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Identitätdiebstahl?

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Identitätdiebstahl?

Musikerin

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Hallo, Ich habe heute eine Rechnung von einer Firma bekommen für ein Produkt welches ich nie bestellt und nur erhalten have. Ich kenne diese Firma gar nicht. Die Bestellung soll angeblich von Ende November 2019 gewesen sein und jetzt erst bekomme ich eine Mahnung. Da kannetwas nicht stimmen. Bezahlen werde ich auf keinen Fall. Hatte jemand etwas ähnliches und wie geht man da am Besten vor? Ich weiss nicht einmal woher die meinen Namen und Adresse haben. Danke für eure Hilfe. Lg Musikerin


Musikerin

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Antwort auf Beitrag von Musikerin

Sorry für das falsche Wort nur, richtig ist: nie erhalten habe.


MoneSi

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Antwort auf Beitrag von Musikerin

Hallo, zunächst würde ich mal die Firma googeln. Wenn sich keine Auffälligkeiten ergeben, solltest Du Ihnen es so schreiben, wie hier von dir geschildert: also dass du bei ihnen nie etwas bestellt und erhalten hast und sie dir bitte mitteilen sollen, woher sie deinen Namen und Anschrift haben. Es klingt nicht nach Identitätsdiebstahl, weil der Zeitraum ab November zu lang ist, eher nach Verwechslung: der alte namensgleiche Schuldner ist unbekannt verzogen und du mit deiner Anschrift wurdest im Internet gefunden.


SybilleN

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Antwort auf Beitrag von Musikerin

Hast du denn ein Produkt erhalten? Das verstehe ich in deinem Post leider nicht ganz.


kügelchen12

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Antwort auf Beitrag von Musikerin

Ich denke nicht an Identitätsdiebstahl. Ich hatte letztens eine Zahlungsaufforderung von einer englischen Firma für eine Bestellung. Die Ware hätte ich nie bestellt und schon gar nicht im Ausland. Ich habe erst das Firmenimpressum gegoogelt und anschließend eine E-Mail geschickt. Hatte sich aufgeklärt, war ein Buchstabendreher in der Straße.


Lovie

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Antwort auf Beitrag von Musikerin

Hinschreiben, was Sache ist. Also weder bestellt noch Ware bekommen und du bist das nicht und zahlst auch nicht. Dann Anzeige bei der Polizei erstatten, falls die sich quer stellen. Von der Polizei bekommst du eine besjheinigung über Erstattung der Anzeige, damit dann nochmal die Firma anschreiben wenn sie sich quer stellen.


kati1976

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Antwort auf Beitrag von Musikerin

Bist du zu 100% sicher das du da nichts bestellt hast? Es war ja kurz vor Weihnachten . Ansonsten ist so ein Vorgehen ja logisch, zur Polizei und Anzeige erstatten


Mitglied inaktiv

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" welches ich nie bestellt und nur erhalten have" "Nur" oder "nie"? Dazwischen wär ein großer Unterschied. "nur": Aaaalso versteh ich richtig: hast im Nov. die angebl. Nicht bestellte Ware angenommen? Schwierig gegenüber Verkäufer zu argumentieren: "Hab zwar im November was geliefert bekommen und angenommen. Aber das hab ICH nicht bestellt.also: zahle ich nihct." Könnte ja jeder so kommen. "nie": Sofort Firma googlen.schreiben zur ÜW-Verweigerung aufsetzen. Und fragen woher sie Deine Adresse haben. U.U. Rechtsanwalt nen bösen Brief schreiben lassne. Wirkt oft Wunder ;-)


Mitglied inaktiv

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