JEW
Ich habe meine Tochter jetzt aus der Krippe genommen für 4 Wochen , da der Zustand nicht mehr akzeptabel war. Ich möchte dann nochmal in Ruhe und langsam von vorne beginnen Jetzt hätte ich eigtl nach 2 Jahren beantragter elternzeit am 16.10. anfangen müssen zu arbeiten. Hatte den Arbeitsbeginn eh schon auf 1.11. verlängert, also bin ins 3. Jahr gegangen. Jetzt müsste ich wieder verlängern, aber kann ich das ? Ich kann die 7 Wochen frist ja nicht mehr einhalten . Müsste ich dann quasie arbeiten gehen, bis zu dem Zeitpunkt der 7 Wochen ? Also zB ich würde heute Verlängerung der elternzeit beantragen, müsste ixh dann noch so lsnge arbeiten bis die 7 Wochen eingehalten sind ? Oder geht es jetzt gar nicht mehr, Ich habe aufgrund eines beschäftigungsverbotes noch 20 Tage Resturlaub die bis dieses jahr abgegolten werden müssen . Wird das dann ausbezahlt ? Danke und lg
Soweit mir bekannt, kannst du nur verlängern, wenn der AG dem zustimmt. Über die Fristen werdet ihr euch einigen müssen.
Ich würde direkten Kontakt zum AG aufnehmen. Hast du Bedenken,dass er einer Verlängerung nicht zustimmt? Im Zweifelsfall musst du die Frist abwarten. Dann bist du ja offiziell wieder deiner Arbeit nachgegangen - ob Urlaub oder nicht in diesen 7 Wochen ist ja irrelevant. Wenn es nicht wichtige Gründe sind oder ein zerrüttetes Verhältnis zum AG besteht,habe ich im Bekanntenkreis noch keine Verweigerung der Elternzeitverlängerung erlebt.
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