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Im Augenblick nur "Pech" bei ebxx, ... eine Frage habe

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Im Augenblick nur "Pech" bei ebxx, ... eine Frage habe

biggi71

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mich erreichte gerade eine email, das eine ersteigerte hose von mir leider 512 gr. wiegt und somit nicht per warensendung versendet werden kann. ich kann mir jetzt aussuchen, vom kauf zurückzutreten, oder porto nachzuzahlen... ??? also mir ist das auch schon mal passiert, da habe ich in den sauren apfel gebissen und draufgezahlt. ich ärger mich gerade nicht, aber wundere mich ganz arg. was würdet ihr machen? lg


Angelo

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Antwort auf Beitrag von biggi71

sorry wenn ws angegeben ist dann ist das nicht dein problem der verkäufer ist selber schuld


mcmdl

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Antwort auf Beitrag von biggi71

Hallöchen na brauchst du die hose unbedingt, da würde ich e.v.t. drauf zahlen oder brauchst du sie nicht so dringend würde ich vom kauf zurück treten. Ich habe auch immer als Verkäufer das proto was nicht gereicht hatte selber bezahlt also aus eigener tasche und habe den käufer damit nicht belästigt ;-)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von biggi71

Dürfen die das? Ist doch nicht dein Problem wenn die das vorher nicht wiegen. Wäre ich Verkäufer würde ich nie auf die Idee kommen dem Käufer so eine Mail zu schicken, sondern würde das halten was ausgemacht war. Da würde ich mich nochmal schlau machen??? lg


Princess01

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Antwort auf Beitrag von biggi71

Also ich hatte das auch mal. Hab mich bei Babynahrung so dermaßen verschätzt. Hab das der Käuferin mitgeteilt(weil sich ja auch die Versandart ändert) und sie hat sogar einen Teil mitgezahlt. Meist(wenn es ein hoher Wert war), leg ichs drauf und gut. Mittlerweile weiß man was man wie verschicken kann, da lass ich mich auch nicht runterhandeln(so a la, geht das nicht als Warensendung). Also im Endeffekt ist es nicht Dein Problem, entscheide ob Du die Ware wirklich möchtest oder tritt vom Kauf zurück.