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Frage zum Thema Haushaltshilfe

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Frage zum Thema Haushaltshilfe

benny&yannick

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Guten Morgen Allerseits, Ich muss im April ins Krankenhaus und werde mit Sicherheit mindestens 5 Tage stationär bleiben müssen. Wichtig wäre auch die Zeit danach.Darf 4 Wochen nach OP nichts schweres (max. 5-10 Kilo) tragen Unser Kleinster ist dann gerade 16 Monate.Haben wir dann die Möglichkeit,eine Haushaltshilfe zu beantragen? Mein Partner muss ja arbeiten und hat dann noch 4 Kinder (13,12,10 und 16 Monate) zu versorgen. Er fragt sich,ob die Haushaltshilfe auch im Haushalt ist,wenn keiner zu Hause ist, sondern auf Arbeit. Habe da keine Ahnung und hoffe auf zahlreiche Infos, Eurerseits. Liebe Grüße Nicole

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Felica

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Das einfachste, dein Mann macht die Haushaltshilfe. Sprich er wird für die zeit von der Arbeit freigestellt und bekommt dafür den Verdienstausfall von der KK erstattet. Ansonsten kann das auch wer aus der Familie, machen, Freunde oder Nachbarn. Wenn das alles nicht greift auch jemand von außen, sprich zB Caritas. Wende dich da mal an die KK, die sagen dir dann was möglich ist und wie genau das abläuft.


Bliblablub

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Wichtig ist aber zu wissen, mein Mann hat als Haushaltshilfe nur ca 70% seines eigentlichen Gehaltes von der KK bekommen. Du kannst max 8 Std pro Tag Haushaltshilfe bekommen. Wenn du jemanden kennst, kannst du den jenigen angeben. Ich meine es gibt um die 70€ pro 8 Std ca. Als ich mir mein sprunggelenk zertrümmert hatte, lag ich 6 Tage stationär und hatte noch 7 Wochen 8 Std / Tag Haushaltshilfe. Es hat meine Nachbarin gemacht, ich kenne sie, und die Kinder kennen sie. Das war super. Jemand fremdes hätte ich nicht gewollt für meine Kinder u. Meinen Haushalt. Vllt kennst du wen, der das übernehmen kann. Es könnte auch ein Elternteil etc machen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Bliblablub

Vorsicht : “Die Krankenkasse erstattet keine Kosten, wenn der Haushalt von Verwandten/Verschwägerten bis zum 2. Grad fortgeführt wird. Es können jedoch entstandene Kosten, wie z. B. Fahrkosten und/oder Verdienstausfall, erstattet werden. Höchstens jedoch die Kosten, die für eine nicht verwandte/verschwägerte Ersatzkraft entstanden wären.“ Somit bekommen Großeltern, die im Haushalt helfen nur Verdienstausfall (bis zu einer recht niedrigen Grenze), wenn sie diesen nachweisen können.


3wildehühner

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Dein Mann kann das auch machen. Allerdings bezahlen die nurr 70% und auch nur bis zu einem bestimmten Verdienst; mein Mann hätte so noch nicht mal die Hälfte seines Gehalts bekommen. Bei mir ging es aber um mehrere Wochen. Ich habe über die Krankenkasse Adressen von Pflegediensten bekommen, die das machen. Allerdings waren Da waren aber fast alle sehr inkompetent, aber kein Wunder, denn es gab nur Mindestlohn. Dann habe ich es von einer Bekannten machen lassen. Den Antrag gibt es bei deiner Krankenkasse.


Sofasessel

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Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Der Zusammenhang "inkompetent" und "Mindestlohn" erschließt sich mir nicht. Magst Du mal erklären?