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Habe eine Frage, aus reiner Neugier....vielleicht weiß es jemand.

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Habe eine Frage, aus reiner Neugier....vielleicht weiß es jemand.

Kater Keks

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Am 22.9. sind ja Bundestagswahlen, für die (wie immer) reichlich Wahlhelfer benötigt werden. Mich braucht man dieses Jahr GsD nicht, da es genug Freiwillige gibt. Ich denke, ein Grund für die vielen Freiwilligen wird sein, das (zumindest bei uns) das Erfrischungsgeld auf 50 Euro hoch gesetzt wurde. Jetzt hab ich mich gerade mit meiner Mama unterhalten, ob Hartz IV - Empfänger das behalten dürften, oder ob denen das wieder als Verdienst angerechnet wird. Ich bin ja der Meinung, sie dürfen es behalten, da es eine Entschädigung für ein Ehrenamt ist......ich weiß es aber nicht. Weiß es jemand von euch?


taram

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Ja, es ist eben kein Einkommen - das darf man behalten


Sunny76

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Du Glückliche......ich bin leider Wahlhelfer und es nervt. GsD ist das bald rum. Also wenn es wirklich als Ehrenamt zählt, dann darf man das Geld behalten. Ansonsten kommt es wohl auf den SB an. Eigentlich muss ja alles als Einkommen gerechnet werden, aber ich glaube, man kann da auch ein Auge zudrücken.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Sunny76

Ja, hab mich voll gefreut und konnte es kaum glauben, als vor zwei Wochen der Brief kam, in dem stand, das sie mich nicht brauchen! Bisher war ich wirklich immer dran!


Sunny76

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Ist das bei Euch auch so schlimm mit der Briefwahl? Wir waren plötzlich 1000 Anträge im Rückstand, weil übers WE soviele Anträge kamen. Der Wahlleiter meinte schon, dass bei der nächsten Wahl alles anders organisiert wird....weniger Wahllokale und mehr Personal für Briefwahl. Im Radio haben sie gesagt, dass München sogar 20 000 Anträge im Rückstand ist


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Sunny76

Im Briefwahlamt war ich nicht, nur immer direkt im Wahllokal.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Behalten ganz klar... wenn noch jemand auf die Idee kommt, dass die Aufwandsentschädigung fürs Blut-/Plasma-Spenden auch angegeben werden muss dann wirds wohl bald weniger gerettete Leben geben.


orry

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Antwort auf Beitrag von mf4

heißt im umkehrschluss, man rettet nur leben, wenn man dafür Geld bekommt?


mf4

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Antwort auf Beitrag von orry

heißt es nicht aber es ist angenehmer ich war schon Spender als es belegte Brötchen gab


susafi

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

sind Wahlhelfer nicht freiwillig da? Wieso seid ihr dann froh das man euch nicht braucht bzw. fühlt euch genervt wenn ihr gebraucht werdet? Dann hättet ihr doch eure Dienste nicht anbieten brauchen oder verstehe ich da etwas nicht?


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von susafi

Es ist eine BürgerPFLICHT! Und wenn die Stadt dich anschreibt und will das du Wahlhelfer bist, kannst du nicht einfach "Nein" sagen! Klar kann man sich auch freiwillig melden, ich persönlich kann mir aber schöneres vorstellen als an einem Sonntag den ganzen Tag im Wahllokal zu hocken!


mf4

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Ich habe das früher gemacht aber die Kohle gabs privat vom Politiker und das waren für Plakate aufhängen und Flyer verteilen echt gute Scheine.


FrauKrause

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Antwort auf Beitrag von mf4

möchte mal wissen, womit die einen zum Dienst als Wahlhelfer zwingen wollen... LG fk


Sunny76

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Antwort auf Beitrag von susafi

Äh nee Das wär dann wirklich unlogisch. Ich arbeite im ÖD und bin beruflich da hingeschickt worden.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von FrauKrause

Mit Ordnungsgeldern! Lach nicht......gab es alles schon!


FrauKrause

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

*vogelzeig... hab in der Zwischenzeit nachgelesen, kann wohl mit Ordnungsgeld von 500,00 EUR belegt werden im Falle der Verweigerung. Ganz schön hart für ein "Ehrenamt", was eigentlich freiwillig sein sollte. Was nicht passt, wird passend gemacht, ne? LG fk


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von FrauKrause

Ja, ein Ehrenamt, was Bürgerpflicht ist......genau wie das Schöffenamt!


susafi

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Antwort auf Beitrag von FrauKrause

Also das habe ich auch nicht gewußt... die könnten mich gar nicht dazu zwingen, wer passt denn an einem Sonntag auf meine Kinder auf? Was ist wenn man sich weigert, verklagen die mich dann oder werde ich dann verhaftet?


ösitina

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Antwort auf Beitrag von susafi

Wenn du eine glaubhafte Entschuldigung hast dann passiert dir nix....


susafi

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Antwort auf Beitrag von ösitina

grad gelesen, Ordnungsgeld die haben doch einen Schaden... H4 Empfänger der 500 € zahlt, weil er seinen Sonntag nicht im Wahllokal verbringen möchte... wurde noch nie angeschrieben, auch niemand in meinem Umfeld... war mir völlig neu jetzt


ösitina

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Antwort auf Beitrag von susafi

Ich darf im November als Schöffe fungieren, frag mich mal wie begeistert ich davon bin