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Mitglied inaktiv

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Hallo zusammen, vielleicht kennt sich ja jemand mit der Thematik aus, deshalb schreib ich hier mal. Also, meine Schwiegermutter ist kürzlich von einem Auto auf einem Parkplatz angefahren worden. Ungute Verletzung, Schienbeinknochen kaputt, längere Geschichte, kann bis zu 12 Wochen gehen. Also alles blöd. Nun ist sie an einem Tag nachmittags meine Kinderbetreuung und fällt nun leider aus. Jetzt meine Frage: Sollten mir jetzt kosten durch eine andere Kinderbetreuung entstehen, kann man die irgendwie bei der Versicherung der Unfallverursacherin geltend machen oder hat man da mal allgemein einfach Pech gehabt? Denn ohne Unfall hätte es ja keinen Ausfall gegeben. Domi


Fru

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ich frage mich gerade, was bei einer Kindergärtnerin passieren würde, wenn die ausfällt????


mf4

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Antwort auf Beitrag von Fru

Die Krankenkasse forscht dann schon nach, ob Kosten an einen Verursacher umzulegen gehen... ich hatte x mal so Schreiben "ihre Verletzung lässt auf einen Unfall schließen..." usw. und dann kommen Fragen, ob jemand haftbar zu machen ist.


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Antwort auf Beitrag von mf4

Ja, aber wenn mir was passiert, kann mein Arbeitgeber keinen Schadensersatz vom Unfallverursacher anmelden, weil ich gerade im Betrieb fehle


Ani_k

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Da täuschst du dich. Mein Freund ist mal auf einen Schützenfest vermöbelt worden und der Verursacher musste der Firma den Ausfall zahlen.


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Antwort auf Beitrag von Ani_k

Echt? Das wusste ich noch nicht. Du meinst den Verdienstausfall durch Krankheit, den sonst die Firma bezahlen muss, oder?


Ani_k

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Ja, genau. Das wurde alles dem Verursacher in Rechnung gestellt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Ani_k

Hat die Firma da "nebengeklagt" oder wie kam das? Sonst per PN, interessiert mich ja schon.


Ani_k

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PN :)


mf4

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Wenn sie das nicht als Arbeitsverhältnis gemacht hat wirst du keine Chance haben.


Mitglied inaktiv

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Das wäre so meine Frage


Mitglied inaktiv

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Hääh, warum sollte ich meine Schwiegermutter anstellen, irgendwie ne blöde Antwort... Muss die wohl auch nicht bezahlen oder- aber eine andere Tante, die müsste ich gegebenenfalls bezahlen, und dass müsste ich nicht wenn meine liebe Schwimu nicht übern Haufen gefahren worden wäre. Erzieherin bin ich selber, auch die Antwort ist wenig sinnvoll. Habe die Info bzw. den Denkanstoß von zwei Leuten unabhängig voneinander bekommen und dachte ich richte mich hier mal an Leute die evtl. Ahnung von der Materie haben- leider falsch gedacht, wieder nur dummes Gerede... Ich halte mich lieber weiterhin ans stille Mitlesen weil alles andere hier oftmals einfach nur unnütz ist. Schönen Tag noch den Damen von und zu Schlau


Reni+Lena

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mf4

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Da hast du nie und nimmer eine Chance.


swiss-mom

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Hä. Das meinte sie vielleicht nicht böse... Ich finde die Frage sinnvoll...denn es wäre mir neu, wenn Papa, Oma, Opa oder Onkel, die gratis "Babysitten" von der KK "ersetzt" werden würden...


Mitglied inaktiv

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Ja, ist besser, wenn Du nur stille Mitleserin bleibst. Ich habe keine Lust, mir für irgendjemand Gedanken zu machen, der dermaßen unreif ist. Ich hoffe, DU bist NICHT Erzieherin, denn es fehlt Dir doch an Reflektionsfähigkeit.


orry

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die Frage ist doch durchaus berechtigt und hilft vielleicht auch dabei eine sinnvolle Antwort zu geben!?


guinan

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Warum wird eine gerechtfertigte Frage von Dir so kommentiert? Hier ist es tatsächlich so, dass man Verwandte, die einen Kurs gemacht haben, als Betreuung "anstellen" kann und dies wird vom Land bezahlt! Wenn diese Personen ausfallen, kann man dies geltend machen! Bei reiner Privatleistung ist das nicht möglich! Was ist nun an der Frage, ob sie bei Dir angestellt ist, so falsch, um eine solche hochnäsige Reaktion hervor zu rufen?


Reni+Lena

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Nein...das geht nicht... Wäre die Schwiemu selbständig..könnte sie den Verdienstausfall den sie bei dir theoretisch hätte einklagen.... Da sie aber nicht offiziell bei dir arbeitet hast du Pech gehabt..


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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Danke, die Antwort reicht mir doch...


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Hättest ja auch gleich die Frage richtig stellen können...immer diese pseudo-prämenstruellen Launen...


Mitglied inaktiv

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ich denke, wenn man dem unfallverursacher absicht nachweisen kann, könnte man von ihm schadensersatz fordern. so wie beim ani kmann. da die schwiegermutter aber nicht angestellt ist, hat sich das auch erledigt.