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@Jessi / Pickpick / Betreeungskosten AG

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@Jessi / Pickpick / Betreeungskosten AG

Tippel33

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http://www.rund-ums-baby.de/forum/AG-will-Betreungskosten-uebernehmen_4317970.htm So wie es Pickpick beschrieben hat, darf es nicht laufen! Es darf keine Entgeldumwandlung erfolgen. D.h. wenn Du bisher 2000 € Brutto verdient hast, musst Du das auch weiterhinn Brutto bekommen und die Betreuungskosten ZUSÄTZLICH als Netto. Daher zahlen auch nicht alle AG Betreuungskosten, da sie eben zusätzlich zum bisherigen Brutto gezahlt werden müssen. Alles andere, so wie es Pickpick beschrieben hat, ist nicht legal und strafbar, da es sich um Steuerhinterziehung handelt!


pickpick

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

Ich sag da jetzt nichts mehr zu. Vorallem zu den unterstellten laienhaften Betrugsversuchen. Die jeweiligen Betroffenen sollen mit ihren AG und ihren Steuerberatern reden.


Tippel33

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Antwort auf Beitrag von pickpick

Habe erst nach meinem Post hier gesehen, das Du dazu bereits im Baby & Job diskutiert hast. Es ist definitv so, wie die anderen es auch schreiben. Eine Gehaltsumwandlung darf nicht erfolgen, DAS ist Betrug!


pickpick

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

Ihr solltet endlich mal verstehen, dass es keine Umwandlung im Sinne des Einkommenssteuergesetz ist. Du hast einen Arbeitsvertrag mit Betrag x, du bekommst einen neuen Vertrag mit Betrag x plus Kinderbetreuung. Du musst die Kinderbetreuung von der Stadt mit einem bestimmten Formular nachweisen, jedes Jahr neu. Was qualifiziert euch, dass ihr so etwas erzählt? Alle Steuerberater oder Arbeitsrechtler?


Tippel33

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Antwort auf Beitrag von pickpick

Äh ja, u.a. ein paar Semester Arbeitsrecht!


Tippel33

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

Und ja, man muss dem AG die Summe der Betreuungskosten nachweisen, weil der AG nicht mehr zahlen darf, als tatsächlich an Betreuungskosten anfallen.


Kolkrabe

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

Der Arbeitgeber zahlt ZUSÄTZLICH zum Gehalt das Betreuungsgeld, dass dann auch nur der tatsächlichen Höhe der Betreuung entsprechen darf. http://www.mittelstand-und-familie.de/assets/Uploads/FAQBetreuungszuschuss5.pdf Umzuwandeln würde ja auch wenig Sinn machen, 1.) würde das bedeuten dass weniger Lohnnebenkosten (Rente) eingezahlt werden würden, 2.) würde sich dann durch das verringerte Bruttoeinkommen sowieso der ´Kindergartenbeitrag" minimieren 3.) hat man ja unter dem Strich nicht "mehr", wenn man es auf diese Art macht - wenn Dir der Arbeitgeber 300€ vom Brutto abzieht hast Du weniger netto. Dann bekommst Du die 300€ zwar zusätzlich - aber die sind ja sofort weg (wenn die Kita so teuer ist) Dieser Zuschlag ist für beide Seiten Abgabefrei, muss deshalb mit Belegen nachgewiesen werden und darf nur der tatsächlichen Höhe entsprechen. Dann bekommt der Arbeitnehmer sein normales Gehalt plus der Betreuungskosten. Ich würde mich auch aus anderen Gründen nicht auf diese Umwandlung einlassen - die Betreuungspauschale fällt bei Schulpflichtigen Kindern weg - und dann steh ich da mit meinem Bruttogehalt und der AG weigert sich mein altes Gehalt anzupassen? Oder ich werde arbeitslos und muss ALG 1 beziehen - und dann?