Elternforum Rund ums Baby

Genervt von der schulanmeldung, unsicher was ich machen soll, vorsicht lang

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Genervt von der schulanmeldung, unsicher was ich machen soll, vorsicht lang

misses-cat

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Weil hier mehr los ist als im Grundschulforum, Unser 6 Kind wird diesen Sommer eingeschult und wir hatten Ende November die Anmeldung. Diese erstmals beim stellvertretenden Direktor und nicht bei der Direktorin wo der große Bruder ( aktuell 1 klasse) und die große Schwester ( aktuell 3 Klasse) ihr anmeldegespräch. So wie ihr großer Bruder hat unsere Tochter Aktuell Logopädie weil sie mit einzelnen lauten ( es sind 2) Probleme bei der Aussprache hat, da macht sie große vortschritte und es stand weder dort , noch beim Kinderarzt , noch in der Kita jemals mehr im Gespräch, eher im Gegenteil unsere Tochter ist in allen anderen Bereichen extrem weit, darf zum Beispiel seit gut einem halben Jahr in einen malkurs der eigentlich erst ab 6 ist, da war sie etwas über 5. Auch versteht sie wirklich jeder, es sind nur die zwei laute die sie mittlerweile auch schon mal richtig ausspricht aber halt noch nicht immer ( der Automatismus fehlt) So da ich unsere jüngste bei der Anmeldung mithalten habe ich draußen bei der Anmeldung gewartet wo es darum ging zu schauen wie weit das kind entwickelt ist. Ich bin dann von der zweiten Lehrkraft zum Gespräch rein gebeten worden dabei meinte sie nur unsere Tochter wäre ja sowas von schulreif ( hat sie wörtlich gesagt) , so der liebe konrektor meinte dann allen ernstes er würde meine Tochter kaum verstehen und man müsste über sonderschulbedarf im Bereich Sprache nachdenken.... Ich habe wohl ziemlich dum aus der Wäsche geschaut noch dümmer habe ich geschaut als dieser meinte im März beim nächsten Termin würde er sie sich wieder anschauen dann hoffentlich mit der sonderpädagogin die aktuell krank ist. Solange wollte ich nicht warten und bin zu unserem Kinderarzt, in Absprache mit diesem bin ich zum pädaudilogen wo ich tatsächlich zwischenrutschren konnte weil ein Termin abgesagt wurde. Dort wurde unsere Tochter wieder getestet, für die die es nicht wissen ein pädaudiologe ist ein Facharzt der hno der sich aber nur um die Sprache kümmert also ist sein Fach Gebiet. Die Ärztin und der Logopäde da kamen zu dem Ergebnis das dass Kind regelbeschult werden soll und muss, sie in vielen Dingen sehr weit ist und nur mit zwei lauten Probleme hat Das habe ich schriftlich mitbekommen wörtlich hat die Ärztin zu mir gesagt das Welten zwischen zwei lauten nicht perfekt aussprechen können und sonderschulbedarf liegen würden . So was mache ich jetzt? Knall ich der Schule bzw dem konrektor den arztbrief nach den Ferien auf den Tisch? Verlange ich mit der Direktorin zu zu sprechen, diese hat den großen Bruder so durchgerungen bei der schulanmeldung und der hatte zu dem Zeitpunkt viel mehr Probleme als die Schwester ( er kommt super klar in der Schule) Oder soll ich bis März warten??? Um das klar zu stellen, wenn meine Tochter das brauchen würde hätte ich damit kein Problem im Gegenteil ich würde alles was möglich wäre durchzogen aber so habe ich eher das Gefühl das der konrektor denkt oh bei 7 Kinder muss ja was auffällig sein und er bekommt seine fördergelder leicht durch, da weigere ich mich mein kind für her zu geben. So liebe Grüße und danke fürs lesen


Germanhijabi

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Hey guten Morgen, Da krieg ich schon wieder zu viel wenn ich sowas lese und ich kann mir das schon sehr gut vorstellen. Ein sonderpädagogischer Förderbedarf (also ein AOSF Bedarf) wird doch nicht ermittelt weil ein Kind ein paar Laute falsch ausspricht. Ich würde mir den Bericht dieses Gesprächs in der Grundschule geben lassen und mit diesem und dem von den Ärzten zum Schulamt gehen. Meine jüngste wird leider mal wieder mit 5 eingeschult und wir hatten auch im Herbst das Anmeldegespräch, die Grundschule kannte ich nicht weil wir umgezogen sind. Die haben zwar nicht gesagt, dass was auffällig wäre, aber als sie gehört haben dass sie keinen Kindergarten besucht,kam direkt der Vorschlag, dass sie ja den Vorschulkurs besuchen könne. Hab erstmal gefragt welchen Grund es dafür denn geben würde, da wurde mir keiner genannt und das wäre ja freiwillig. Hab ich nicht gemacht, malen kann sie auch zuhause...


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Germanhijabi

Das ist jetzt eher dein Lieblingsthema "Kindergarten", zu dem Du, so weit ich weiß, immer noch ein paar Quellen schuldest ;-)


Germanhijabi

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Dein Lieblingsthema scheint "Leute mobben" zu sein,zu dem du dir selber mal ne Therapie gönnen solltest


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Germanhijabi

Die Antwort auf einen Beitrag und nachfrage zu einem älteren Beitrag ist schon Mobbing? Wow.... Was ist denn der unqualifizierte Vorschlag, aufgrund eines angenommenen pathologischen Zustandes doch bitte eine Psychotherapie zu machen? Praktizierte Nächstenliebe? Schade, dass Du damals im Fred nichta uf Nachfragen eingegangen bist. Wie ich schon damals vermutet habe, gibt es zu Deinen Aussagen keinerlei fundierte Belege. Aber iwie musst Du dann doch immer rechtfertigen, warum deine Kinder keine Kita besuchen. Merkste selber, oder?


Elchkäfer

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Sorry, wenn ich jetzt von der Seite reingrätsche. Ich kenne auch den Fred nicht. Aber auch meine Kinder besuchen keine Kita, solange ich keine wirklich gute finde. Und ich finde unmöglich, dass man sich dafür immer rechtfertigen soll. Die Situation die sich mir als Mutter aber auch in der psychotherapeutischen Arbeit mit (immer häufiger) Erzieherinnen darstellt, deckt sich zum Beispiel hiermit : https://www.spiegel.de/panorama/bildung/gewalt-gegen-kita-kinder-buendnis-fordert-schutz-auch-vor-anschreien-oder-grob-am-arm-packen-a-83e9ee79-09da-4d8a-9729-a5339a830663?sara_ecid=soci_upd_wbMbjhOSvViISjc8RPU89NcCvtlFcJ Die Studienlage zu Krippe- / Kita-Effekten ist meines Wissens recht uneindeutig. Vor uns muss sich doch auch niemand rechtfertigen, warum also wir?


Aurum

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Hi du, Ich weiß nicht wie es bei euch ist aber wenn das Kind vor dem Stichtag geboren ist (hier in BaWü der 30.6.) und damit ein Muss-Kind ist, dann ist es soweit ich mitbekommen habe nicht so einfach ein Kind Zb einfach zurück zu stellen, daher würde ich mir darüber jetzt Mal gar keinen Kopf machen. Es geht dir doch darum dass sie vielleicht zurück gestellt wird oder worum genau geht es dir? Wann hat sie denn Geburtstag und wie ist es bei euch? Ich würde tatsächlich jetzt einfach Mal abwarten, v.a. weil es sich in deinem Text so anhört, dass sie aktuell eh dabei ist, die Laute einzuüben und beim Arzt wart ihr auch schon. Würde jetzt einfach abwarten und wenn einer nochmal fragt kannst ja deine Arztunterlagen zeigen und fertig. Liebe Grüße


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Aurum

Hier in NRW werden kaumKinder zurück gestellt, sonderschulbedarf bedeutet hier das die Schule einen extra Lehrer für eine bestimmte Anzahl an Stunden bekommt und das kind extra beschult wird zum teil mit den anderen Kindern in der Klasse zum Teil extra Ich bzw wir möchten das unsere Tochter regelbeschult wird ganz normal eingeschult wird und sicher eine großartige Schülerin wird ( sagt jeder zb auch unsere Nachbarin die bis vor kurzen Direktorin einer Grundschule im Nachbarort war also vom Fach) Ich hab keine Ahnung was der konrektor gedacht hat, mein Mann und meine älteste Tochter haben unabhängig voneinander gesagt das der Mann ein Hörgerät bräuchte ( haben wir ihn natürlich nicht gesagt aber zuhause darf man ja sagen was man möchte)wenn


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Ach Du meine Güte, was ein Gewese wegen zwei Lauten. Ich habe ewig und drei Tage "kn", also bei Knie, Knopf etc. nicht richtig aussprechen können. Damals ist niemand mit mir zum Logopäden gegangen. Es hat aber auch niemand auch nur darüber nachgedacht, mich nicht normal einzuschulen. Ich habe Abitur gemacht und studiert, btw. Nicht, das es falsch ist, zu einer Logopädin zu gehen. Das will ich nicht sagen. Ich meine nur, wie alle anderen auch, dass solche sprachlichen Ungenauigkeiten bei Kindern völlig egal sind, solange das Kind insgesamt wenigstens altersgerecht entwickelt ist. Mein großer hat lange etwas gelispelt, was der Kita aufgefallen ist. Die haben aber sofort gesagt, dass er ansonsten einen super Wortschatz hat und wir nichts machen müssen und erstmal den Zahnwechsel abwarten. Überleg mal, was das mit deinem Kind macht, wenn sie nun wegen einer Pappnase zig Termine bei Ärzten etc. machen muss. Was ich nicht verstehe: hier gibt es Schuleingangsuntersuchungen, also einen extra Termin, bei dem alle Kinder, die eingeschult werden sollen, von einer Kinderärztin angesehen werden und gewisse Bereiche getestet werden (einfaches zählen, Motorik etc.). Lehrer:innen sind doch für sowas weder befähigt, noch zuständig. So ein Gespräch findet hier gar nicht statt, man gibt die schriftliche Anmeldung und die erforderlichen Unterlagen ab und gut ist.Wie kommt der Konrektor denn darauf,. so eine absurde "Diagnose" zu stellen? Ich würde das Attest jetzt schon zusammen mit einem Anschreiben an die Schule schicken. So in der Art "im Nachgang zum Termin vom.... reiche ich Ihnen das Attest von xy bei und gehe davon aus, dass Ihre Einschätzung damit obsolet ist.... Was bildet der Typ sich ein?


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Ja Was sich der Kerl einbildet? Gute Frage Ich hab halt wirklich das Gefühl abgestempelt zu werden von ihm so nach dem Motto 7 Kinder Da braucht man sonderschulbedarf Hier bei uns ist es so das das kind zur Schule mitkommt und bei der Anmeldung draufgeschaiut wird, ob der termin beim Gesundheitsamt dieses jahr statt fide keine Ahnung wegen corona ist es jetzt dreimal ausgefallen


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Ja, das spielt sicher mit rein. Wer mehr als 3 Kinder hat, ist asozial.... Aber mal ernsthaft: Du hast ja nun wirklich alles Mögliche getan. Vielleicht lässt Du erstmal etwas zeit vergehen. Dann kannst Du gelassener an die Sache herangehen. Ich würde aber das Attest bereits vor März beibringen. Dabei aber wirklich freundlich bleiben. So jemandem würde man zwar gerne mal ein paar Takte sagen, das ist aber weder zielführend noch hilfreich. Warum gibt es denn zwei Termine? Wie gesagt, hier erfolgt die Anmeldung im Sekretariat, einfach Unterlagen abgeben. dann bekommt man direkt den Termin für die Schuleingangsuntersuchung, da geht man dann hin und dann wird das Kind eingeschult (sehr verkürzt dargestellt *g*).


User-1721826469

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Das heißt, dein Kind hat die Schuleingangsuntersuchung dann erst noch? Ich würde abwarten und Tee trinken :) ich kann mir nicht vorstellen, dass man so einen Sonderschulbedarf so einfach bekommt. Das hätte er vielleicht gerne, weil es seine Schule entlastet, aber das muss bestimmt erst mal genehmigt werden. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es dafür reicht, wenn ein dafür nicht qualifizierter Konrektor mal eben 5 min mit einem Kind verbringt. Mit NRW kenne ich mich aber sich nicht aus.


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Ich würde da noch ein paar Tage warten. Du bist gerade ziemlich aufgebracht, da könnte das in die falsche Richtung laufen. Nimm die Unterlagen vom Arzt, schreib einen kurzen Brief dazu und bitte um schriftliche Bestätigung. Wahrscheinlich müsst ihr dann nicht mal zum zweiten Termin. Mein jüngster musste zweimal zur Eingangsuntersuchung antreten. Der Grund: er würde nicht auf Aufforderungen reagieren. Anlass war, dass ich in Zimmer der Amtsärztin gegangen bin, die Tür aufhielt und mein Sohn noch einmal umgedreht ist, weil einem anderen Kind etwas runtergefallen war. Er hob es auf und gab es dem Kind (bei uns fanden die Erstuntersuchungen im Kindergarten statt). Als sie den Einwand erhob (es war ja ins Zimmer gehen angesagt und nicht, hilf dem anderen Kind), dachte ich, ich fall vom Glauben ab. Zur zweiten Untersuchung ist dann mein Mann mit ihm gegangen. Ach, und er macht gerade ein freiwilliges soziales Jahr in einer Behinderteneinrichtung - die Hilfsbereitschaft ist also geblieben :)


dann

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Ich würde die Unterlagen zeitnah persönlich bei ihm mit vorherige Termin vorbeibringen und erwähnen, dass du seine Bedenken natürlich ernst genommen hast, da du ja das beste für deine Kinder möchtest und das deshalb umgehend nochmal fachmännisch überprüfen lassen hast. Zum Glück würde nun aber einer normalen Einschulung nichts im Wege stehen.


Schneeglöcken

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Ich würde da ganz ruhig bleiben, kann mir nicht vorstellen, dass der das durchbekommt. Vereinbare dir einen Termin bei der Direktorin, schildere ihr die Situation, lege ihr die Befunde von den Fachärzten und der Logopädie vor und lass durchklingen, dass du (und auch niemand von den Fachleuten) Zweifel an der Regelbeschulung deines Kindes hegt. Ich bin sehr überrascht, dass das bei euch einfach so der Konrektor entscheidet bzw. meint entscheiden zu können? Hier gibt es die Schuleingangsuntersuchung und außerdem eine Kooperation zwischen Kindergärten und Grundschule im letzten Kita Jahr, wo eine Kooperationslehrerin die Kinder und deren Entwicklungsstand kennen lernt und auch im Austausch mit den Erziehern (und im Bedarfsfall auch mit Ärzten und Therapeuten) steht. Gemeinsam im Team und mit den Eltern natürlich, wird dann das weitere Vorgehen besprochen. Die Anmeldung im Sekretariat ist dann eigentlich nur mehr noch förmlich.


Julizwilling

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Erstmal ganz entspannt, es wird nie so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Du hast dich jetzt um alles gekümmert und alle Fachleute bescheinigen deiner Tochter eine Regelbeschulung. Wenn der Konrektor nochmal was sagt, legst du ihm alles vor und sagst ihm, du lässt dein Kind nicht behindert machen. Mein Mann arbeitet beim Jugendamt in dem Bereich, wo sie die Gelder für sonderbeschulungsbedarf genehmigen (zwar Niedersachsen, aber an der Grenze zu NRW, oft auch übergreifend) und sagt, es gibt immer mehr Lehrer die überfordert sind und dann Eltern dazu drängen, für ihr Kind Hilfen zu beantragen. Was viele Eltern nicht wissen, ihr Kind bekommt dann eine Diagnose und hat somit eine Behinderung. Die muss nicht, aber kann im späteren Leben zu Problemen führen. Für die überforderten Lehrenden ist ein sonderbeschultes Kind in der Klasse Entlastung, weil die Fachkraft dann oft nicht nur das Kind mit dem Bedarf betreut, sondern auch andere Kinder in der Klasse. Ich habe während meiner Ausbildung in einer Grundschule gearbeitet und da gab es teilweise zu den Stunden die der Sonderschullehrer in der Klasse hatte, noch zwei Integrationshelfer, die den ganzen Tag mit in der Klasse waren. Also immer drei bis vier Erwachsene in einer Klasse.


Germanhijabi

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Antwort auf Beitrag von Julizwilling

"Das Kind bekommt dann eine Behinderung" stimmt so nicht. Um ein AOSF Verfahren durchzuführen,benötigt man zwar nicht zwingend eine Diagnose eines Arztes,sondern theoretisch nur die eines Sonderpädagogen, jedoch bekommt niemand in Deutschland aufgrund dessen einen Behindertenausweis. Da muss schon ein Arzt eine Diagnose stellen. Es gibt auch AOSF Verfahren im Bereich lernen oder sozial-emotionale Entwickelung und diese Kinder haben garantiert keine Behinderung.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Julizwilling

Das finde ich merkwürdig ... Ein Kind "bekommt" doch nicht einfach so eine "Diagnose", weil irgendein Laie will, dass ein Sonderschullehrer in die Klasse kommt - hoffe ich jedenfalls mal. Welcher Arzt oder Psychologe macht denn so etwas ... Meinem Empfinden nach müsste es andersrum sein: es müsste eine Diagnose da sein und dann kann Sonderbeschulungsbedarf beantragt und ggf. genehmigt werden.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Ich glaube, sie meint, dass die "Diagnose" für den Sonderschulbedarf, also die "Behinderung" dann aktenkundig wird. Und steht das ein Mal in der Schüler:innenakte, dann steht es da und sowas kann Dir dann mächtig auf die Füße fallen. Natürlich ist dann nicht amtlich, dass das Kind einen GdB hat, das ist in der Tat ein ganz anderes Verfahren.


Germanhijabi

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Da hast du recht. Also dieser "Makel" halt. Obwohl ANGEBLICH ja jedes Jahr der Bedarf überprüft wird. Also wird er auch, aber läuft im Prinzip immer aufs gleiche hinaus. Aber ne kognitive oder physische Behinderung hat man ja auch nicht,nur weil man emotional gesehen noch Baustellen hat.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Hä? - Ja, klar, wenn dieser Bedarf da ist, dann wird die "Störung"/"Behinderung" natürlich aktenkundig (und ja, dessen sollte man sich bewusst sein und abwägen) und dass die Feststellung eines GdB damit erst mal gar nichts zu tun hat, ist doch keine Frage (allein "Diagnosen" nützen für einen GdB i.d.R. im übrigen nichts ...) In dem Post, auf das ich antworte, stellt es die Posterin aber so dar bzw. liest es sich so, als ob Lehrer hauptsächlich zur eigenen Entlastung ein Interesse dran hätten, dass Kinder diesen Bedarf zuerkannt bekommen, die Eltern deshalb zur Beantragung drängen, was diese dann auch sofort tun und zack, "bekommt" das Kind mal so eine Diagnose ... und so kann und v.a. will ich mir das nicht vorstellen. In meiner - vielleicht naiven - Vorstellung mag es zwar durchaus sein, dass Lehrer so versuchen, eine Entlastung zu bekommen, das Kind deswegen aber keineswegs mal so mir nichts dir nichts "eine Diagnose bekommt" und somit auch den Sonderschulehrer zur Seite.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Das mag schwer vorstellbar sein. Ist aber Realität, nicht nur in NRW. Ähnliches, nur nicht halb so ausgeprägt wie im AP, habe ich bei meinem Sohn erlebt, der ein Long-QT-Syndrom hat, was ihn null und gar nicht einschränkt und keiner besonderen Behandlung (was und wie auch immer) bedarf. Aber natürlich sollten Erzieher:innen und Lehrer:innen davon wissen bzw. wird es ja durch die Schuleingangsuntersuchung eh mitgeteilt. Lehrer:innen sind einfach überlastet, quasi alle. Da wird einfach die Möglichkeit genutzt, Entlastung zu schaffen. Und dabei wird sich sicher auch gar nichts Böses gedacht, denn zusätzliche pädagogische fachkräfte in der Klasse sind ja für alle Kinder von Vorteil.


Germanhijabi

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Öööhm...doch. Bei Kindern reicht in der Regel die Diagnostik eines Facharztes,woraufhin dann die Beurteilung eines GdB stattfindet, ohne das Kind jemals gesehen zu haben. Auch ein Amtsarzt wird höchstens von den Krankenkassen zur Festellung des Bedarfs von Pflegegeld geschickt. Tatsächlich "reicht" ein Sonderschullehrer aus, der ein umfangreiches AOSF Verfahren einleitet,wozu,wie gesagt, nicht zwingend die Diagnose eines Arztes vorliegen muss. Natürlich müssen die Eltern dem zustimmen, aber sollten sie widersprechen, kommt Post vom Schulamt.


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von Germanhijabi

Nein. Mein Sohn hat in der Grundschule - und zwar nicht von der Schule, sondern von Fachleuten im SPZ - die Diagnose "Asperger Autismus" bekommen. Alles ganz offiziell, alles korrekt. Es gab auf unseren Antrag eine Schulbegleitung. Er hat aber nie einen Grad der Behinderung "bekommen". Das bekommst du nie von allein. Da musst du immer selbst aktiv werden.


Germanhijabi

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Antwort auf Beitrag von wolfsfrau

Mensch, das ist doch klar und hat doch keiner behauptet. Wenn du nichts beantragst, gibt's keinen GdB. Wenn du das aber machst, werden die deinen Sohn nicht kennen lernen,sondern da reicht die Diagnose des SPZ. ABER andersrum kann ein AOSF Verfahren ohne eine Diagnose eines Arztes durchgeführt werden. Da ihr ja schon eine hattet, hat sich das Thema ja erledigt.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von wolfsfrau

Das hat Germanhijab aber auch nicht behauptet. Es ist ja vollkommen logisch, dass Sonderschul- Föder- oder anderer Bedarf, der mit Schule zu tun hat, in einem anderen Verfahren bestimmt wird, als der GdB. Aber wenn ihr einen GdB beantragt, muss eben nicht unbedingt Ärzt:innen beteiligt sein. Geht auch ohne.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Germanhijabi

Dass man ganz ohne eine Diagnose keinen GdB bekommen kann, versteht sich ja von selbst. Ich schreibe ja auch nicht, dass man für einen GdB keine Diagnose braucht, sondern dass eine Diagnose allein in vielen Fällen nicht viel nützt. Es kommt auf die konkreten, medizinisch nachgewiesenen Störungen/Beeinträchtigungen an, ob bzw. falls ja, in welcher Höhe ein GdB zuerkannt wird. Mit ein und derselben Diagnose kann - je nachdem, wie die Beeinträchtigungen sind - der/die eine noch gar keinen, der andere GdB 30 und der nächste GdB 50 oder sogar mehr bekommen. Für manches (kommt gar nicht so selten vor ...) haben auch die Ärzte gar keine definitive Diagnose, sondern es kommt mehreres in Betracht, es sind aber nachweislich Beeinträchtigungen da. Dann gibt trotzdem einen GdB. Klar bekommt man z.B. bei einer Schwerhörigkeit, wenn per Audiogramm deren Ausmaß ganz exakt und konkret festgestellt wurde, auch einen entsprechend festgelegten GdB. Das geht aber ja nicht bei allen Erkrankungen. Da ist oft ganz schön viel Spielraum drin ... Dchau halt mal in die versorgungsmedizinischen Grundsätze ...


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Das versucht wird, sich Entlastung zu verschaffen, glaube ich ja durchaus, aber dass das dann so einfach klappt, wenn ein Kind eigentlich keine Beeinträchtigungen hat, kann ich mir nur schwer vorstellen, erst recht, wenn sich die Eltern gar nicht auf die Hinterbeine stellen, so eine Schulbegleitung zu bekommen (hier kenne ich es vom Hörensagen eher so, dass man als Eltern drum kämpfen muss, so etwas zu bekommen, wenn man es braucht ...)


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Das verfahren der Festlegung des GdB kann aber vollkommen ohne ärztliche Begutachtung stattfinden, ja sogar ohne dass die/der Antragsteloler:in jemals gesehen wurde. Ich glaube, das meinte Germanhijabi. Und da hat sie recht


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

... fast nie vorkommend ... Richtig ist, dass aufgrund der Masse der Anträge kaum noch amtsseitig persönliche Begutachtungen durchgeführt werden. Im Normalfall befragt das Amt aber die behandelnden Ärzte. Ist "nur" der Hausarzt involviert und keine Fachärzte, wird das gleich negativ ausgelegt, mangelnder Leidensdruck. Pbwohl es oft ja Quatsch ost und gar nichts bringt, dauernd zum Fachartt (oder überhaupt zum Arzt) zu rennen. Gerade bei Kkndern/Jugendlichen treibt das manchmal seltsame Blüten ... Da überprüft das Amt den GdB nämlich regelmäßig und kommt dann sehr gerne mal zum Ergebnis, es sei jetzt keine Schwerbshinderteneigenschaft mehr erforderlich. Schließlich sei man ja maum mehr beim Arzt ... äh ja, weshalb sollte man auch, wenn eben nunmal eine eine geistige Behinderung da ist, an der jetzt ein Arzt auch nichts ändern kann? ...


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Ohne Ärztebeteiligung im absoluten Normalfall nein, wobei aber nicht unbedingt die Diagnose an sich etwas darüber aussagt, wie der GdB dann ausfällt.


Germanhijabi

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Jaa, das meinte ich.


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von Germanhijabi

...hat sich für mich so gelesen, habe ich falsch aufgefasst.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Meine Mutter hat ihre ärztlichen Unterlagen und Diagnosen abgegeben, einen Antrag ausgefüllt und dann den Ausweis mit dem GdB 100 abgeholt. Grob gesagt. Das ist nicht selten, das Versorgungsamt erfindet das rad ja nicht neu. Und wenn ärztlich festgestellt wird, dass das linke Bein ab ist, ist es ab.


Julizwilling

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Antwort auf Beitrag von Germanhijabi

Um Gelder für eine Schulbegleitung oder Sonderpädagogische Betreuung in der Schule zu beantragen, braucht man die Diagnose eines Arztes, sonst zahlt kein Amt! Ich habe nie was von einem Behindertenausweis gesagt, das ist ein ganz anderes Verfahren. Und auch ohne einen Grad einer Behinderung, der nur bei bestimmten Diagnosen ausgestellt wird, wird die Diagnose nach ICD in der Akte des Kindes gespeichert und das kann, nicht muss zum Problem werden. Ja, leider gibt es Ärzte, die geben dir eine ärztliche Stellungsnahme, ohne große Diagnostik durchzuführen. Und leider gibt es viele Eltern, die so unsicher sind, dass die Lehrer da leichtes Spiel haben und die Eltern alles machen, was den gesagt wird, ohne sich eine zweite Meinung einzuholen.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Sille74

meine Mutter hatte nach einer Lungenkrebserkrankung nur noch einen Lungenflügel und selbst den nicht komplett. Das hat natürlich massiv eingeschränkt. Sie hatte einen Ausweis mit GdB 100, den sie verlängern musste. der neue wurde befristet auf 2 Jahre. Auf Nachfrage, warum so kurz: "Na der Zustand kann sich ja bessern!" Meine Mutter: "Glauben sie wirklich, die Lunge wächst wieder nach?" Ich lag am Boden.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Wenn die Problematik aus den ärztlichen Befundberichten eindeutig hervorgeht, dann reichen diese Unterlagen. Natürlich gibt es das (wobei man als Antragsteller manchmal gar nicht unbedingt mitbekommt, wenn die Ärzte befragt werden; die muss man im Antrag angeben, genauso wie Krankenhausbehandlungen und entbindet damit auch von der Schweigepflicht). Wer gehörlos, nachgewiesen durch Tonaudiogramm, ist, ist dies und bekommt den in den versorgungsmedizinischen Grundsätzen vorgesehenen GdB (ich meine, dafür ist "nur" GdB 80 vorgesehen), wer beide Beine im Oberschenkel ab hat, bekommt GdB 100. Es gibt aber viele Fälle, m.E. sogar die deutliche Mehrheit, die nicht so eineutig sind. Oft sehen die versorgungsmedizinischen Grundsätze ja auch ein "von ... bis ..." vor oder unterscheiden zwischen "leicht", "mittelgradig" und "schwer" und oft ist den Befundberichten (zumindest nach Ansicht des Amtes) nicht ausreichend zu entnehmen, wie nun die konkreten Beeinträchtigungen sind. Dann ermittelt das Amt und befragt gezielt die Ärzte.


Germanhijabi

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Wie optimistisch vom Gesundheitsamt . Da will man den Patienten noch Hoffnung machen...


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Das ist natürlich eine seltsam anmutende Auskunft (wobei man bedenken muss, dass es in den versorgungsmedizinischen Grundsätzen meunes Wissens keinen speziellen, festen GdB für "fehlender Lungenflügel" gibt; ich persönlich weiß nicht, ob vielleicht der übrige Lungenflügel mit der Zeit "leistungsfähiger" werden und das Fehlen des anderen bis zu einem gewissen Grad kompensieren kann). Krebserkrankungen stehen allerdings immer unter sog. "Heilungsbewährung". Danach kommt es zu einer Nachprüfung und ggf. wird der GdB herabgesetzt, wenn kein Rezidiv und keine Metastasen aufgetreten sind oder nichts ganz Neues dazugekommen ist. Daher hat in diesen Fällen auch der Ausweis nur eine relativ kurze Gültigkeit und muss ggf. verlängert werden ... und wenn man den Ausweis verlängern lassen will, fällt es dem Amt dann oft ein/auf, dass ja eine Nachprüfung ansteht ... Aber das ist ja nochmal was anderes.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Julizwilling

Na ja, selbst wenn ein Arzt eine Stellungnahme ausstellt ohne gescheite Diagnostik, dann müsste das doch dem Amt auffallen. Das muss doch von Amts wegen ermitteln bei so einem Antrag. Und normalerweise wird da schon darauf geachtet, dass eine Stwllungnahme schlüssig ist und auf erhobenen Befunden beruht. Klar sind die Ämter personell nicht gerade gut dran, aber meiner Erfahrung nach werden Anträge bei etwas unklarer Lage eher abgelehnt als dass erwas vewilligt wird. Natürlich kann sich ein Arzt rein theoretisch auch alles Mögliche aus den Fingern saugen, aber dazu haben die wenigsten im gebotenen Umfang Lust und zum anderen wäre das ja geradezu kriminell und würde evtl. sogar unter "Ausstellen eines falschen Gesundheitszeugnisses" fallen. Also, ich kann mir daher nach wie vor nicht feststellen, dass das so jetzt furchtbar gehäuft vorkommt ... Und nein, ein GdB wird eben nicht nur bei bestimmten Diagnosen zuerkannt. Ob und in welcher Höhe ein GdB festgestellt wird, hängt nicht von bestimmten Diagnosen ab, sondern von bestimmten Befunden bzw. Beeinrächtigungen. Wenn eine Diagnose da ist, es aber (noch) keine Beeinträchtigungen daraus resultieren, dann gibt es auch keinen oder nur einen niedrigen GdB. Wenn man (noch) gar keine (konkrete) Diagnose hat, aber schon bleibende Beeinträchtigungen ärztlich festgestellt sind, wird ei GdB zuerkannt.


angi159

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Hey, ich sehe das natürlich genauso wie du, dass dein Kind auf keinen Fall sonderpädagogisch beschult werden muss. Und das würde ich der Schule, wie du sagtest, schriftlich geben. Aber man sollte mal schauen, bzw. du weißt es ja, wie da das Lesen und Schreiben unterrichtet wird. Bei Problemen mit der Aussprache wäre die Methode mit Anlauttabelle eher ungeeignet. Vielleicht kommen daher die Bedenken? Lg


kia-ora

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Besorg dir ne große Schüssel Popcorn, lehn dich entspannt zurück und beobachte das Schauspiel. Die Schule kann dir gar nix! So ein AOSF Verfahren ist anstrengend. Da müssen die Seitenweise Begründungen schreiben und am Schluss braucht es die Unterschrift der Eltern. Das kriegen die also nie und nimmer hin. Ich würde die Schule ins Leere laufen lassen.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Mich hätte die Aussage vom Konrektor auch genervt, einfach, weil ihm solche Diagnosen nicht zustehen. Aber gerade, weil er ja nicht kompetent in dieser Frage ist, würde ich entspannt abwarten.


Loretta1

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Hallo, wenn dein Kind Förderbedarf Sprache bescheinigt wird und ihr schon in Behandlung seid aber dennoch Förderbedarf da ist - dann wäre eine Schule mit Förderschwerpunkt Sprache doch nichts Negatives für das Kind ?!? Förderschule habe ich das Gefühl wird gleich immer mit Dumm u.s.w. gleich gestellt ! Föderschule (bzw. SBBZ - Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungs-Zentrum) mit Föderschwerpunkt Sprache hat NICHTS mit Dumm oder so zu tun - im Gegenteil ! Dort werden keine Kinder mit einem IQ unter einem gewissen Wert genommen (man muss mit dem Kind vorher zu einigen Tests, die Plätze sind rar und beliebt). Sprich das Kind muss "normal intelligent" sein. Denn an einer Förderschule mit Schwerpunkt Sprache wird nach normalem Lehrplan unterrichtet - aber ANDERS. Mit Schwerpunkt auf Aussprache. Aber die lernen dort im ersten Jahr genau das selbe, wie andere Grundschulkinder auf der normalen Grundschule auch. Meist gehen diese Schulen auch nur 1-2 Jahre, danach wird regulär in die normale Grundschule umgeschult - in die nächste Klasse selbstverständlich. Ich vermute, dass auch hier wieder das Vorurteil "Förderschule - Schule für Dumme" im Vordergrund steht... Lg, Lore


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Loretta1

Wenn mein Kind diese brauchen würde würde ich alles dran setzen das er oder sie diese Hilfe auch bekommt, hier ist es aber so das Kita, Kinderarzt, Logopäde, befreundete ehemalige grundschuldirektorin, pädaudiologe alle das Gegenteil sagen das das kind das sicher nicht braucht


Neverland

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Nicht der grundschuldirektor entscheidet, sondern die Förderschule und ihr als Eltern. Da Plätze rar sind, wird eure Tochter kaum einen bekommen wenn nur diese Probleme vorliegen. Also entspannt bleiben Stellt euch allerdings drauf ein, das der Direktor auch in Zukunft anstrengend werden könnte. Besser also evtl eine andere Grundschule. Falls eine Option.


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Neverland

Hallo, Es ist nur der stellvertretende Direktor mit der Direktorin hatte ich noch nie Probleme, er will sie auch nicht auf eine förderschule schicken sondern unsere Grundschule arbeitet integrativ und er möchte halt das für unsere Tochter der Bedarf festgestellt wird und die Schule halt Förderung bekommt Eine andere Schule ist nicht möglich