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Gehts noch....

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Gehts noch....

schnatzi

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Huhu ihr Lieben, Ich habe meine Tochter heute morgen einen Zettel mitgegeben auf dem stand das der Lehrer sie bitte um 10:00 Uhr nach Hause schicken soll, da wir beim kieferchirugen einen Termin haben ( geht nur vormittags da sie da nur Röntgen und Abdrücke machen) Da kommt sie ebend nach Hause und meint ihr Lehrer sagt so geht das mal gar nicht, ich muss sie abholen wovor hat der Angst das sie auf einmal nur weil es 10 Uhr ist den Heim weg nicht mehr kennt (kopfkratz) Also hieße das zur Schule mit dem klein 20 000 Treppen rauf die auch wieder runter um dann nach Hause zu gehen weil sohnemann ja nach Hause kommt und wenn der da ist zum Arzt zu laufen, gehts noch. Wurde sie ja am liebsten gleich zu Hause lassen und erreichen tue ich auch keinen mehr..... Was meint ihr


Pamo

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Antwort auf Beitrag von schnatzi

wie alt ist das Kind? welche Klasse?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von schnatzi

Ja, ich würde mal sagen, der Lehrer hat Recht, weil sie sonst nicht versichert ist.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von schnatzi

Ich nehme an es geht um ein grundschulkind? Ja, dann verstehe ich den Lehrer, geht hier auch nur so..


Pamo

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Antwort auf Beitrag von schnatzi

und mich interessiert noch mehr was du vor 4 Stunden gemacht hast als dein Kind nicht nach Hause kam


mamavonhier

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Antwort auf Beitrag von Pamo

der zettel war sicher für morgen.


schnatzi

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Ohm vor vier Stunde mit dem Mini Zwerg im Krankenhaus auf sie Kontrolle gewartet...geht ja um morgen ;-)


Shaima

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Antwort auf Beitrag von schnatzi

Du bist aber doch auch mit Kind zum Arzt gegangen oder ist es alleine dort hin???Ich hätte es so gemacht dass ich Kind von Schule hole und von da aus mit Kind zum Arzt.Geht doch auch viel weniger Zeit bei drauf als wenn es alleine erst nach Hause läuft und von da los fahrt.Aber danach hast du sie wieder hingebracht oder wieder erst nach Hause und dann laufen lassen?


biggi71

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Antwort auf Beitrag von schnatzi

soll kurz nach 10 zu hause sein ..... ... und was hast du kurz nach 10 gemacht??? doch wohl sofort in der schule angerufen (dein kind kam ja nicht heim).....


biggi71

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Antwort auf Beitrag von schnatzi

... da ich jetzt davon ausgehe, das es sich um morgen handelt - musst du sie wohl abholen (aus versicherungsgründen) denn... es ist ja noch kein schulschluss.


Sternschnuppe2004

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Antwort auf Beitrag von biggi71

sie meint morgen sonst hätte sie ja nicht gefragt ob sie sie zum Termin zuhause lassen soll


Tollpatsch

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Antwort auf Beitrag von Sternschnuppe2004

Ist doch vollkommen richtig vom lehrer. Und welche Umstände es dir macht ist doch egal. Würde dein Kind krank werden müsstest doch auch kommen.


schnatzi

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Antwort auf Beitrag von schnatzi

Also meine Tochter ist 11 und geht in die 6 Klasse... Mein Sohn ist 8 und geht in die dritte er darf komischer weise brauch nur von mir ne Bescheinigung......


Tollpatsch

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Antwort auf Beitrag von schnatzi

Und deshalb so reagiert?


Tess@

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Antwort auf Beitrag von Tollpatsch

Es bgeht um Versicherungen etc.


pothi

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Antwort auf Beitrag von Tess@

ich würde sie einfach morgen abholen und mich nicht weiter drüber ärgern.


schnatzi

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Antwort auf Beitrag von pothi

Ja ich denke auch das ich das so machen werde..... Und dann den großen auch abholen gehen ja nicht auf eine Schule und auf dem Rückweg werden wir ja alle aus dem Bus rausgeschmissen.... Ach ja und ich wollte sie nicht unbedingt abholen weil es ein hin und her ist, was man sich ja auch ersparen kann wenn man nicht muss.... Ganz alleine darum weil es im Moment stressig genug ist... Danke Lg


mf4

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Antwort auf Beitrag von schnatzi

Nichtmal in Klasse 1 , wenn das Kind sonst auch allein geht. Wenn es immer verlangt ist würde ich mein Kind eben abholen.


tina70

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Antwort auf Beitrag von schnatzi

also, mir kommt das schon ein bisschen komisch vor...ich musste früher in dem alter nicht mehr von der schule abgeholt werden. in der 6. klasse ist man doch wirklich alt genug, oder? habe auch noch nie erlebt, das unsere nachbarn ihre tochter abholen...die ist auch in der 6. klasse. naja, finde es eben komisch...


schnatzi

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Antwort auf Beitrag von tina70

Ja danke, nu habe ich wenigstens nicht ganz den glauben an mein Verstand verloren ....


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von schnatzi

Keine Versicherung schreibt ein bestimmtes Alter vor, ab dem die Kinder den Weg alleine bewerkstelligen können oder dürfen. Das liegt allein im Ermessen der Eltern. Und es steht auch nirgendwo, dass offiziell Schulschluss sein muss, damit das Kind den Weg nach Hause wie gewohnt antritt, sondern abgeholt werden muss. Evtl. wird noch eine Bescheinigung vom Arzt verlangt, aber das hat ja mit dem verpassten Unterricht zu tun. Würde es mich betreffen, würde ich schauen, was besser zu bewerkstelligen ist - liegt die Schule auf dem Weg zum Arzt? Dann würde ich mein Kind wohl abholen. Wenn es danach wieder zum Unterricht soll, auch, weil sonst mit dem Hin- und Rückweg zuviel Zeit drauf geht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von wolfsfrau

dann zeig mir bitte einen Link in dem steht, das es die Gemeindeunfallversicherung nicht interessiert, wann und wie die Kinder unterwegs sind


wolfsfrau

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Zeig du mir doch den Link, wo das Gegenteil steht? http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a402-unfallversicherung-schule.pdf%3F__blob%3DpublicationFile In dieser Broschüre steht jedenfalls nichts davon.


wolfsfrau

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Mal einen Teil rauskopiert: Es steht sogar explizit drin, dass sie auch dann versichert sind, wenn sie noch nicht in die 4. Klasse gehen und trotzdem mit dem Fahrrad kommen. Ist es für den Unfallschutz von Bedeutung, ob die Kinder zu Fuß gehen oder mit dem Auto gebracht werden? Nein. Der Unfallversicherungsschutz besteht unabhängig davon, ob die Kinder zu Fuß gehen oder mit dem Auto gebracht werden. Entwicklungspädagogisch kann die Wahl bestimmter Verkehrsmittel nicht ratsam sein. So ist es aus Gründen der Unfallverhütung nicht angezeigt, dass jüngere Kinder das Fahrrad benutzen. Ver - kehrserzieher empfehlen, dass die Kinder erst mit dem Fahrrad zur Schule fahren sollten, wenn sie die Fahrradprüfung in der 4. Klasse erfolgreich absolviert haben. Aber auch vorher wären sie gesetzlich unfallversichert. Für das Bestehen des Versicherungsschutzes ist es ferner unerheblich, ob das Kind alleine zur Schule oder in den Hort kommt oder in Begleitung.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von wolfsfrau

Es geht darum, das die Schulzeit ja nicht beendet ist und das Kind dann trotzdem unterwegs ist. ich werde morgen das mal bei unserer Fachfrau erfragen. ich kenne es jedenfalls nicht anders, das wenn der Schulunterricht auf Elternwunsch unterbrochen wird, die Kinder nicht allein gehen oder fahren dürfen.


wolfsfrau

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Die Schulzeit ist ja für das Kind beendet - eben individuell. Das kann ja z.B. auch der Fall sein, wenn es für manche noch Förderunterricht gibt und erst später nach Hause fahren. Aber gut, frag doch mal nach. Kannst ja dann "oben" schreiben, damit ich dich wiederfinde .


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von wolfsfrau

Ja, irgendwie werde ich das hinbekommen, muss aber morgen länger arbeiten, nix mit dem freien Nachmittag von heute ;-) Eine Kollegin macht da die Sachbearbeitung und die muss es wissen und hat hoffentlich auch einen Link oder Text dazu.