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ja klasse.... :(

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mic0202

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ich habe post von der wohngeldstelle... sie wollen von mir fast 500€ zurückhaben ich bekomme seit dezember erhöten unterhalt (von 272 auf 334€) ich habe dann im januar schriftlich bei der arge und beim wohngeldamt bescheid gesagt... arge hat dann auch den neuen unterhalt angerechnet... das wohngeld ist so geblieben... kann da heute auch nicht anrufen...da mittwochs keine öffnungszeit ist :/ wie ist das denn jetzt.... wenn die das zurückfordern..dann hat ja die arge auch die zeit über das "zu hohe" wohngeld angerechnet... kann ich dann dort die rückzahlung beantragen? oder dass gleich an die wohngeldstelle überweisen? ach menno... das fehlt mir jetzt alles noch


mf4

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Antwort auf Beitrag von mic0202

oh oh ich denke Transfer vom Amt zu Amt kannst du knicken... habe ich nie erleb, dass das klappt melde dich beim JC, lass neu berechnen und nachzahlen und vertröste die WE-Stelle, dass sie dan die Überzahlung zurück bekommen ich denke das sollte kein Problem sein erfahungsgemäß liegen ja bei Leistungsempfängern die Scheine nicht stapelweise rum


sara31

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Antwort auf Beitrag von mic0202

Lass dich da mal beraten, ist die Frage, ob die nach 7 Monaten was von dir zurückverlangen dürfen, wenn es an ihnen lag,dass sie erst jetzt einen neuen Bescheid ausstellen. ..