Mirze
Hallo.
Mein Schwiegervater hat mir gestern Unterlagen gegeben, wo ich mich drum kümmern soll. Hätte er das mal früher getan
Er hat am 25.10.11 seinen UMTS-Stick zum Januar 2012 gekündigt. Leider ein paar Tage zu spät, was Vodafone natürlich nicht anerkennt. Er hat darüber nie eine Kündigungsbestätigung aber auch keinen Widespruch zu seiner Kündigung erhalten. Also hat sich der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert.
Nun ist er in den Vodafone-Shop gegangen, weil ihm noch immer der monatliche Beitrag abgebucht wird. Dann hat er Tage später eine Kündigungsbestätigung für Januar 2014 erhalten.
Meine Frage: Hätte er erneut kündigen müssen, oder ist seine Kündigung von 2011 nicht auch für Januar 2013 gültig.
Gruß Mirze
Wenn er zu einem bestimmten Zeitpunkt gekündigt hat, wohl nicht soweit ich weiß, außer die Formulierung "oder ersatzweise zum nächst möglichen Zeitpunkt" war drin, dann schon. Und dann müsste er nachweisen können, dass diese erste Kündigung mit dieser Formulierung auch ankam - also Einschreiben oder eine Bestätigung/Reaktion (schriftlich) von Vodafone.
Eine Antwort auf seine Kündigung hat er nie erhalten. Jedoch hat er den Beleg vom Einschreiben aufgehoben
Tja da ist es praktisch unmöglich etwas zu beweisen. Kenn das aus eigener Erfahrung. Muss dein Schwiegervater wohl bis 2014 zahlen.
Die letzten 10 Beiträge
- Insektenstich, was ist das ?
- Großes Geschäft wird verweigert (Toilettentraining)
- Neugeborenes will ständig Flasche
- Wundkleber aus Haaren entfernen
- Schwimmhilfe Empfehlungen
- Nub-Theorie Junge oder Mädchen - kennt sich wer aus?
- Ständig zu mir wollen und nur am meckern. 10 monate
- Schwanger und stillen
- Wie viel Kontakt zu Schwiegereltern? Baby soll mehr bei meinen Eltern sein
- @Julie1302