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Heftig diese Geschichte

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Heftig diese Geschichte

KH

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http://www.spiegel.de/panorama/justiz/kinderklinik-in-hannover-soll-baby-abgewiesen-haben-a-964550.html


ösitina

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Antwort auf Beitrag von KH

Echt? Ist das so, braucht man wirklich eine Überweisung? Nee oder?


niklas2006

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Nein, keine Überweisung im herkömmlichen Sinne: Die Klinik wollte das Kind offenbar nicht behandeln, weil die Mutter keinen Krankenschein vorweisen konnte. Mit diesem Schein sichern Kommunen Ärzten zu, dass sie die Kosten für die Behandlung von Flüchtlingen übernehmen, da diese nicht krankenversichert sind. Vor jedem Arztbesuch müssen die Flüchtlinge diesen Schein beim Sozialamt beantragen. (haz.de)


nest118

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Nein, das braucht man definitiv nicht! Selbst unsere Kinderklinik, die einen wirklich grottigen Ruf hat, nimmt Kinder ohne Überweisung auf! Das ist wirklich heftig und sowas darf nicht passieren!


ösitina

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Antwort auf Beitrag von niklas2006

Echt? Aber was ist denn dann in einem Notfall, so wie hier z.b.? Ist man denn als Arzt nicht verpflichtet eben auch im Notfall zu helfen? Ich finde das ziemlich krass.... Hat was von Menschen 2. Klasse


nest118

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Antwort auf Beitrag von niklas2006

Ok, das sind wieder andere Umstände. Aber ich bin trotzdem der Meinung, dass man "solche Menschen" trotzdem nicht abweisen sollte....


niklas2006

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Antwort auf Beitrag von nest118

Es geht nicht um eine Überweisung sondern um die Sicherung der Kostenübernahme wenn keine Krankenversicherung besteht.


niklas2006

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Darum geht der Streit jetzt ja, die eine Seite sagt, dass jeder Patient egal unter welchen Umständen aufgenommen werden muss, die Klinik sagt, dass das gesetzlich geregelt sei und sie deshalb nicht aufnehmen durften.


nest118

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Antwort auf Beitrag von niklas2006

Das hab ich jetzt auch verstanden.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von nest118

Ja, das sehe ich auch so


ösitina

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Antwort auf Beitrag von niklas2006

Da müßte man ganz klar die Gesetzeslage ändern, oder eben solchen Menschen etwas geben womit ihnen auch eben im Notfall geholfen wird...


kaathii

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Antwort auf Beitrag von niklas2006

Ganz klar unterlassene hilfeleistung!!! Die hoffentlich konsequenzen für die verantwortlichen haben wird. Im notfall (ich konnte den link nicht öffnen, gehe aber davon aus das es ein notfall war) müssen die Patienten versorgt werden, und da sollte die versicherung erstmal 2.rangig sein. Wenn ich mich nicht irre, ist das besonders bei säuglingen und kindern der fall. Als ich damals umgekippt bin und ins koma viel, hatte ich nichtmal einen ausweis dabei.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Bei Flüchtlingen und anderen Asylsuchenden. Die haben in der Regel keine Krankenversicherung, deswegen müssen sie diesen Schein vorlegen. Das sowas in einer Notfallsituation nicht funktionieren kann, sieht man hier.


KH

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Antwort auf Beitrag von KH

Wenn Bild die Geschichte aufgreift, halte ich die Darstellung nicht für sehr glaubwürdig. Da lese ich durchaus Widersprüche heraus aus dem Artikel. Habe halt ein Vorurteil gegen die Bild-Zeitung. Wer weiß, was die Obduktion ergibt. Aber das mit der Abweisung ohne Einweisung kann ich mir durchaus vorstellen. Ich habe mich auch schon mal blöd anreden lassen müssen von einer Ärztin, weil ich meinen Schwiegervater spät abends ohne Einweisung aber mit Herzbeschwerden ins Krankenhaus gebracht habe. Ich habe dann das Angebot gemacht, auf Verantwortung der Ärztin wieder heimzufahren. Das hat sie dann doch abgelehnt.


Kater Keks

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goldstar1

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Antwort auf Beitrag von KH

In einer Notaufnahme, zumindest in unserer Klinik, wird NIE ein Einweisungsschein verlangt. Ich war selber Patientin in der HNO Notaufnahme schon öfters und niemand hat ein Einweisungsschein benötigt- in der Notaufnahme nicht. Entweder hat sich diese Geschichte anders abgespielt als die Medien berichten oder hat das KH grob fahrlässig gehandelt. Ein hustender Säugling mit Nahrungsverweigerung IST ein Notfall und MUSS von jedem Arzt ernsthaft behandelt werden. Das ist echt krass.


goldstar1

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Antwort auf Beitrag von goldstar1

Ach so, also keine Überweisung, sondern der Versicherungsschein. Das spielt im Notfall keine Rolle, ob man versichert ist Was sind das für Menschen die in dem KH arbeiten?


muddelkuddel

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Antwort auf Beitrag von goldstar1

das ist leider gängige praxis...und nicht der erste fall. vor kurzem erst verstarb ein mann, weil kein rtw gerufen wurde (es sollte der arzt, der debn kostenschein austellt abgewartet werden) und ein anderes kind ist heute behindert, weil ebenfalls die behandlung zu spät erfolgte, trotz akuter hirnhautentzündung (zuständiger arzt verschrieb nur fiebersenker) asylbewerberkinder haben auch keinen anspruch auf dringend notwendige therapien, außer in nrw besteht auch keine schulpflicht für kinder mit behinderung. leider sind das in unserem land menschen 2. klasse.


Gucci75

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Antwort auf Beitrag von goldstar1

In der NFA wird IMMER versucht die Karte einzulesen. Entweder ist diese beim Patienten selbst oder sie kann durch eine 3. Person (Familie, Partner, etc..) vorgelegt werden. Man sie ja eigtl. immer bei sich. Wird die Karte nicht beigebracht, läuft der Patient zunächst als Selbstzahler, wie die P-Patienten, bis die Karte vorgelegt wird. Das passiert aber nicht immer, weil viele tatsächlich denken, dass man als Notfallpatient die Karte nicht braucht. Bei Wohnungslosen besteht schon mal die Frage der Versicherung. Hier wird über die Pat.abrechnung beim örtlich zuständigen Sozialamt der Versicherungsfall gemeldet. Nach Prüfung werden die Kosten i.d.R. übernommen.


Franke

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Antwort auf Beitrag von muddelkuddel

http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/zirndorf-asylbewerber-prozess100.html


KH

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Antwort auf Beitrag von KH

habe ich im Artikel etwas überlesen? Da stand nur: "eine Frau aus Ghana".


ösitina

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Antwort auf Beitrag von KH

eventuell weil man deshalb davon ausgeht dass sie ein flüchtling oder asylweber ist deshalb?? aber mir ist das piepegal wer da ins KH kam, wichtig finde ich dass jeder beahndelt wird der hilfe sucht..


lastunicorn

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Antwort auf Beitrag von KH

ich war einmal mit einem meiner Kinder in dieser Klinik und da wurden die Formalitäten erst erledigt, als die stationäre Aufnahme für die Monitorüberwachung über Nacht erfolgte. Es schaut doch gerade bei Säuglingen erst ein Arzt drauf, bevor die Formalitäten geklärt werden... Da ist irgendetwas Anderes schief gelaufen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von KH

http://www.nds-fluerat.org/13262/pressemitteilungen/tod-eines-fluechtlingsbabys-wegen-verweigerter-krankenbehandlung-fluechtlingsrat-fordert-konsequenzen/


Franke

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Antwort auf Beitrag von KH

Die junge Frau war mit dem Taxi unterwegs, als sie Opfer eines Überfalls wurde. Der Angreifer warf sie anschließend aus dem fahrenden Taxi. Im Universitätskrankenhaus forderte man Vorkasse für die Behandlung. Als niemand bezahlte, ließen die Ärzte die junge Frau trotz einer schweren Kopfverletzung unbehandelt zurück. Awa Fadiga fiel ins Koma. Erst am nächsten Tag erfuhr die Familie von dem Überfall. "Wir haben sie halbnackt auf dem Fußboden der Notaufnahme gefunden, im Koma", erzählt ihre Tante Sira Kone Fadiga. "Wir mussten ihre Brüste mit dem Schal ihrer Grußmutter bedecken." Kurze Zeit später starb Awa Fadiga. 230 Dollar hätten ihr Leben gerettet Die Kosten, die ihr Leben hätten retten können, belaufen sich auf 230 Dollar, unter anderem für Medikamente und Einweghandschuhe. http://www.t-online.de/nachrichten/ausland/id_68988172/schock-an-der-elfenbeinkueste-ivorische-klinik-laesst-model-sterben.html


wolke76

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Antwort auf Beitrag von KH

Davon habe ich heute auch schon mehrfach gehört. Nur weil der doofe Schein nicht vorlag, musste dieses Kind sterben. Unglaublich, unfassbar. Dazu unverständlich, da das Kind (Frühchen vom März!) in der KLinik bereits bekannt war. Allerdings ist das EIN Fall. Ich fürchte, dass solch oder ähnliche Konstellationen an der Tagesordnung sind. Dieser Fall ist bekannt geworden, weil das Baby zu Tode gekommen ist. Wer weiß, wie vielen Menschen ärztliche Hilfe aus ähnlichen Gründen verweigert wird, nur dass das nicht bekannt wird, weil die Folgen nicht immer so gravierend sind. Meinen Mann wollte man mit Beinahe-Blinddarmdurchbruch auch erst nicht aufnehmen, weil ich in der Aufregung die Versichertenkarte nicht finden konnte. Nachdem ich mit dem Arzt ein paar Takte gesprochen habe, durfte mein Mann bleiben - eine halbe Stunde lag er im OP. Noch eine halbe Stunde wäre es zu spät gewesen. Mit meinem Sohn waren wir im KH - massive Bauchschmerzen, Übelkeit. Man meinte, das sei sicherlich eine Verstopfung und verabreichte ihm ein Klistier. Wir wurden weggeschickt! Ich kenne mein Kind und bestand auf einer weiteren Untersuchung. Nachdem ich dumm angemacht wurde, kam aber noch ein Arzt und plötzlich ging es ganz schnell - Blaulichtfahrt ins nächst größere KH, Not-OP. Das sind zwei kleine persönliche Erlebnisse, die mir klargemacht haben, dass man hartnäckig sein muss, sich nicht abweisen lassen darf. Ich hatte das Rückgrat, den Mut und das Wissen, dass ICH im Recht bin. Aber viele lassen sich abspeisen, aus Unkenntnis, weil man sich auf die Richtigkeit der Aussagen verlässt, weil sie gar nicht verstehen, was eigentlich passiert, warum auch immer.