrag von Woelfin90

Ok, verstehe. Deine Mutter schlägt das Erbe aus, somit greift die gesetzliche Erbfolge. Allerdings verstehe ich NICHT wieso Du dann Alleinerbin bist, wenn es noch andere Erben gibt. Hier fehlen mir ehrlich gesagt ein paar Infos. Deine Oma lebt nicht mehr, das weiß ich. Wie viele Kinder hat dein Opa, neben deiner eigenen Mutter und leben davon noch alle? Die Kosten des Gutachters würden die Erbmasse schmälern. Sprich, sie würden vom Vermögen (sofern vorhanden) abgezogen werden.


Woelfin90

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Antwort auf Beitrag von Honey58

Folgender Maßen: Nicht Opa (sag ich nur so), sondern Uropa. Vier eheliche Kinder, zwei uneheliche. Meine Mutter ist die Enkelin, Tochter seiner einzigen Tochter. Sehr sympathische Frau übrigens meine "Oma", sie wollte ihn gern im Garten verscharren. Im Berliner Testament, damals mit meiner Uroma aufgesetzt, sind die vier ehelichen Kinder als Erben der Barschaft und des Hausrates eingesetzt, sowie meine Mutter als Erbin des Grunsstücks und Hauses. Das Haus sollte meiner Mutter als Vermächtnis überlassen werden. Sie ist also nicht Alleinerbin. Der Anwalt erklärte heute, angenommen meine Mutter nimmt das Erbe an, und meine nette Großmutter hat ein Problem damit das Haus herauszugeben (und das hat sie!), liefe es so weiter, das Mama einen Gutachter bestellen und selbst zahlen muss. Der Verkehrswert von Haus und Grundstück würde dann miteinberechnet und aufgeteilt werden, also jeder (erstmal) ein Fünftel. Meine Mutter müsste dann den vier anderen je den Pflichtteil auszahlen. Aber auch nur, wenn die beiden unehelichen Kinder, zu denen kein Kontakt besteht, die vom Tod ihres Vaters aber durchaus wissen, nicht ebenfalls Ansprüche anmelden. Meiner Mutter fehlt schon das Geld für den Gutachter.


Honey58

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Antwort auf Beitrag von Woelfin90

Ok, um es jetzt mal kurz zu machen. Steht in dem Testament drin, dass Du die Nacherbin deiner Mutter sein sollst, wenn sie das Erbe nicht annimmt oder bereits verstorben ist? Schlägt deine Mutter ihr Vermächtnis aus, wird das Haus unter den vier Haupterben anteilsmäßig aufgeteilt. Es erschließt sich mir nicht wieso Du an ihrer Stelle trittst, außer es ist im Testament geregelt! Das wäre nur dann der Fall, wenn kein Testament vorliegen würde und die gesetzliche Erbfolge greift. Ist aber nicht der Fall.Im Zweifel würde das das Gericht festlegen. So, wenn deine Mutter jetzt das Erbe annimmt, muss sie im ersten Schritt niemandem irgendetwas bezahlen. Wieso denn? Das wäre dann der Fall, wenn der Wert des Grundstückes bzw. Hauses den Wert übersteigt, den die anderen Haupterben aus dem Bargeld erben. Bzw. wenn deren Erbteil unterhalb des Pflichtteils liegen würde. Sofern ein Gutachter notwendig wäre, um das herauszufinden, dann würde die Kosten hierfür vom Nachlass bezahlt werden, nicht von deiner Mutter alleine, sondern es würde die Erbmasse schmälern.


Honey58

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Antwort auf Beitrag von Woelfin90

Das sehe ich eben nicht so. Denn es greift nicht die gesetzliche Erbfolge. Das Testament hat Vorrang und muss ggf. ausgelegt werden. Aus meiner Sicht ist NICHT klar, dass Du automatisch an die Stelle deiner Mutter rutscht.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Woelfin90

Du kannst nicht erst schauen was da ist und dann überlegen, ob du annimmst oder ausschlägst... schlage für dich und deine minderj. Kinder aus.


Honey58

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Antwort auf Beitrag von mf4

Man kann aber erst annehmen, rausfinden was der Sachstand ist und im Fall des Falles schnellstmöglich die Nachlassinsolvenz beantragen, wenn die Schulden das Vermögen übersteigen...


Woelfin90

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Antwort auf Beitrag von Honey58

Es geht ja nicht um Schulden (siehe oben) - ich kann nur im Falle eines Falles die anderen Erben nicht auszahlen.


Honey58

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Antwort auf Beitrag von Woelfin90

Wer sind denn diese anderen Erben? Und wieso musst Du sie ausbezahlen? Wieso gibt es keine Erbengemeinschaft? Fragen über Fragen...


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Woelfin90

Du kannst doch das Grundstück dann verscherbeln. Und schon kannst du die anderen ausbezahlen. Sehe das Problem nicht


Woelfin90

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Das ichs nicht verscherbeln will Wenn ich das annehme, möchte ich es gern behalten und mal selber bauen, auch wenns jetzt noch nicht geht. Schon der Erinnerung wegen.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Woelfin90

Und wenn du es ausschlägst ist es trotzdem weg.


leonessa

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Antwort auf Beitrag von Honey58

Die anderen Erben haben doch anstelle des Hauses Geld geerbt, oder? Ausschlagen würde ich so schnell nicht. das haus samt Grund hat doch sicher auch einen hohen Wert. LG, Leonessa


Honey58

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Antwort auf Beitrag von leonessa

Die Mutter ist "nur" Vermächtnisnehmerin. Die Haupterben haben einen Anspruch in Höhe von mindestens dem Pflichtteil. Dieser berechnet sich aus dem Bargeld und den Vermögensgegenständen (Haus, Grundstück etc.). Hat die Mutter mehr geerbt (weil das Grundstück mehr wert ist als das Barvermögen) als die Haupterben, muss sie einen Teil abgeben bzw. ausbezahlen, sofern die Erben darauf bestehen.


Woelfin90

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Antwort auf Beitrag von Woelfin90

o.T.


Honey58

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Antwort auf Beitrag von Woelfin90

Öhm, also Du hast doch die Fragen Ich habe dir oben noch mal geantwortet. Bräuchte noch ein paar Infos, um dir weiterzuhelfen. Übrigens braucht man keinen Erbschein, um einen Gutachter zu engagieren.