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haus.. kauf... frage...

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haus.. kauf... frage...

ev letta

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hallo, angenommen, ihr könntet ein haus kaufen ... der verkäufer braucht jetzt geld , kann aber erst in 6 monaten ausziehen. die kosten für die bereitstellungsgebühren will er aber nur zu 25% mit tragen, auch wenn er aus dem grundbuch raus ist. was machen???


fiveyears

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Antwort auf Beitrag von ev letta

Zum Rechtsanwalt gehen und sich beraten lassen. Das würde ich nie alleine entscheiden.


Tollpatsch

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Antwort auf Beitrag von fiveyears

Kann man glaube so nicht sagen. Bekannte haben gekauft es war alles geschrieben und sie haben acht Monate auch schon bezahlt bevor sie einzogen da bei den vorbesitzern das neue Haus noch nicht fertig war. Wurde alles notariell festgehalten. Kann jedoch auch schief gehen trotz Regelung


ev letta

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Antwort auf Beitrag von Tollpatsch

wir lassen es ja auch alles notariell festhalten.. aber wegen 100€ monatlich , wo wir ihm eine menge zinsen ersparen , da er keine zwischenfinanzierung braucht, auf das haus verzichten?


Schräubchen

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Antwort auf Beitrag von ev letta

Wir haben das damals genauso gemacht. Das Haus wurde im November verkauft, bis Juli haben wir es dem Vorbesitzer vermietet. Alles vertraglich geregelt, war kein Problem. LG Schräubchen


Sternschnuppe2004

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Antwort auf Beitrag von Schräubchen

Ich wurde es auch machen aber alles schriftlich festhalten.


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von ev letta

Was, wenn er dann nicht auszieht. Dann müsstet ihr ihn rausklagen?


Tollpatsch

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

Genau das wären auch meine Bedenken. Da kannst schriftlich festhalten was du willst wenn derjenige nicht geht. Und klagen dauert. Aber das muss man in jedem Fall selbst entscheiden


tiktak

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Antwort auf Beitrag von Tollpatsch

Ich sehe da kein Problem,wenn es im Notarvertrag festgelegt ist.Wir haben das damals auch so gemacht,weil das neue Haus des Verkäufers noch nicht fertig war. Hatten uns aber vorher vom Anwalt beraten lassen,bzw, den Notarvertrag von ihm prüfen lassen.Da es sich um 12 Monate handelte,wurde im Notarvertrag festgehalten,dass die Zinsen vom Notarandervertrag uns zustehen und nicht wie üblich dem Verkäufer. Viel Glück