Elternforum Rund ums Baby

Ihr lieben wisst doch meistens nen Rat..... Frage.....

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schnute84

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bezüglich Kindergeld.... werhat Ahnung? lg schnute


Vanny90

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Antwort auf Beitrag von schnute84

Was möchtest du denn genau wissen?


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von Vanny90

erzähl


schnute84

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Antwort auf Beitrag von Vanny90

Also, es ist etwas kompliziierter. ich versuche es mal mein bruder und seine frau haben sich getrennt, sie haben einen gemeinsamen sohn. sie bezieht harz4, kindergeld und hat nen 400-euro job. er beziet nur harz4 und lebt zur zeit bei unserer mutter, die sich ebenfalls im januar von meinem vater getrennt hat und mit ihrem ehalt gerade so über die runden kommt. so, nun will meinne schwägerin, dass mein bruder den sohn für die hälfte der ferien nimmt. das istauch kein problem, das möchte er auch gerne. leider können sie sich einen weiteren "mitbewohner" nur schlecht leisten, da er ja noch recht lein ist und auch "extrawünsche" hat. mein bruder möchte daher für die zeit die hälfte des kindergeldes bzw. des anteils von dem kleinen vom jobcenter. hat er da ein recht drauf? bitte denkt nicht, er will sie abziehen oder so. er hat wirklich nur wenig geld und das weiß sie eigentlich auch. trotzdem stellt sie in der beziehung absolut auf stur.... vielleicht weiß jemand ja hier, wie es da rechtlich aussieht oder hat nen passenden link für mich. danke und lg


Fru

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Antwort auf Beitrag von schnute84

Kindergeld steht ihm doch hälftig eh zu, oder versteh ich was falsch???


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von schnute84

Da das Kindergeld ja dem Kind zugute kommen soll, würde ich schon sagen, das er für die Zeit wo der Sohn bei ihm ist, einen Anspruch darauf hat!


mf4

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Antwort auf Beitrag von schnute84

KG steht ihm NICHT zu wenn er H4 bekommt kann er für die Zeit was fürs Kind beantragen und die Mutter bekommt den Teil H4 abgezogen... handelt sich nur um Nahrung, also ca. 3 Euro am Tag


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von schnute84

er müsste doch sowieso die Hälfte vom Kindergeld haben...oder hat er kein Sorgerecht???


mf4

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Antwort auf Beitrag von mf4

solche Forderungen sind lächerlich, denn er kauft keine Kleidung, kein Miete fürs Kind... nichts... nur Nahrung extra


mf4

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

lediglich wird vom Unterhalt das halbe KG abgezogen auch wenn er kein SR hat


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von mf4

warum steht ihm kein Kindergeld zu??? versteh ich nicht... ich kenn das immer so, dass es halb/halb aufgeteilt wird


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Ich weiß es nicht...aber bekommt nicht derjenige das Kindergeld, bei dem das Kind lebt?!


mf4

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

nein ist es nicht KG bekommt der bei dem das Kind DAUERHAFT lebt bei den Unterhaltsberechnungen wird schon das halbe KG dem Vater "gutgeschrieben"


schnute84

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

doch er hat sorgerecht,... er holt ihm sehr wohl kleidung. er geht mit ihm schwimmen, holt mal hier was, mal da was... er kümmert sich wirklich rührend, solange es seine finanzen zulassen... er ist auch aktiv auf arbeitssuche, sein letzter AG ging in insolvenz. er will sich ja kümmern und zahlen usw. darum bittet er ja auch um ein entgegenkommen ihrerseits. ist das denn nicht nachvollziehbar? sehen wir das denn alle so falsch? lg


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von schnute84

Du musst es vor allem erst mal so sehen, ihre Fixkosten bleibe, ja. Miete, Strom, Wasser..........Dieser Betrag ist unantastbar. Kindergeld würde ich sagen, nein. Aber es wäre fair, wenn Sie ihm etwas Geld geben würde. Anders sieht es beim Kindesunterhalt aus, wenn er zahlen würde, könnte er den pferpflegungsdurchschnitt errechnen und selbst einbehalkten


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

nö, bei Trennung ist das eigentlich halb/halb... Aber wenn beide harzen ist das anscheinend anders...


mf4

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Antwort auf Beitrag von mf4

das KG wird dem Kind zu 100% als Einkommen bei H4 angerechnet wieso sollte das Kind es nicht bekommen und dann die Hälfte noch an den Vater gehen?


mf4

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Antwort auf Beitrag von schnute84

wenn er H4 hat kann er für die Ferien wenn er das Kind hat was fürs Kind beantragen... das wird ein kleiner Satz sein (keine 5 E am Tag) mehr sieht er nicht die Ausgaben des Umganges trägt immer der Umgangselternteil


mf4

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

auch wenn er nicht hartzt... dann bezahlt er Unterhalt und da ist das halbe KG schon weggerechnet KG bekommt nie der bei dem das Kind nicht lebt


schnute84

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

von fairness könnenn wir in der situation leider nicht reden. er war im mai schonmal 19 tage bei meinem bruder und unserer mutter. mein bruder hat die mutter nach 50 euro gefragt, weil es zum schluss echt eng war. da hat sie schon dicht gemacht. und ich finde das irgendwie nicht in ordnung


mf4

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

auch wenn es einige nicht glauben


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von schnute84

hat er definitiv keinen


schnute84

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Antwort auf Beitrag von schnute84

sie kann in der zeit mehr arbeiten, bekommt mehr geld und hat weniger ausgaben. er muss die paar kröten, die er ja nur hat noch enger zusammen halten obwohl das schier unmöglich ist? ich finde das nicht fair. der kleine hat doch auch bedürfnusse, gerade in den ferien, die er dann nicht bedienen kann :(


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von schnute84

Das was sie mehr verdient wird von H4 wieder abgezogen


mf4

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Antwort auf Beitrag von schnute84

nochmal... er bekommt H4? dann kann er für die 19 Tage den teil Nahrung fürs Kind beim Jobcenter beantragen und der Mutter wird es abgezogen ALLE weiteren Fixkosten muss die Mutter auch zahlen, wenn das Kind nicht da ist also gibt es nicht mehr.


mf4

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Antwort auf Beitrag von schnute84

in den Ferien bekommt die Mutter auch nicht mehr H4 fürs Kind, weil man mehr unternehmen kann


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von mf4

aber noch kein KG und die Mutter scheint auch H4 zu kriegen und wenn sie dann mehr verdient wird es mit H4 verrechnet


mf4

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Antwort auf Beitrag von schnute84

ich schreib dir mal eine PN


Pamo

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Antwort auf Beitrag von schnute84

Er bekommt bereits die Hälfte des Kindesgeldes - wenn er Kindesunterhalt zahlt. Dann wird nämlich die Hälfte des Kindergeldes bereits vom Unterhalt abgezogen - laut Düsseldorfer Tabelle. Wenn er keinen Unterhalt zahlt - warum sollte er Geld für ein Kind bekommen, das nicht bei ihm lebt? Wenn er Schwierigkeiten hat, den Kleinen während der Ferien mit Essen zu versorgen, dann sollte er einen kleinen Nebenjob annehmen.


schnute84

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Antwort auf Beitrag von Pamo

ja, das ist der plan. aber es läuft gerade etwas schleppend. außerdem, wer soll auf den kleinen aufpassen, wenn er JETZT mit nem job anfängt, wird er keinen uraub bekommen... darum ist es ja auch so blöd-kompliziert


Pamo

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Antwort auf Beitrag von schnute84

Dafür hätte er doch das ganze letzte Jahr jeden Monat einen kleinen Betrag sparen können. Ansonsten macht er es eben wie andere Einkommensschwache auch und überlegt sich kostenlose Unternehmungen.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von schnute84

Darüber hätte er vorher nachdenken müssen wie jede alleinerziehende Mutter auch


mf4

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Antwort auf Beitrag von schnute84

die Ferien kommen nicht unerwartet und er hätte sich was sparen können fürs Kind


schnute84

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Antwort auf Beitrag von Pamo

das ganze letzte jahr, du bist gut. sie haben sich erst im märz getrennt... irgendwie scheint es echt verwerflich zu sein, dass er dem kleinen auch was gönnen will... er vermisst seinen sohn und mag nicht nein sagen, wenn er ein eis möchte oder ähnliches... also bitte... ja?


mf4

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Antwort auf Beitrag von schnute84

nimms mir bitte nicht übel aber Ferien kommen nicht unverhofft ich spare seit Januar für die Sommerferien für 2 Kinder


schnute84

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Antwort auf Beitrag von mf4

glaubt mir, es ist definitiv nicht möglich gewesen.... und mal davon ab: wenn meine kinder die ferien bei ihrem papa sind, haben wir auch ne einigung was das geld berifft. Wenn es um das kindeswohl geht, sollte man mal über den tellerrand schauen. aber das kann seine ex wohl nicht. meine herren, und wenn sie ihm 50 euro für die zeit gibt, wäre das wenigstens ein anfang aber sie stellt sich komplett auf stur. deshalb und NUR deshalb habe ich nach der rechtslage gefragt


Pamo

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Antwort auf Beitrag von schnute84

Du, ich finde das nicht verwerflich. Nur gibts einfach keine Zuschüsse dafür. Und seit März hätte er auch ein kleines bisschen sparen können, ein paar Euro im Monat, dann hätte er jetzt nen Fuffi - damit kann man Eintritt ins Kinderkino zahlen.


mf4

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Antwort auf Beitrag von schnute84

er soll zum JC gehen Teil Nahrung für das Kind beantragen Mutter bekommt es abgezogen da muss keiner wen betteln


Pamo

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Antwort auf Beitrag von schnute84

Nein, die Rechtslage ist klar: Er kann via Hartz Essensgeld für das Kind beantragen. Mehr ist nicht. Die Kindsmutter muss ihm nichts geben. Wenn er so total knapp dran ist, wie zahlt er denn da den Unterhalt?


schnute84

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Antwort auf Beitrag von Pamo

NOCH garnicht, er ist seit kurzem AL. die firmaging pleite.... achja, ist ja ALG1 nicht harz4, sorry


mf4

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Antwort auf Beitrag von schnute84

wenn er ALG1 hat und nicht H4 dann hat er noch mehr zum sparen und dann bekommt er wahrscheinlich auch nicht den H4-Teil fürs Kinder Essen kann er beantragen aber ich denke nein


schnute84

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Antwort auf Beitrag von mf4

er hat auch genug zahlungen davon zu leisten :(


mf4

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Antwort auf Beitrag von schnute84

SEINE Zahlungen sind aber nicht ihr Bier... klingt hart, ist aber so. Ihre Ausgaben sind ebenfalls nur ihr Bier.


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von schnute84

Das mag ja schwierig für deinen Bruder sein, aber für seine Exfreundin ist es auch wohl schwer, wenn sie zusätzlich zur Arbeit noch H4 braucht und davon auf die Deckung ihrer Fixkosten verzichten soll, das wäre ja auch wohl unterirdisch


mf4

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

Kind lebt bei ihr beiden nur H4 sie arbeitet er hat nur Besuch vom Kind hat mehr als H4 arbeitet nicht sorry aber ich käme mir blöd vor von ihr Geld zu verlangen


katsix2903

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Antwort auf Beitrag von mf4

wollte es nett umschreiben


engelchen0108

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Antwort auf Beitrag von schnute84

auch mit arbeitslosengeld kann man leben ich hab auch nicht mehr als das geld von der arge + kindergeld + unterhaltsvorschuss.. letzeres wird wiederum abgezogen (kindergeld + unterhalt) ich schaffe es auch mein kind davon zu ernähren was extra zu kaufen wenn er mit seinem alg1 unter dem harz 4 satz liegt dann sollte er schleunigst zum amt gehen und aufstockung beantragen


mf4

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Antwort auf Beitrag von engelchen0108

Ich nehme an sein ALG1 ist mehr als H4... ich denke manche Väter denken Mütter machen sich ein Luxus-Leben mit H4 mein Ex verdient, hat mehr als ich und die Kinder zusammen und meint auch er hätte weniger als H4, wenn er Unterhalt zahlen würde weniger kann man nicht haben aber manche kapieren es nicht


schnute84

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Antwort auf Beitrag von mf4

so ist er nicht.... ich möchte euch bitten, euch kein urteil uberihn zu bilden. er is wirklich bemüht und fürsorglich... manhmal schlägt das leben eben auch haken :/


engelchen0108

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Antwort auf Beitrag von mf4

wer kinder in die welt setzt muss auch dafür gerade stehen egal ob man sich vorher sooooo toll verstanden hat.. kinder können nie etwas dafür und haben ein recht darauf ordentlich leben zu können eine ansicht die mein ex in keinster weise teilt


mf4

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Antwort auf Beitrag von schnute84

es geht doch nicht um urteilen sondern um Fakten in Euro mein Ex ist auch fürsorglich und ein lieber Papa hat nur nie Kohle was aber NICHT MEIN BIER ist


pünktchen81

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Antwort auf Beitrag von mf4

Man kann weniger als h4 haben für drei kleine Kinder zusammen 233 Euro unterhalt +818 elterngeld und Kindergeld -704 Euro miete -171 strom- Versicherungen,Schulgeld,essensgeld 77 Euro und 76 Euro unterhalt den ich zahlen muss für meinen großen,ich hab weniger als jeder h4 und muss trotzdem unterhalt weiter zahlen! Wir haben nicht mal 350 euro für Lebensmittel,Kleidung und schulsachen!


engelchen0108

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Antwort auf Beitrag von schnute84

aber letztendlich urteilt keiner über ihn es geht um deine frage ob sie dem kleinen geld mitgeben muss darauf beziehen sich die antworten