Elternforum Rund ums Baby

Hart4

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Hart4

TRB

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Hallo, Meine Nachbarin ist alleinerziehend mit 2 Kleinkinder. Momentan ist sie in Elternzeit bis nächstes Jahr, ihr Tochter ist 3 Jahre und geht in den Kindergarten. Ihr Sohn ist 1 Jahr alt und noch zuhause. Sie bezieht Hartz 4 und hat sich gestern ziemlich doll geschnitten, Ich hab den RTW geholt. Ich bin bei den Kindern geblieben. Die Hand wurde genäht . Heute hat Sie mir erzählt das sie bei der Aok angerufen hat, um sich zu informieren wie sie Haushaltshilfe beantragen kann. Die Dame von der Kasse meinte ihr steht Keine zu wenn sie Geld vom Amt bekommt. Kennt sich hier jemand aus kann das wirklich stimmen . LG


Fru

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Antwort auf Beitrag von TRB

Einmal Google gefragt: H4 Empfänger haben keinen Anspruch auf eine Hilfe.


TRB

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Antwort auf Beitrag von Fru

Das ist ja echt krass. Ich nehme ihr auch schon viel ab, aber mit selber 3 Kindern geht nicht mehr. Lg


TRB

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Antwort auf Beitrag von TRB

Aber sie hat ja einen Job und in Elternzeit ist man ja auch über den AG Versichert oder ? Mich würde da echt interessieren wie bekommen Hart4 Empfänger sonst hilfe bei so einem Fall. Lg


Fru

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Antwort auf Beitrag von TRB

Ich glaube eher, dass es darum geht, dass sie ja zu Hause ist. Wo bei braucht sie denn Hilfe? Mit einer Hand und sonst fit kann man doch einen Haushalt führen, oder? Wenn vielleicht ein paar Tage nicht perfekt, aber das ist doch Hupe. Und ich gehe fast davon aus, dass wenn alles normal läuft, sie wahrscheinlich schneller wieder fit ist, als die KK eine Hilfe organisiert hat


Kaiserschmarrn

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Antwort auf Beitrag von TRB

Fragt mal beim Jugendamt nach "Notmutter" Das ist aber eher zur Betreuung der Kinder und nicht für den Haushalt gedacht, soweit ich weiß.


Kaiserschmarrn

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Antwort auf Beitrag von Kaiserschmarrn

Hab gerade mal gegoogelt. Bei uns im Kreis gibt es den Mütternotdienst und ist so umschrieben: "Unsere Mitarbeiterinnen bieten Ihnen während Ihrer krankheitsbedingten Abwesenheit, z.B. bei einem Krankenhausaufenthalt, bei Reha- oder Kurmaßnahmen, aber auch bei einer schweren häuslichen Erkrankung oder einer Risikoschwangerschaft ihre Unterstützung an. Die Notmütter garantieren eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihrer Familie und sind selbstverständlich an die Schweigepflicht gebunden. Was tun wir? Die Tätigkeit einer Notmutter umfasst folgende Bereiche: Verantwortungsbewusste, einfühlsame Betreuung der Kinder während der krankheitsbedingten Abwesenheit bzw. Bettlägerigkeit des Elternteils im gewohnten Umfeld. Die Sicherstellung des gewohnten Tagesablaufes der Kinder, z.B. der Besuch des Kindergartens, der Schule, die Wahrnehmung von Freizeitangeboten und von regelmäßigen sozialen Kontakten, die Zubereitung der Mahlzeiten, die Hausaufgabenbetreuung, die hauswirtschaftliche Grundversorgung, die Erledigung von Einkäufen, usw. Wir orientieren uns dabei am tatsächlichen Bedarf und besprechen diesen regelmäßig mit Ihnen. "


TRB

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Antwort auf Beitrag von Fru

Sie soll die Hand nicht belasten es ist leicht gesagt als getan ,mit einem Kind das 1 Jahr ist. Heute war sie beim Arzt zu Kontrolle die Hand hat sich Entzündet. Sie ist eine ganz starke meistert alles fast selber.


TRB

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Antwort auf Beitrag von Kaiserschmarrn

Danke. Ich habe ihr dad Weitergeleitet. Lg


Tigerblume

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Antwort auf Beitrag von Fru

Dann hast Du falsch gegoogelt.


Tigerblume

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Antwort auf Beitrag von TRB

Die Auskunft der Krankenkasse ist Unsinn, ich habe ständig Patientinnen die im ALG II Bezug sind und eine Haushaltshilfe bekommen (wir sprechen über § 38 SGB V) wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Der behandelnde Arzt muss einfach auf den entsprechenden Formular die medizinische Notwendigkeit bescheinigen, das legt sie dem Antrag bei.


TRB

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

@Tigerblume danke für deine Antwort. Sie geht morgen früh direkt zum Kundenservice der Aok. Ihre Hand ist entzündet und sie muss Antibiotika nehmen,ihr Arzt meinte sie soll sich bitte jemand suchen der Sie unterstützt. Lg


Sille74

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Antwort auf Beitrag von TRB

Meiner Ansicht nach ist diese Auskunft in der Pauschalität falsch. (Gesetzlich) Versicherte haben vem. § 38 SGB V unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch gegen die Krankenkasse auf eine Haushaltshilfe. Ich sehe nirgends, dass dies für AlG-II-Empfänger nicht gelten sollte. Allerdings halte ich es für sehr fraglich, ob bei besagter Nachbarin die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Beantragen kann man's aber ja mal. Dann müssten die Ärzte angesprochen werden, dass sie die Notwendigkeit glaubhaft und fundiert bescheinigen. Wenn hier gesagt wird, dass es bei AlG-II-Bezug keine Haushaltshilfe gibt, wurde wahrscheinlich der Fall ergooglet, dass das Jobcenter/Sozialamt die Ausgaben für eine Haushaltshilfe eher selten bis nie übernehmen muss.


TRB

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Hallo, Danke für deine Antwort . Sie ist gestolpert die Teller sind erstmal auf den Boden, und sie auf die Teller gefallen. Ich hab die Wunde gesehen und das war schon ziemlich tief geht vom Daumen in die Mitte vom Hand. Ich denk nach dem der Artzt ihr gesagt hat sie soll sich hilfe holen ist das schon eine ernste sache . Lg


TRB

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Hallo, Danke für deine Antwort . Sie ist gestolpert die Teller sind erstmal auf den Boden, und sie auf die Teller gefallen. Ich hab die Wunde gesehen und das war schon ziemlich tief geht vom Daumen in die Mitte vom Hand. Ich denk nach dem der Artzt ihr gesagt hat sie soll sich hilfe holen ist das schon eine ernste sache . Lg


TRB

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Hallo, Danke für deine Antwort . Sie ist gestolpert die Teller sind erstmal auf den Boden, und sie auf die Teller gefallen. Ich hab die Wunde gesehen und das war schon ziemlich tief geht vom Daumen in die Mitte vom Hand. Ich denk nach dem der Artzt ihr gesagt hat sie soll sich hilfe holen ist das schon eine ernste sache . Lg


TRB

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Antwort auf Beitrag von TRB

Update. Sie war bei der Kasse es wird definitiv genehmigt. Vielen Dank nochmal Lg