Tanny_2502
Hallo, ich wohne seit etwas über 2 Monaten mit meinen beiden Kindern in unserer neuen Wohnung. Diese hat eine Gasetagenheizung (also auch Warmwasser über die Gastherme) Ich hatte im Internet nach einem günstigen Gasanbieter gesucht und mich dort auch angemeldet :) So jetzt mal zum Verständnis, die Schlüssel zu der Wohnung habe ich am 11.06. bekommen, da hier noch einige Maler - und Lackierarbeiten gemacht werden mussten von mir (mit tatkräftiger Unterstützung von meinen Geschwistern und meiner Mama;) Mietvertragsbeginn, 15.06. Einzug : 13.07. Seitdem beliefert uns auch unsere neuer Gasanbieter. Nun habe ich ein Schreiben bekommen von dem teuersten Anbieter, das ich in der Zeit vom 11.06. - 12.07. einen Betrag von 72,xx Euro zahlen soll. Ich meinte, das ich in diesem Zeitraum noch gar nicht in der Wohnung gewohnt hatte (wie oben geschrieben Einzug war am 13.07.) und nur zu Maler - und Lackierarbeiten in der Wohnung war und auch NIE die Gastherme angemacht - geschweige denn geheizt ( Sommer, heiße Temperaturen ) oder Warmwasser benutzt habe. Tja, der Herr von dem Versorger meinte, das meine Hausverwaltung einen Gaszählerstand mitgeteilt habe (die haben wohl einen Vertrag mit dem Anbieter und melden JEDEN neuen Mieter da an ! Mir wurde seitens der Hausverwaltung das NICHT mitgeteilt!) Und es ergab sich ein Verbrauch von dem "Einzugszählerstand " 13356 in diesem Zeitraum auf 13440 (wo sie den Wert her haben, weis ich nicht - denke geschätzt) Dafür soll ich eben die 72,xxEuro zahlen. Hmmm... wie kann eine Gastherme etwas verbrauchen, wenn sie in diesem Zeitraum NIE an war ?! Jetzt wohne ich mit den Kindern seit dem 13.07. hier und der aktuelle Zählerstand (wir Heizen seit kurzem und benutzen natürlich auch Warmwasser) ist 13519. Also habe ich die 2 Monate die ich die Therme nutze , WENIGER Verbraucht, als den Monat indem ich hier nicht gewohnt habe und die Therme NIE an war ?! Also ich verstehe das nicht ! Der Gasanbieter, der mir diese Rechnung gestellt hat, meinte nur lapidar - die Rechnung muss gezahlt werden. Und nun ? Wäre über Tipps dankbar, ist meine erste Wohnung mit Gasetagenheizung
Zahlen musst du ab Mietvertragsbeginn. Woher sie den Wert haben kann ich nicht sagen. Die 72 Euro halte ich auch für zu hoch.
Zahlen würde ich erst ab dem Datum des Einzuges das in deinem Mietvertrag steht. Hat die Terme eine Warmwasserpumpe? Könnte sein das diese sich automatisch einschaltet,so das zu gewissen Zeiten dann Warmwasser schneller anliegt.
Der Mietvertrag läuft seit dem 15.6. also muss sie ab diesem Datum ihre Gasrechnung bezahlen.
Danke euch beiden. Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, ob die Therme eine Warmwasserpumpe hat ? Woran erkennt man das ? Und der Herr von dem Gasanbieter meinte, das AB Schlüsselübergabe die Therme in meinen "Besitz" übergeht und nicht erst ab dem Beginn des Mietvertrages.
Dann mußt du auch ab Schlüsselübergabe zahlen. Woran man das erkennt, keine Ahnung ich weiß nur das unsere eine hat.Die ist so programmiert,das ich morgens und abends heißes Wasser direkt anliegen habe.Also wenn ich den Hahn aufdrehe,ist das Wasser gleich heiß,ich muß es nicht erst eine Weile laufen lassen.
Dann scheint meine Therme das nicht zu haben, bei mir dauert es etwas, ehe das Wasser warm wird.
ich arbeite bei einem Strom und Gasanbieter in der Abrechnungsabteilung .... leider noch nicht lang genug um das genau erklären bzw. begründen zu können aber ich kann dir nur sagen wie ich das ganze abrechnen hätte müssen...Strom und Gas werden immer abgerechnet, auch bei Leerstandswohnungen z.B. wobei da dann natürlich der Abschlag sehr gering ist (8-10 Euro) Ist die Wohnung nicht vermietet, hat das der Eigentümer zu bezahlen...ist die Wohnung vermietet wird mit dem Mieter abgerechnet.... Vertragsbeginn für den Gasanbieter ist also hier der 15.6 (Beginn Mietvertrag) Der Verbrauch wird nur geschätzt wenn kein Zählerstand abgelesen werden kann bzw. nicht mitgeteilt wird. Offensichtlich hat den Zählerstand zum 15.6 aber ja jemand (Vermieter etc.) mitgeteilt.. In vielen Mietsverträgen die ich so zu sehen bekomme wird das aber auch festgehalten.... steht der Zählerstand denn evtl. auch in deinem Mietvertrag? Fürchte, wenn du nicht nachweisen kannst dass der Zählerstand bzw. der Verbrauch von Mitte Juni bis Juli nicht stimmen kann dann musst du das so zahlen....
Die müssen übrigens keinen Vertrag mit einem Anbieter haben... In jeder Stadt gibt es einen Grundversorger für Strom und Gas....und bei leerstehenden Wohnungen bzw. bei Strom/Gaszählern die nicht bei anderen Anbietern die noch nicht vom Mieter angemeldet wurden wird eine Grundversorgung beim Grundversorger vorgenommen Wie gesagt wird sogar berechnet wenn kein Strom/Gas verbraucht wird und zwar so eine Art geringer Grundbetrag für die "Miete" des Zählers
du hast einen vertrag mit einem anderen anbieter gemacht. hast du dem irgendeinen zählerstand mitgeteilt?? dann kann man was draus machen. so wie schon geschrieben wurde, auch bei leerstand wird bezahlt. wenn du z.b. jetzt für die zeit der renovierung den abschlag zahlen musst und denen aber einen endzählerstand mitteilst (als der neue versorger begonnen hat dich zu beliefern) dann können sie also auch gleich eine schlussrechnung machen z.b. Zähler bei übergabe 1111 zähler bei einzug und versorgung durch neuen anbieter 1123 geschätzter zählerstand alter versorgern 1599 dann musst du evtl. zwar erst den abschlag zahlen (die 2x72 euro) aber sie würden dann auch den "verbrauch" von 1123-1111 also 12 abrechnung und du würdest noch geld zurückbekommen. ob das aber wirklich so funktioniert kann ich dir nicht genau sagen, aber so wäre es für mich logisch und nachvollziehbar. denn mal so als beispiel: auch wenn du noch nicht in der wohnung gewohnt hast, hast du wasser und licht verbraucht. und auch das musst du zahlen. und wer weiß, ob der zähler eben doch gaaaanz langsam weiterläuft vom gas und die eben davon ausgegangen sind, dass du schon drin wohnst, und somit heizt, kochst und warm wasser verbrauchst (oder wozu alles das gas benötigt wird) ich hoffe ich konnte verständlich schreiben was ich meine?
Hallo Zusammen!
Bin eigentlich nur stille Mitleserin, da ich aber zufällig bei einem Strom- und Gasanbieter arbeite, dachte ich, ich helf dir mal kurz weiter...
Also, prinzipiell ist es so, dass der Mieter ab dem Zeitpunkt der Schlüsselübernahme für die Strom- und Gaslieferung zuständig ist. Ob man erst 3 Monate später einzieht, spielt dabei keine Rolle! Der monatliche Abschlag wird aus dem zu erwartenden Jahresverbrauch berechnet. Man schaut also, was vermutlich in einem kompletten Jahr verbraucht wird anhand der Daten des Vormieters oder eigener Verbrauchsdaten und rechnet dann den monatlichen Abschlag aus.
Tja - und wenn man im Sommer die Wohnung übernimmt und erstmal nicht einzieht macht es durchaus Sinn, dass man den Abschlag vielleicht für 2-3 Monate niedriger ansetzt und dann erst erhöht. Bei einem netten kleinen Anbieter (vielleicht sogar mit Ökostrom ) kann man einfach anrufen und mit den Leuten reden, bei uns wäre das kein Problem. Ist eine Sache von zwei Minuten, sowas im System zu hinterlegen.... Billig ist halt nicht immer gut. Und bitte auf keinen Fall "Jahrespakete" o.ä. kaufen!!! Erstens zahlt man unverschämte Preise, wenn man diese Mengen überschreitet und zweitens hat die jüngere Vergangenheit gezeigt, dass diese tollen, billigen, großen Unternehmen auch gerne mal pleite gehen und viele Leute sehen dann Ihr Geld nicht wieder.Also lieber ein bissel Strom und Gas sparen und dafür einen (vielleicht etwas teureren) aber dafür anständigen Anbieter auswählen.