Elternforum Rund ums Baby

kennt sich einer aus

Anzeige Lerne RSV kennen bevor es dein Kind tut
kennt sich einer aus

glucose34

Beitrag melden

habe eben gehört eine weitläufige Bekannte will evt.von 450Euro in Teilzeit gehen beim gleichen AG.......der Ehemann von ihr ist aber selbständig.Was wird denn das dann fuer eine Steuerklasse.....lohnt sich das netto dann überhaupt ?


webseid

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von glucose34

das können immernoch verschiedene steuerklassen sein. wo sind die kinder eingetragen? es geht ja nicht nur um den reinen verdienst, wer steuern zahlt tut seiner rente auch was gutes.


webseid

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von webseid

ich hab das mit dem gleich AG überlesen. ich trink jetzt erstmal in ruhe meinen kaffee


benny&yannick

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von glucose34

Der AG zahlt 1x regulären Lohn und dann den 450€ Job. Ist völlig legal.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von glucose34

Steuerklasse kommt drauf an - wenn man verheiratet ist kann man ja 4 / 4 machen (wenn man ungefähr gleich verdient rentabel) oder 3 / 5 , wenn einer besser verdient. Bei Steuerklasse 4 sind das netto ungefähr 315 .- € Bei steuerklasse 4 ca. 360.- € .. .. .das sind aber jetzt nur ca. - Werte, da es auch maßgeblich ist, wie viele Kinder (Freibetrag) man hat, ob man gesetzlich oder privat versichert ist, wie hoch der Prozentsatz der SV ist , ob Kirchensteuer gezahlt wird .... Sicher wäre eine bessere Alternative den Job dann als 400.- Job aus zu üben, weil man dann keine Steuern zahlen muss .


Mandy4

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hier hat Mann :Steuerklasse 3 und alle 4 Kinderfreibeträge (Angestellter) und Frau :Steuerklasse 5 (450€ Job ) bei Teilzeit hätte Frau mehr Ausgaben...(Krankenversicherung ,Kita,hortgebühren...) am Ende wäre das mehr Arbeit ,weniger Geld! Frau wartet noch mit Teil/vollzeit;-))


Ilwi

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von glucose34

Seit dem 01.01.2013 ist die Gehaltsgrenze für einen Minijob auf 450€ angehoben worden. Neu ist auch, dass generell eine Rentenversicherungspflicht besteht. Der Arbeitgeber zahlt 15% und der Arbeitnehmer zahlt 3,9%. Mann kann sich aber auch befreien lassen, was in dem Fall ja sinvoll wäre, denn sie zahlt ja schon Rentenversicherung. Also wäre der Zweitjob steuerfrei!