Tana S.
Da ich grad aktuell mit dem Tierschutzgesetz in Kontakt gekommen bin, mach ich mir Gedanken über die Ungerechtigkeit dieser Gesetze. Ich soll mein Haflinger einschläfern lassen, da das Tierschutzgesetz besagt, das Pferde im Schritt laufend, lahmfrei gehen können müssen. Da sie zwar Schmerzen hat, aber doch voller Lebensfreude ist, werde ich diesen Schritt erst gehen, wenn sie dazu bereit ist. Auch wenn ich ein "Tierquäler" bin. Kann es echt sein, das ich ein Huhn halten darf, das nicht mehr Auslauf hat, als das es sich einmal umdrehen kann. Sollte ich echt Schweine halten dürfen, drei Stück, auf einem quadratmeter Fläche? Aber mein Pferd, welches in einer Herde, im Offenstall, auf einer großen Wiese lebt, muß ich dem Gesetz nach einschläfern lassen, oder alternativ zum Schlachter bringen, hätte ja wenigstens mein Hund noch was davon, weil es lahm geht? Das Gesetz zum Schutz der Tiere, oder ein bißchen Willkür? LG Tana
besagt das gesetz nicht, dass sie SCHMERZFREI gehen können müssen? Und das tut dein Pferd ja, wenn du es behandelst
ja sie bekommt zeitweise ein Schmerzmittel. Die Tierärztin hat ausdrücklich gesagt, lahmfrei. Schmerzfrei ist ja auch so eine Sache, woher genau will man wissen ob ein Tier Schmerzen hat?
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