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kann mir keiner helfen?

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kann mir keiner helfen?

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kann mir das mal einer übersetzen?? Freibeträge bei Erwerbstätigkeit Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist von dem um die Absetzbeträge nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 bereinigten monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein Betrag 1. in Höhe von 15 vom Hundert bei einem Bruttolohn bis 400 Euro abzusetzen.


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Nee Sorry


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ich passe frag doch mal beim amt.


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Worum geht es denn konkret? Ohne Kontext ist das schwierig.


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für mich liest sich das so, dass du pro 100€ 15€ absetzten kannst??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????


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für ALG weil ich heut beim Arbeitsamt angerufen hab und die mir´gesagt haben, dass ich von den 350 Euro nur 165 Euro behalten darf und der rest mit dem ALG verrechnet wird. und jetzt dachte ich, dass es besagt, wenn ich bis zu 400 Euro verdiene, ich 15 % davon abführen muss.


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Ich kenn mich leider nicht so aus. Bei meiner Mutter war es allerdings auch so, dass alles über 165€ dem ALG angerechnet worden ist. Also, du darfst anscheinende nicht mehr wie 165€ behalten solange du ALG bekommst. Den Paragraphen verstehe ich in diesem Zusammenhang nicht?????ß Würde mir das erklären lassen.


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Klingt so, aber was ist das bereinigte Einkommen? Würde mir das auch vom AA erklären lassen.


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Bist du Alg2 Empfängerin? Dann darfst du 100 Euro behalten und sie ziehen dir 15- 20% ab. Den Rest müsstest du dann ausgezahlt bekommen. Bin mir aber nicht ganz sicher, denn bisher kamen wir nur einmal über die Anrechnungsfreien 100 Euro.


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nein, bin ALG 1


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trotzdem.. denke, der Paragraph bezieht sich auf Hartz 4... mal shauen. muss nochmal am Amt fragen :-(


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100€ kannst du pauschal behalten, damit alles abgedeckt, was du in § 11 Abs.2 Nr. 1 bis 5 lesen kannst. Unter Nr. 6 findest du den Freibetrag nach § 30: Übersetzt bedeutet dieser in deinem Fall, dass du von einem Bruttolohn bis zu 400€ noch 15% behalten kannst. Also: die 100€ plus die 15% sind für dich, der Rest wird angerechnet. LG