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Gibt es irgendeine Handhabe, ...

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Gibt es irgendeine Handhabe, ...

guinan

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... wenn jemand ein Bild eines (künstlerischen) Werkes einer anderen Person herumzeigt und als sein eigenes (Werk) ausgibt? Die Person, die das Werk kreiert hat lebt im Ausland (Amerika). Es geht nicht darum, das eine Kopie erstellt wurde, sondern nur um das Angeben mit dem Werk einer anderen Person!


keks79

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Antwort auf Beitrag von guinan

Hier in Deutschland (und vermutlich auch in Österreich) ginge das. Aber so wird da vermutlich das amerikanische Gesetz gelten.


guinan

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Antwort auf Beitrag von keks79

Ja, eben! Welches Gesetz gilt? Das in welchem Land es passiert (Österreich) oder das in welchem Land der "Künstler" lebt.


keks79

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Antwort auf Beitrag von guinan

Wo hat er es denn veröffentlicht?


guinan

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Antwort auf Beitrag von keks79

Produziert wurde es hier in Österreich. Der Ersteller des Werkes hat (leider zu gutgläubig) ein Foto dem "Prahler" gegeben, da dieser meinte, er hätte Kontakte das Werk zu verkaufen. Anstatt Verkauf wird jetzt das Bild für die Prahlerei eingesetzt. Der Ersteller ist mit dem Werk nach Amerika gezogen.


keks79

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Antwort auf Beitrag von guinan

Uhh, schwierig. Dann denke ich, dass das US Recht gilt (aber nur eine Vermutung). Hat euer Freund eine Rechtsschutzversicherung? Die könnten ihm das sicher sagen.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von guinan

Rechtsschutzversicherung wird er ja wohl kaum haben vermute ich? Gibt's das da drüben überhaupt? Wenn es geht soll er ihm einen anwaltsbrief schreiben lassen, und auch das Foto zurückfordern...


guinan

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Antwort auf Beitrag von keks79

Keine Ahnung! Wir hoffen gerade mal darauf, dass er einen Freund hat, der Anwalt ist. Also mal einen Brief ohne Kosten versendet. Das ist aber nur unsere Idee. Wir müssen den Freund erst in Kenntnis setzen und er muss entscheiden, was er daraus macht.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von guinan

Klar, das gilt als Plagiatsvorwurf. Klau von geistigem Eigentum. Da fallen auch Bilder drunter.


kaathii

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

ja genau,das wort wollte mir nicht einfallen


kaathii

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Antwort auf Beitrag von guinan

ist eine straftat,die in amerika soweit ich weiß,härter bestraft wird als in d


guinan

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Antwort auf Beitrag von kaathii

... eine ordentliche Wirkung erzeugen? Im Moment geht es noch nicht um Strafe, sondern mehr darum dieser Person die Augen zu öffnen. Diese Person macht es schon lange, mit verschiedenen Werken. Diese Person möchte es gerne können, schafft es aber nicht und prahlt daher mit fremden Werken. Diesmal kennen wir aber den Urheber (sehr guter Freund) und wissen, das dieser große Probleme mit einer solchen Prahlerei hätte!


kaathii

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Antwort auf Beitrag von guinan

ist den die besagte person,ein freund von euch??da würde ich selbst dann erstmal meinen teil zu sagen. ja,man muss halt überlegen,ob nur zur verwahnung,das geld für einen anwalt lohnt


guinan

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Die Person, die das Werk kreiert hat, ist ein guter Freund. Die Person, die prahlt, ist ein Bekannter und ehemaliger Arbeitskollege, der schon öfter dementsprechende Ansagen bekommen hat. Wir werden die Entscheidung in die Hände des guten Freundes legen. Berichten werden wir ihm auf jeden Fall. Besagter Prahler macht es ja nicht vor uns (obwohl wir es natürlich schon längst wissen), da wir ja den Urheber kennen. Es gab nur jetzt Kontakte zu "Zeugen". Wir möchten dem "Prahler" mal die Augen öffnen!


kaathii

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Antwort auf Beitrag von guinan

halt mich mal auf dem laufenden,würde mich interessieren