Elternforum Rund ums Baby

kann man das so als Einleitungssatz schreiben?

kann man das so als Einleitungssatz schreiben?

Zwurzenmami

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ob groß, ob klein, Essen muss sein. Derzeit beliefere ich Senioren in der Region und in der Stadt mit Essen, sowohl wöchentlich als Tiefkühlkost, als auch täglich mit heißem Essen. Jetzt sind mal die Kleinen dran. Nach meiner Ausbildung.............. Ich bewerbe mich als Ausgabekraft in einer Schulmensa


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Nein, ich würde das ernsthafter schreibe, ohne den ersten Satz.


mf4

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

jetzt sind die Kleinen dran... klingt als ob die Alten nun verhungern müssen


mf4

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Mir ist das zu viel Werbe-Slogan-Style


Sakra

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Antwort auf Beitrag von mf4

zu überspitzt und heisses essen klingt nach mund verbrennen. schau dir im netz mal vorlagen für bewerbungen an.


babyblümchen

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

zu "kitschig" für eine Bewerbung, nicht ernst genug. Die Idee, mal etwas besonders zu gestalten find ich toll, dachte aber zuerst, es handle sich nicht um eine Bewerbung sondern um ein Werbungsplakat für irgendwas..


Zwurzenmami

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Antwort auf Beitrag von babyblümchen

ok, dann laß ich das andere, ist viel ernster, aber dafür auch abgedroschen Hiermit bewerbe ich mich..................


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

ich finde es lustig und müsste bei so einer erhaltenen Bewerbung schmunzeln. Fält zumindest auf, aber dennoch muss man sich ja leider an Standarttexte halten...


Baghira2011

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Den Satz mit "hiermit" einleiten das ist schon längs out habe ich auf den Bewerbungslehrgängen gelernt . . . Fange direkt an mit "Ich bewerbe mich als . . . Bewirbst du dich "blind" oder auf ne Anzeige? LG


Sakra

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

man kann auch andere einleitungen nehmen.z.b. mit grossem interesse habe ich ihr stellenangebot vom...........gelesen uns möchte mich auf diese stelle bewerben. ich habe auch erst gedacht, du hast eine neue werbung erstellt.


zwergdackel89

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

müssen tut man nix, es kommt auf den zukünftigen beruf UND personalchef an. wenn du da einen hocken hast der strikt nach vorschrift ist haste pech. ich würd auf den text auch eher anspringen als auf die abgedroschenen sätze.


zwergdackel89

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Antwort auf Beitrag von Baghira2011

abgesehen davon: aktuell mache ich ja auch einen und habe gelernt, das man zwar diese abgedroschenen sätze nicht mehr schreibt, aber auch immernoch keine sätze mit ich beginnt.


Baghira2011

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Antwort auf Beitrag von zwergdackel89

. . . bei meinen gefühlten 7 Weiterbildungen war in mind. 4 Weiterbildungen auch ein paar Stunden Bewerbungstraining dabei! . . .


Zwurzenmami

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Antwort auf Beitrag von Sakra

Stellenausschreibung in der Zeitung aber ich hab zwar jetzt mit "hiermit" angefangen, bin aber auch auf das Stellenangebot eingegangen. Erst wollte ich ja schreiben "Sie suchen..." aber die wissen doch selbst was sie suchen, also 0815 Standard


zwergdackel89

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Antwort auf Beitrag von Baghira2011

und lieber auf ihre kosten lebst, vielleicht haben sie dann Mitleid, sparen sich n haufen steuergelder und lassen dich deinen arsch weiter breit sitzen.


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Hat auch seinen Grund... dieses Geschreibsel "Hiermit bewerbe ich mich für/um..." und "Mit großem Interesse las ich ihre Stellenanzeige..." sind überflüssig. Da du eine Bewerbung hin schickst ist es ja klar, dass du sich bewirbst. Und würde dich die Stelle nicht interessieren, würdest du dich auch nicht bewerben. Und ich finde es gut, dass du dich verkaufen möchtest! Ganz toll! Aber ich finde es über's Ziel hinaus geschossen! Gerade für eine Stelle in einem Schulgebäude würde ich als AG eine seriösere Bewerbung erfwarten. Ginge es jetzt um eine Stelle bei einer Eventangentur, würde so eine Selbstwerbung passen. Bei deiner jedoch eher nicht. Versuch es ein wenig herunter zu schrauben.


zwergdackel89

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Mit großem Interesse habe ich Ihre Stellenanzeige in der "zeitung" gelesen.


Baghira2011

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Antwort auf Beitrag von zwergdackel89

was soll das nun wieder . . . ich muss mich jetzt nicht wieder dafür rechtfertigen! Kümmere du dich erstmal um DEIN Leben . . .


zwergdackel89

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Antwort auf Beitrag von Baghira2011

... so what. hab grad nichts an meinem leben rumzubasteln. von daher.


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von Baghira2011

Stimmt Rechtfertigungen bringen hier eh nix mehr. Wie willst du deine dauerarbeitslosigkeit auch rechtfertigen?


magicduck

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Antwort auf Beitrag von Baghira2011

Da isse wieder...gute Ratschläge geben, aber selbst nichts hinbekommen. Aber stimmt- du magst ja anscheinend deinen Zustand. In allen Belangen.


Allison_Cameron

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Antwort auf Beitrag von Baghira2011

Steilvorlage, Steilvorlage, Steilvorlage....aaaahhhh sie lernt es nie!


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von magicduck

ich dachte sie ist gerne und freiwillig daheim...warum muss sie dann bewerbungslehrgänge machen???? Ich hab in der zeit als ich daheim war nichts von irgendwelchen Ämtern gehört und musste da nichts machen lg reni


zwergdackel89

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

wenn man sich das leistne kann ist das auch kein problem. aber wer auf staatskosten lebt, der sollte seinen arsch doch bewegen. ich bin zwar auch zu hause, aber ich habe wenigstens versucht etwas zu erreichen. ich habe jetzt ein praktikum mit aussicht auf arbeitsvertrag vorzuweisen. das finde ich gar nicht mal so scheiße. abgesehen davon war ich aber auch zwei jahre der elternzeit arbeiten....


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von zwergdackel89

Sie beziehen keine Leistungen von einem Amt


Allison_Cameron

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Danke Reni! Wenn ich freiwillig zu Hause bin und kein Geld vom Amt kassiere, dann muss ich auch keine Lehrgänge machen, denn dann lässt mich das Amt in Ruhe. Ja,ja unsere Baghi...


Allison_Cameron

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Dann muss man aber auch keine Lehrgänge besuchen...


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von Allison_Cameron

Da war sie sicher noch arbeitslos. Jetzt ist sie Hausfrau, Mutter und was weiß ich.....


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

das geht aber dann nicht. Entweder man ist freiwillig daheim und hat sich beim Amt nur für statistische Zwecke "ohne Arbeit" gemeldet, so wie ich, dann gibt es keine gegenseitigen Ansprüche. oder man stellt Ansprüche dann muss man auch Kurse etc machen. Keine Leistungen und trotzdem Kurse hab ich noch nie gehört und kann ich mir auch nicht vorstellen.


Allison_Cameron

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

War? Sie sagte ja selbst, dass sie nicht lange vom Staat gelebt hat...und in der Zeit dann ganze 4 Lehrgänge? Im Leben nicht!


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Sie ist Pippi Langstrumpf....Macht sich die Welt, wie sie es braucht


Allison_Cameron

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Ich meine Baghi...


zwergdackel89

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

wohnt er nicht bei ihr und sie bezieht ihren teil des geldes vom amt, doppeltes gehalt wenn man so will


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von zwergdackel89

Laut 2010 angeblich nimmer. ABER sie zahlt von dem Kindergeld (sie erwähnte es lautstark), IHRE Krankenversicherung.


Zwurzenmami

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Antwort auf Beitrag von Allison_Cameron

achso, das muss ich dann nicht verstehen:)


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Wenn sie ihre Krankenversicherung selber zahlt dann war das die letzte Möglichkeit die dann ausgeschieden ist. es wäre nämlich noch denkbar gewesen, dass sie keinen Anspruch auf H4 hat, das Amt aber die Krankenversicherung für sie zahlt. Dann muss sie auch auf Weiterbildungen. Wenn sie das aber selber zahlt versteh ichs nicht... naja..mir egal...gibt wichtigeres..