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GEZ Gebühren und Hartz 4

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GEZ Gebühren und Hartz 4

Wunsch_Kids

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Hallo ich habe mal eine Frage und zwar beziehe ich Hartz IV und habe vergessendie Befreiung ein zusenden und habe nun eine rechnung von Januar . März bekommen .... Wisst ihr ob ich das noch nachreichen kann oder nicht ??


kati1976

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Antwort auf Beitrag von Wunsch_Kids

Kann man nicht nachreichen Darauf Weisen die aber auch hin


Nicole+Jannik+Lukas

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Antwort auf Beitrag von kati1976

Hallo, ich arbeite in einem Bürgerbüro und wir versenden als Service die Befreiungsanträge. Es gab eine große Änderung zum 01.01.2013. Die GEZ hat jetzt einen anderen Namen - "Beitragsservice". Die Anträge müssen nicht mehr "vorsorglich" gestellt werden, sondern werden rückwirkend (bis zu drei Monaten) gewährt. Du kannst es auch hier nachlesen: http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/ermaessigung-und-befreiung.shtml VG Nicole


mama.frosch

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Antwort auf Beitrag von Wunsch_Kids

für januar und februar ist nichts mehr zu retten, wenn du noch im februar die befreiung zuschickst und nett drauf hinweist dass du leider die frist verschlafen hast kann gut sein dass du den märz nicht zahlen musst. ging mir auch mal so und war kein problem. im gegensatz zum alg2-antrag ist bei der gez aber nicht der monat der einreichung der entscheidende für die leistung/befreiung, sondern der darauf folgende; heißt, erst ab dem folgemonat wird befreit.


-chOcO-

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Antwort auf Beitrag von mama.frosch

Seit dem 01.01.2013 hat sich das geändert: "Hierbei bringt der Rundfunkbeitrag aber eine deutliche Verbesserung mit sich, denn der Befreiungsantrag gilt rückwirkend ab Beginn des Sozialleistungsbescheides (bzw. der Bescheinigung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Beitragsbefreiung), wenn er innerhalb von 2 Monaten nach dem Erlass des Sozialleistungsbescheides (oder der Bescheinigung der Anspruchsvoraussetzungen) gestellt wird (§ 4 Abs. 4 S. 1 RBStV). Der Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag muss also nicht mehr, wie bisher der zur GEZ, vorauseilend gestellt werden. Nur wenn der Befreiungsantrag nach Ablauf dieser 2-Monats-Frist gestellt wird, gilt er erst, wie bisher, ab dem Folgemonat der Antragstellung."


mama.frosch

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Antwort auf Beitrag von -chOcO-

oh, gut das zu wissen, danke!


Wunsch_Kids

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Antwort auf Beitrag von -chOcO-

dann danke für die mails