Fru
mann hat zwei Kinder....zahlt unterhalt, bekommt mit ner anderen frau ein kind....welches kind hat vorrang? (rein unterhaltstechnisch)
ich würde sagen die ersten bzw. alle haben gemeinsames gleichrechtliches unterhaltsrecht! aber wahrscheinlich wird das neue für ihn an erster stelle stehen , naja man weiss nie.... vllt nimmt er auch alle 3 pflichten wahr. aber in endeffekt würde ich sagen alle 3 gleichberechtigt.
http://www.scheidung-online.de/unterhalt/neue-ehe---weitere-kinder/alte-neuekinder/alte-neuekinder.php
Ich meine die Erstgeborenen.
Auch wenn mir da immer wieder hier viele widersprechen, hat das Kind das beim Vater lebt vorrang, bei mir ist es diese Situation seit 4,5 Jahren mit meinem Ex :(
also eine frage, tausend antworten :D Egal nicht so wichtig gewesen !
Die Erstgeborenen sind nie vorrangig, mein Ex hat mit 3 verschiedenen Frauen 4 Kinder und wenn er von allen getrennt wäre, wären alle gleichberechtigt !!! Das weiß ich, da dies vor Kind 4 auch schon der Fall war !
das heißt also, das wenn dein ex sich von der letzten mutter dann auch noch trennen würde, wären sie gleichberechtigt, da er jetzt abe rnoch mit der kindsmutter zusammen ist, hat das "neue" vorrang?
da hast du dir ja einen tollen Typen an Land gezogen
ich lernte mal so einen kennen... 5 Kindern von 4 (Ehe)frauen... ich hab schnell die Biege gemacht
Genau so :(
Ja, da hast du recht, aber von dem ersten Kind haben wir erst erfahren, als ich schon hochschwanger war, da kam dann ein Schreiben vom Jugendamt wegen Vaterschaftstest. Mit mir hat er 2 und eben nach mir noch eins mit seiner jetztigen !
mein...naja...du weißt schon wer....der heiratet nun...ich staune selbst noch.....und sie hat zwei kinder von zwei männern und er hat zwei kinder von zwei frauen und unsere vermutung geht dahin, das sie jetzt das dritte ranzüchten...also drei frauen, drei kinder und drei kinder und drei männer....unglaublichl
Bei meinem Ex hatte das Erstgeborene Vorrang. So hatte man es uns gesagt.
Dem kann ich nicht zustimmen. Während der Beziehung waren beide Kinder "gleichberechtigt". Und sind dies während der Trennung geblieben.
Ich nehme mal an Umgang ist nicht oder zieht er sich das rein alle bei sich zu haben übers WE?
Hallo nane, beide von der gleichen Mutter ?
Nein. Einmal von der Exfrau das zweite von mir.
wow da gehts aber auch rund ich gehe davon aus, dass du mit du weißt schon wem nichts mehr im Sinn hast
Nein, er will nix wissen :( Für meine Tochter ganz schlimm, wenn wir bei seiner Vermieterin sind, mit der ich gut befreundet bin und er die Türe zu macht ! Mein Sohn war bei der Trennung erst 3 Jahre und will von ihm nichts wissen !
bis vor kurzem war zwischen uns noch alles gut... er ist einfach nicht mehr ernst zu nehmen....lassen wir ihn...
Naja, ich meine es so, er darf mehr behalten von seinem Einkommen, weil das bei ihm lebende Kind berücksichtigt wird, wäre das nicht so würde schon eher gepfändet !
ach du kacke... da würde ich nicht hingehen und mich mit ihr wo anders treffen die armen Kinder der Vollhirni
vorgezogen wird?
Hm, schwierig, den sie will ja Kontakt zu ihm ! Außerdem übernachtet sie ab und zu bei ihrer Freundin, die die Tochter der Vermieterin ist !
Das bedeutet ja eben "Gleichberechtigt". Sonst würde dem zweiten Kind ja das Geld fehlen. Die Pfändungsfreigrenze ist als Einzelperson niedriger. Mit jedem Kind wird diese angeglichen. Betrifft ja auch Pfändungen die nicht im Zusammenhang von Unterhaltsansprüchen stehen.
Das Erstgeborene wird nicht vorgezogen. Ich erhalte UV vom Jugendamt. Und die Tochter aus 1. Ehe hat einen Titel. Prozentual zahlt er für beide Kinder die jeweilige Altersstufe ans JA. Insgesamt 60 *hüstel* Euro für beide. Unterschied ist nur die Altersstufe (16 j. aus 1. Ehe und 21 Monate aus der Beziehung mit mir)
Für mich ist das nicht gleichberechtigt, den das zweite Kind wie bei euch, bekommt ja dann seinen Anteil, bzw. diesen bleibt dem Vater und das erste Kind geht evtl. leer aus !
Hab grade gelesen, das ihr auch getrennt seit. Dann wird der unterhalt natürlich gerecht geteilt und keiner der beiden vorgezogen, das hab ich ja auch geschrieben. Nur wenn er mit einem Kind im Haushalt lebt, wird dieses zuerst berücksichtigt !
Nein. Siehe den Beitrag von mir unter Engelchen. Er hat eine Pfändungsgrenze. Als Einzelperson. Alles was drüber liegt wird prozentual entsprechend zugeteilt, wenn er nicht beiden den vollen Unterhalt zahlen kann. Und das halt entsprechend der Düsseldorfer Tabelle und dort dem Alter entsprechend. Beispiel. Pfändungsgrenze 1100 €. Verdienst 1200. Dann werden die drüber liegenden 100 € auf beide gleich verteilt. Wenn beide in der gleichen altersstufe z.B. beide 14 Jahre, bekommen beide 50 €. (Gibt ja Männer die das hinbekommen Frau und Freundin gleichzeitig zu schwängern)
Bei uns während der Beziehung nicht! Das versuche ich zu erklären. Wir waren ja nicht von Geburt an offiziell getrennt.
Ja, da hast du recht :) Aber lebt ein Kind bei ihm im Haushalt, wird dieses eben zuerst berücksichtigt !!!
Okay, ich gebs auf, das war es bei euch nicht so, bei mir schon ! Ich geh schlafen, gute Nacht !
So kenne ich das auch, aber es spielt keine Rolle ob der Mann verheiratet ist oder nicht! Denn der Kindesunterhalt steht immer an erster Stelle! Alle Kinder haben zu gleichen Teilen Anspruch auf Unterhalt, der altersgemäß prozentual nach der Düsseldorfer Tabelle gerechnet wird!
Ah ok. Denn das hab ich gerade überlegt hier sind es 3 kids von drei Frauen, meiner ist der jüngste und das erstgeborne ist bei Pflegeeltern, wo er Pflegegeld zahlen muss, aber nicht macht. Die Zweitgeborene da hat er ein Titel, er müsste bei ihr 95€ zahlen (was er nicht tut), Rest das JA (sie ist 6 Jahre) und mein Wichtel ist 5 Jahre und hat auch ein Titel da müsste er 80€ zahlen und Rest JA, macht er aber nicht. Also zahlt alles JA und er hat Schulden .
Mag vielleicht bei uns auch noch etwas komplizierter gelagert sein. Erste ehe hatte einen titel auf ein gutes gehalt, welches er 8 jahre nach titel nicht mehr hatte. Trotz Hartz IV lief die Titulierte Summe beim JA auf. Dr titel konnte nicht geändert werden. Erst nach der Geburt unseres Sohnes hätte er angleichen können. Kam aber nicht mehr dazu, da die bBeziehung schon am zerbrechen war und er sich nicht gekümmert hat. Für mich ist der Fall abgeschlossen, da finanziell sich nie was ändern wird und ich inzwischen ja weiß das er an die 30.000 Euro Unterhaltsschulden beim JA für die Tochter aus 1. Ehe hat. Die haben sich vor "unserer" Beziehung angesammlt und vermehren sich durch die Verzinsung.
Hier ähnlich :-) JA zahlt an mich voll und er ein bissel ans JA. Einen grünen Zweig eird er damit nicht erreichen.
Hier ist er mittlerweile bei Lohnpfändung .
Wenn er 200 € zahlen konnte, dann 200 für das eine, 0 für das andere?
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