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Hausüberschreibung - aber wie?

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Hausüberschreibung - aber wie?

momoundlea.

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Meine Schwiegereltern haben 1993 noch mal neu gebaut, recht gross. 2000 haben mein Mann und ich uns dann in dem Haus das Dachgeschoss um und angebaut. Dieses bewohnen wir jetzt mit unseren drei Kindern. Mein Schwiegereltern haben ihren Wohnbrereich (Küche/Wohnzimmer/Bad/Bügelzimmer) im Erdgeschoss und im Keller noch mal ein Gästezimmer, Schlafzimmer und Badezimmer. Zusätzlich ist im Keller ein Raum mit Waschmaschine/Trockner, Heizungskeller und ein zusätzlicher Kellerraum - diese Räume werden ja von uns auch mit genutzt. Jetzt steht an das meine Schwiegereltern ( sie sind 67&64 Jahre alt) uns das Haus überschreiben wollen und wir dann die beiden Geschwister meines Mannes ausbezahlen sollen/wollen. Wie geht man das denn an? Wie berechnet sich da der Wert des Hauses? Da werden ja so Kosten in abzug gebracht wie lebenslanges Wohnrecht meiner Schwiegis usw..... Hat jemand hier sowas auch schon durch und kann da aus Erfahrung berichten. Liebe Grüße Monique


Krümeline

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Antwort auf Beitrag von momoundlea.

da ist so viel zu beachten, sucht euch am besten einen notar/anwalt.haben wir jedenfalls gemacht.


Charly0815

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Antwort auf Beitrag von momoundlea.

Hausüberschreibungen gehen in Deutschland nur per notariellem Vertrag. Die Auflassung muss vor dem Notar erklärt werden, damit geht dann das Eigentum über und es erfolgt die Eintragung im Grundbuch. Notare setzen auch nach Euren Wünschen entsprechende Verträge auf. Ein lebenslanges Wohnrecht sollte zum Bsp. auch im Grundbuch eingetragen werden, die Summe, die Ihr an die Geschwister bezahlt würde ebenfalls im Vertrag festgelegt. Was das Haus Wert ist weiß der Notar allerdings ebensowenig wie ein Anwalt. Da könnt Ihr ein Gutachten machen lassen, oder mal nen Makler fragen, was der meint, die kennen sich da auch aus. Falls Ihr eine Hausübertragung ohne notariellen Vertrag macht ist dies in Deutschland formunwirksam und damit ungültig. Viel Erfolg!