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Gibt es Betreuungsgeld?

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Gibt es Betreuungsgeld?

Zwergenmama8

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Hallo, meine kleine Igelin ist seit letzter Woche (03.01.) nun drei Jahre und hat leider keinen Kindergartenplatz. Ich musste nun wieder zu arbeiten anfangen und wir betreuen sie zu Hause selbst. Gibt es hierfür eine Art Betreuungsgeld? Vielen Dank im Voraus


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Zwergenmama8

Erklärst du nochmal genauer? Wer betreut denn jetzt wo du wieder berufstätig bist?


Zwergenmama8

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Mein Freund (der Vater des Kindes) und ich betreuen sie, zuhause. Wir gehen Schichten und diese so gegensätzlich, dass immer einer bei ihr Zuhause ist. Und wir leben in Bayern, falls das relevant ist


SunnyGirl!75

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Antwort auf Beitrag von Zwergenmama8

Wenn das so ist, wozu dann Betreuungsgeld, ihr verdient doch dann beide!


Zwergenmama8

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Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

Versteh jetzt nicht, was das Eine mit dem Anderen zu tun hat. Soll das heißen: Die, die Arbeiten sind selbst schuld und haben ja genug, wohingegen die, die nicht arbeiten, unterstützt werden müssen?!


miss_spicy

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Antwort auf Beitrag von Zwergenmama8

In Österreich gibt es einen Kinderbetreuungsbonus, das sind aber "nur" 80 Euro im Monat.


Suomi

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Antwort auf Beitrag von Zwergenmama8

Eigentlich steht euch ja seit 2 Jahren ein Betreuungsplatz zu. Habt ihr eure Gemeinde schon schriftlich dazu aufgefordert euch einen Platz zuzuteilen? Ansonsten wüsste ich nicht, warum ihr Geld für die Betreuung bekommen solltet, ihr arbeitet doch beide? Wenn ihr einen Betreuungsplatz hättet, müsstet ihr ja zusätzlich noch Geld dafür bezahlen und hättet weniger Geld als jetzt zur Verfügung.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Zwergenmama8

Ich schlage vor, du fragst im Rechtsforum nach. Gib dabei an, in welchem Land und Bundesland du lebst und welche Schritte du zum Erhalt einen kommunalen Betreuungsplatz gegangen bist. Vielleicht ist da etwas möglich.


miss_spicy

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Antwort auf Beitrag von Suomi

Es geht denke ich darum, dass ja nicht die tatsächlichen Kosten bezahlt werden bei einem Kita Platz sondern ja nur ein Teil, daher ist es für den Staat "günstiger" wenn er den Eltern etwas bezahlt, dafür dass sie ihr Kind zuhause betreuen, von zu wenigen Kita Plätzen ganz abgesehen. So habe ich das zumindest verstanden.


SunnyGirl!75

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Antwort auf Beitrag von Zwergenmama8

wieso selbst schuld, wenn man arbeitet hat man doch genug Geld...und wenns nicht reicht aufstockendes ALGII. Allerdings müsste das Kind auch einen Anspruch auf Betreuung haben, bei uns in NRW und vielen anderen Bundesländern ist es jedenfalls so.


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Zwergenmama8

Nein, jedenfalls nicht in NRW


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Zwergenmama8

Warum klagt ihr dem Platz nicht ein und macht gegenüber der Gemeinde Ansprüche geltend?


BabyBoy20

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Antwort auf Beitrag von Zwergenmama8

Das Bayr. Betreuungsgeld gibt es nicht mehr. Das ist inzwischen das Familiengeld. Das gibt es im 2. und 3. Lebensjahr. Danach wird nur bei den Kita Gebühren etwas zugezahlt. https://www.familienland.bayern.de/bayerns-familienpolitik/familiengeld/index.php


3wildehühner

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Antwort auf Beitrag von Zwergenmama8

Ihr habt einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und könnt ihn gerichtlich einfordern. Dann kann es sein, dass ihr Anspruch auf Verdienstausfall habt- aber nur, wenn es den gibt. In eurem Fall scheint die Betreuung ja durch euch ohne Verdienstausfälle abgedeckt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Zwergenmama8

Nein, nicht dass ich wüßte und ich komme auch aus Bayern. Und warum solltet ihr etwas bekommen? ich meine es nicht böse, aber keiner von euch Beiden muß zwingend Zuhause bleiben. Wäre euer Kind im Kiga, müßtet ihr dafür zahlen. Das Geld spart ihr euch schonmal. Seh es von der Seite. Ansonsten müßt ihr der Gemeinde die Türe eintreten und einen Platz einfordern. Frag mich eh, warum ihr das noch nicht gemacht habt.


LittleMissMoonshine

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Antwort auf Beitrag von Zwergenmama8

Hallo, Ich habe bei meinem ersten Kind tatsächlich 2 Monate Betreuungsgeld durch die Gemeine(?) erhalten. Das war aber 2014 und wurde meines Erachtens schon lang abgeschafft. Es galt ab dem 12.LM bis zum Eintritt in die Krippe ( bei uns damals mit 14 Monaten). Wurde umganssprachlich auch Herdprämie genannt. War glaub für Kinder unter 3 Jahren, die nicht in Fremdbetreuung waren. Wurde aber schon vor Ewigkeiten wieder eingestampft. Bei dem 2. Kind 5 Jahre später gab es nix mehr.... Falls du das meinst.


LittleMissMoonshine

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Antwort auf Beitrag von Zwergenmama8

Hallo, Ich habe bei meinem ersten Kind tatsächlich 2 Monate Betreuungsgeld durch die Gemeine(?) erhalten. Das war aber 2014 und wurde meines Erachtens schon lang abgeschafft. Es galt ab dem 12.LM bis zum Eintritt in die Krippe ( bei uns damals mit 14 Monaten). Wurde umganssprachlich auch Herdprämie genannt. War glaub für Kinder unter 3 Jahren, die nicht in Fremdbetreuung waren. Wurde aber schon vor Ewigkeiten wieder eingestampft. Bei dem 2. Kind 5 Jahre später gab es nix mehr.... Falls du das meinst.


LittleMissMoonshine

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Hallo, Ich habe bei meinem ersten Kind tatsächlich 2 Monate Betreuungsgeld durch die Gemeine(?) erhalten. Das war aber 2014 und wurde meines Erachtens schon lang abgeschafft. Es galt ab dem 12.LM bis zum Eintritt in die Krippe ( bei uns damals mit 14 Monaten). Wurde umganssprachlich auch Herdprämie genannt. War glaub für Kinder unter 3 Jahren, die nicht in Fremdbetreuung waren. Wurde aber schon vor Ewigkeiten wieder eingestampft. Bei dem 2. Kind 5 Jahre später gab es nix mehr.... Falls du das meinst.