schneckensusi
Hallo, wer von euch kann mir da mal eine Antwort drauf geben? Folgende Sachlage: Mein Mann und ich haben beide Steuerklasse 4. Daraus errechnet sich auch das Elterngeld, sagen wir mal von ca. 600 Euro. Ist es nun möglich das ab der Geburt des Kindes die Steuerklasse gewechselt wird auf 3 und 5, also Mann 3 und Frau 5. Bleibt dann das Elterngeld bei 600 Euro oder wird dann was abgezogen weil ich ja dann Steuerklasse 5 hätte? Bin mal gespannt, ob es hier jemand gibt, der mir das sagen kann :o) lg schneckensusi
Hier! Selber Fall! Unsere Steuerberaterin hat zu uns gemeint, es wäre in diesem Fall eigentlich egal: wenn Du noch wechselst, erhältst Du etwas mehr Elterngeld, als wenn Ihr beide in vier bleibt. Jedoch muss Du diese "Einnahmen" bei Eurer Steuererklärung wieder angeben, das Geld ist ja nicht steuerfrei! Wir haben abgewägt und uns entschieden, beide bei vier zu bleiben.
Du kannst nach der Geburt die Steuerklasse wechseln. ABER(!!!!) Du wirst bei 3 und 5 eine Steuernachzahlung leisten müssen, dafür hast Du über das Jahr erst mal das Geld in der Tasche. Belasst ihr es bei 4 und 4, habt ihr zwar über das Jahr weniger, aber dafür weniger Nachzahlung. Das Elterngeld berechnet sich aus dem Einkommen der letzten 12 Monate.