wazi
Opas hörgerät kaputt gemacht. Nun braucht Opa ein neues. Er muss 400euro dazu bezahlen und hätte es gerne von uns. Das ding war 28 Jahre alt und er hat eh nicht richtig mehr damit gehört. Mein Mann meint bei der versicherung nachfragen.
Einfach nachfragen...kommt drauf an wie alt sie ist und ob ihr den Einschluss habt, ob für deliktsunfähige KInder gezahlt wird und vor allem auch wie es kaputt gegangen ist. Einfach Schadensmeldung einreichen mehr als nein sagen können sie nicht ;o)
Wer sagt denn schon gerne: *Na, klar! Zahlen wir, kein Problem!*
Ich würde scheuen ob ihr die Vertragsbedingungen noch griffbereit habt, sonst würde ich die Versicherung anrufen und sie im Doublikat anfordern und dann einfach Schadensmeldung einreichen.
Ich denke auch, mehr wie ablehnen können die nicht!
Und ob das Ding nu 28 Jahre alt war, ich glaub da gilt der Wiederbeschaffungswert...aber wer kauft / verkauft schon gebrauchte, 28 Jahre alte Hörgeräte?
man bekommt doch nur noch den Restwert erstattet oder irre ich? Wäre also nach 28 Jahren.... nichts....1€?
Nein bei der Hausrat gibt es den Zeitwert bei der Haftpflicht den Wiederbeschaffungswert
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