Mitglied inaktiv
und zwar die freundin war schwanger vom exfreund,der hat sie schwanger sitzen lassen,sie hat wieder mann kennengelernt in der sschaft und den dann geheiratet,er hat auch das kind als sein in der geburtsurkunde stehen weil der andere´damals nichts damit zu tun haben wollte.jetzt ist sie mit dem mann nichtmehr zusammen und er will die vaterschaft nichtmehr,kann man jetzt nen test machen und der andere wird dann las vater eingetragen und muss unterhalt zahlen oder geht das nach fast 5jahren nicht mehr??
nee so einfach geht das nicht. er ist als vater eingetragen, er hat unterschrieben und bleibt es nun auch. ist ja nicht so als wußte er nicht, dass es nicht sein kind ist.
naja aber wenn nen vaterschaftstest gemacht wird??sieht man doch häufig genug im tv das da auch nach jahren noch getestet wird.
da denken die meisten väter aber, dass es ihr leibliches kind ist. da istdie sachlage anders bei kuckuckskindern. aber er wußte es auch von anfang an. ich kann mir nicht vorstellen, dass er da raus kommt. erst ja dann wieder nein. so geht das doch nicht.
ihr mann wusste ja aber das es nicht sein kind sein kann weil sie da schon schwanger war und der andere hat so nen ärger gemacht das sie mit ihm nichts mehr zu tun haben wollte.da muss sie wohl mal beim anwalt nachfragen
http://www.vaterschaftstest-web.de/recht_anfechtung.html http://www.vaterschaft-anfechten.de/vaterschaftsanfechtung/rahmenbedingungen.php http://www.vaterschaft-anfechten.de/vaterschaftsanfechtung/fristen.php Die Frist beträgt demnach 2 Jahre.
und nach den 2jahren muss der andere nicht mehr zahlen??
Hi, ist ja ganz schön verzwickt. Also, der der die Vaterschaft anerkennt ist auch der Vater! Und der muss Unterhalt zahlen! Als wir damals diese Vaterschaftsanerkennung gemacht haben (weil wir nicht verheitatet sind), sagte die Frau zu meinem Freund, wenn er Zweifel hätte sollte er nicht unterschreiben, denn dann gibt es kein zurück mehr, auch wenn er nicht der leibliche Vater wäre! Sie meinte zur Aufklärung muss sie das sagen. LG
naja und per gericht nen test machen und dann den neuen vater eintragen geht nicht?
Naja es gibt ja einen Vater! Warum sollte da ein Gericht einen suchen??? Ich weiß nur das es NICHT EINFACH ist, da wieder raus zu kommen. Aber man könnte sich ja auch mal telefonisch beim Jugendamt informieren, oder noch besser hingehen. Oder frag doch mal in dem Forum von Nicola Bader (Rechtsexpertin)! Findest du ganz oben rechts, oder auf der Startseite ganz unten (rechts).
Die zwei Jahre gelten ab dann wo er erfahren hat das er nicht der Vater ist. Die Zeit ist um und jetzt wird es wohl zahlen müssen. Evtl. hätten sie früher daran denken müssen. LG
sowas kann ich nicht verstehen wie alt sind die beiden ???????
ehrlich gesagt grausts mir bei soviel kurzsichtigkeit und wildem unüberlegtem hin und her. wer denkt denn eigentlich mal ans kind? wie wäre es von anfang mit der wahrheit gewesen? muß man sicher über einen anwalt klären, halte e auch für völlig unwahrscheinlich
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