32+4
"morgen", ich frage hier auch mal nach. wie sieht wohl die wahrscheinlichkeit aus, daß ein kind (9) aus einem geschäft einen fertiggepackten einkaufskorb bezahlen/abholen darf? es handelt sich hierbei um größere summen. normalerweise geht das ja nicht. in diesem fall kennt das geschäft aber die umstände, wieso der volle korb (inkl. privater sachen) noch im laden steht. eine andere abholmöglichkeit gibt es zur zeit nicht
vollmacht mitgeben und viell. per tel. bescheid geben. hier würde das gehen.
Ich denke wenn man dich da kennt und die Umstände... wird es das Geschäft machen ohne auf die Geschäftsfähigkeit einzugehen. Ich hätte in meinem kleinen Stamm-Supermarkt keine Bedenken.
So wie jedes Kind hat auch ein neunjähriges Kind das Recht einen Vertrag abzuschliessen sofern die Einwilligung der Eltern vorliegt. Da das Kind ja eine Einwilligungserklärung in schriftlicher Form vorlegt ist der Vertrag wirksam und das Kind darf den Korb bezahlen und abholen
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit_%28Deutschland%29
Solange da kein Alkohol drin ist, wirds gehen. Meinst du nen Einkaufswagen und er schiebt ihn dann und bringt ihn wieder zurück, oder materielles teureres ?
Wenn du den Korb gepackt - also eingekauft - hast und das Kind nur noch zum Bezahlen (in deinem Auftrag) und abholen hinschickst, hast ja DU und nicht das Kind dein Einkauf (Vertrag) abgewickelt. Auf jeden Fall bist du auf der sicheren seite, wenn du eine Vollmacht mit gibst: mein Kind xxxxx darf meinen Einkauf über xx,xxx€ bezahlen und mitnehmen. 10.11.12 xxxx Es sei denn, es ist Alkohol oder Zigaretten dabei, dann darf das Verkaufspersonal den Einkauf nicht rausrücken. Bekommt dein Kind aber den Einkauf überhaupt nach hause "geschleppt" ? Vollgepackter Korb und höherer Betrag klingt nach viel und schwer...
ja bekäme er ist ein bollerwagen.
Eine 9-jährige ist beschränkt Geschäftsfähig. Was oben steht mit dem "Vertrag abschließen" usw. fällt unter den Taschengeld§ und hat hiermit nix zu tun. Du musst ihr schon eine Vollmacht geben. Ob die unbedingt schriftlich sein muss, k.A., evtl. reicht schon ein Anruf oder das jemand dort bescheid weiß. Dann geht das auf alle Fälle.
anrufen, vollmacht mitgeben.
Solang das Kind nur als Bote fungiert, ist es rechtens und es darf den Einkauf abholen!!!
Die letzten 10 Beiträge
- 1. Geburtstag
- Extreme Wutanfälle
- Icsi - Wartezeit
- Buggys mit wendbarem Sitz
- Suche kleine aufblasbare Schildkröte
- Fieber nach Kontakt zu Brennesseln
- Elterngeld, Mutterschutz bei frühzeitiger Einleitung
- Isofix - woran erkennt man Entriegelung?
- Insektenstich, was ist das ?
- Großes Geschäft wird verweigert (Toilettentraining)