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justforyou

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Vielleicht könnt ihr mir bitte helfen. Ich bin alleine mit drei Kindern. Meine Tochter ist im Juni diesen Jahres geboren. Für meine andere Tochter bekomme ich Unterhalt seid dem sie sechs ist vom Jugendamt, für mein drittes Kind nicht. Elterngeld habe ich beantragt bekomme ich aber noch nicht weil das Amt denen noch nicht gesagt hat wieviel Geld sie davon beanspruchen, ich weiss nicht warum das schwierig ist denn ich bekomme ja 300 Euro im Monat von denen und somit bekommt das Amt ja die Rückzahlung seid juni. Heisst das so?? Ja zudem bekomme ich etwas über 500 Euro Kindergeld. Jetzt muss ich für mein Baby laut Amt auch Unterhalts Vorschuss beantragen.zieht das Amt den Unterhalt von den 300 ab oder berechnen die mir das jetzt schon. Ich weiss nicht wie ich mich besser ausdrücken kann ich spreche nicht so gut deutsch. Bekomme ich ja eigentlich dann kein Hartz 4 mehr oder. Danke


mf4

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Antwort auf Beitrag von justforyou

Der Unterhalt + Kindergeld + UH-Vorschuss ist Einkommen und wird angerechnet. Das Elterngeld nicht. Was du nicht erhalten hast musst du natürlich auch nicht zurückzahlen.


justforyou

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Antwort auf Beitrag von mf4

Elterngeld muss angerechnet werden sagt man mir. 180 Euro Unterhalt 530 Kindergeld und 300 Euro bekomme ich vom Amt. Das ist viel Geld, Aber sind die 300 Euro das Elterngeld was dann noch abgezogen wird? Wie ist die Rechnung Vielen dank an sie


mf4

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Antwort auf Beitrag von justforyou

Ich weiß ja nicht wie viel EG du bekommst... dazu muss die EG-Stelle wissen welches Einkommen du vor dem Baby hattest. Hier ist ein Beispiel, das ganz gut erklärt: Alle Elterngeldberechtigten, die ALG II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag von höchstens 300 Euro. Das heißt: War das durchschnittliche monatliche Einkommen vor der Geburt höher als 300 Euro, erhält die Antragstellerin ALG II plus 300 Euro monatlich für die Dauer ihres Elterngeldbezuges. Lag das durchschnittliche monatlich Einkommen vor der Geburt unter 300 Euro, zum Beispiel durch die Ausübung eines Minijobs bei 160 Euro im Monat, bleiben beim ALG II entsprechend 160 Euro anrechnungsfrei und werden zusätzlich zum ALG II als Elterngeld ausgezahlt.


mf4

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Antwort auf Beitrag von justforyou

Du musst doch einen Bescheid haben. Kindergeld + Unterhalt/Vorschuss muss bei dem jeweiligen Kind in der Spalte stehen (wenn das mehr ist als der ALG2-Satz steht es bei dir als Überhang) Seit wann hast du denn 300 Euro mehr?


justforyou

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Antwort auf Beitrag von mf4

Kann ich später dir nochmal antworten, muss meine Tochter ab holen. Danke


mf4

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Antwort auf Beitrag von justforyou

schreib mal eine PN... musst ja nicht alles öffentlich machen